Guten Morgen, schnee,
ich weiß nicht, ob ich wirklich helfen kann, denn ich habe keine Ahnung, wie die Dinge in Italien wirklich ablaufen (kenne auch das italienische Ausländer- bzw. Flüchtlingsrecht nicht), kann also nur in Analogie zu ähnlichen Sachverhalten, wenn sie in Deutschland "spielen" würden, mutmaßen.
Zitat:An wen muß er sich in Italien wenden damit er wieder zurück fliegen kann?
Ich denke, genau, wie hier in Deutschland, an die
ABH - er könnte dort erklären, dass er seinen Asylantrag zurückziehen und freiwillig ausreisen möchte. -
Da er keinen Pass hat, wird er sich an die algerische Botschaft in Italien wenden müssen (falls er nicht noch einen gültigen Pass in Algerien hat, der ihm zugesandt werden könnte) - wenn die ihn nicht unterstützen, müsste er die italienische
ABH bitten, sich bei der Botschaft für die Ausstellung von Passersatzpapieren zu verwenden.
Zitat:Wenn wir in Algerien heiraten, wie lange muß er dann warten bis er wieder nach Deutschland kommen kann? Hat er da eine
Einreisesperre.
Ob er eine
Einreisesperre hat, kann ich nicht mit 100%iger Gewissheit sagen (wegen der illegalen Einreise und des Polizeiaufgriffs) - ich tendiere eher zu einem "Nein", weil ich davon ausgehe, dass er lediglich im Rahmen des Schengener Rückübernahmeabkommens nach Italien geschickt/gebracht worden ist. Das zieht
IMHO allein keine
Einreisesperre nach sich. - Völlige Gewissheit könnt Ihr aber nur erlangen, wenn er sich, oder Du Dich mit Vollmacht von ihm an die
ABH wendest, bei der er seinerzeit in Deutschland registriert worden ist - falls das noch nicht der fall war, dann ans
BAMF wenden. - Ansonsten bliebe noch die Variante des Einholens einer
Selbstauskunft. (Grünes bitte klicken!)
Wenn keine
Einreisesperre vorliegt (falls doch, müsste für diese zunächst die nachträgliche Befristung beantragt werden) und ihr heiratet, müsste er im Anschluss das übliche Visaverfahren durchlaufen - Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs bei der Deutschen Botschaft in Algerien beantragen. Informationen dazu findest Du
hier
. (Blaues bitte klicken!)
Dazu wäre der Nachweis von Sprachkenntnissen der Stufe
A1 notwendig. - Zur Dauer des Visaverfahrens lassen sich sehr schwer sichere Prognosen abgeben. 2- 3 Monate sind absolut üblich, bei Algerien würde ich aber eher noch etwas mehr Zeit ansetzen ...
Soweit das, was ich zu Deinen Fragen sagen kann, schnee, - ich hoffe, Du bist nicht enttäuscht und es hilft Dir letztlich doch ein wenig weiter.
Alles Gute und schöne Grüße an Dich -
=schweitzer=
P.S. - Du hast mir Deine Fragen gleichlautend als PN geschickt - ich habe die Antwort nun trotzdem auch hier in den thread gegeben, da Du die Fragen ja selbst hier auch öffentlich gestellt hast und ich denke, dass die Antworten auch für manch anderen user von Interesse sind. Ich hoffe, das ist für Dich okay.
=schw.=
Noch ein P.S.:
schnee schrieb am 07.05.2009 um 19:54:08:ich wußte nicht das ich drei mal gepost habe, denn jedesmal als ich die frage abgeschickt habe, kam eine fehlermeldungen. ich ging also davon aus das der vorgang nicht abgeschlossen wurde.
Diese Klage höre ich derzeit öfter - im Zweifel hilft im Moment nur, immer erst ein wenig abzuwarten nach dem Senden und dann zu schauen, ob trotz Fehlermeldung nicht doch versandt worden ist. - Es wird in Bälde hier ein Boardupdate geben - das i4a-team wird schauen, ob das anscheinend doch öfter mal auftretende Problem damit gelöst wird.
=schw.=