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FZF wie ???? (Gelesen: 1.501 mal)
Bonny
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mein Ägypten


Beiträge: 60

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FZF wie ????
11.10.2008 um 14:54:10
 
Hallo zusammen,

ich habe ein paar Fragen an euch:

Ich, Deutsche, 3 Jahre verheiratet mit Ägypter, 4 Jahre in Ägypten gelebt und nun seit 2,5 Monaten alleine in Deutschland.

Kann und will nicht mehr in Ägypten leben. Habe hier in Deutschland einen Sohn, welcher grade Abitur macht und ich daher auch hier sein möchte.

Mein Mann ist zur Zeit noch in Ägypten. Für ihn besteht die Möglichkeit SOFORT eine Arbeitsstelle in Deutschland zu haben!!

Was müssen wir beantragen? Welche Visas? Wie geht das mit der Arbeitserlaubnis für meinen Mann? Sprachkurs wissen wir. Er spricht aber Gott sei Dank schon sehr gut deutsch.
Was ist mit diesen Kursen?? Intregationskurs? Muss mein Mann sowas auch machen??

Freue mich auf Antworten. Vielen Dank im Voraus.
LG

Bonny
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ryka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.10.2008 um 15:15:34
 
Hi,

Ihr braucht ein Visum zu Familienzusammenführung. Bei der Botschaft beantragen. Deutschkenntnisse sind nicht erforderlich, weil die Ehe bereits im Ausland gelebt wurde.

Mit der AE bekommt Dein Mann automatisch eine Arbeitserlaubnis. Den Integrationskurs wird er ziemlich sicher machen müssen. Für den Sprachkurs sollte er in D einen Einstufungstest machen. Dann steht auch fest wieviel Sprache er noch lernen muss.

Ryka
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.10.2008 um 15:21:44
 
Arbeitsrechtlich wird Dein Mann Dir gleichgestellt (alles erlaubt).

Integrationskurs muss sein, wenn er nicht befreit wird. Wenn er "sehr gut" deutsch kann, reduziert sich alles auf 45 Stunden Orientierungskurs, und dafür hat er zwei Jahre Zeit.

Da die Ehe schon im Ausland gelebt wurde, wird die Ausländerbehörde für ihre Zustimmung nicht danach fragen, ob Dein Mann einen Job kriegen könnte, sondern ob Du jetzt die ganze Familie versorgen kannst (Wohnung & dein Einkommen).

(sehe gerade: ryka war schneller...)
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Bonny
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mein Ägypten


Beiträge: 60

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.10.2008 um 15:32:57
 
Vielen Dank für die Antworten. Ganz lieb von euch.

ich dachte es würde vielleicht auch helfen, wenn wir sagen / oder durch Vorvertrag vom Arbeitgeber, der ALB schon mal mitteilen kann, dass sobald er das Visum hat auch sofort Arbeiten kann.


Am 07.10.08 hat mein Mann erstmal ein Schengenvisum beantragt, damit wir den Arbeitgeber hier auch besuchen können.
Am 21.10.08 bekommt mein Mann Bescheid, ob er ein Schengenvisum bekommt.
Papiere hatte er folgende dabei:
Verpflichtungserklärung von Freunden
Krankenversicherung
Flugtickets (wollte die Botschaft aber nicht sehen)
Gewerbeschein von seiner Firma in Ägypten
sicher auch Visaantrag und Bilder...
Bankauskunft

laut Botschaft muss mein Mann auch nicht 60.- Euro fürs Visum bezahlen da ich Deutsche bin.

Hoffentlich klappt das, ist ja wie ein Glücksspiel Schockiert/Erstaunt

LG
Bonny
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.10.2008 um 16:11:10
 
Bonny schrieb am 11.10.2008 um 15:32:57:
Am 07.10.08 hat mein Mann erstmal ein Schengenvisum beantragt, damit wir den Arbeitgeber hier auch besuchen können.
Am 21.10.08 bekommt mein Mann Bescheid, ob er ein Schengenvisum bekommt.
[...]


Hoffentlich klappt das, ist ja wie ein Glücksspiel Schockiert/Erstaunt


Die Botschaft könnte sagen, Dein mann will nicht mehr zurück nach Ägypten und müsse daher ein FZF-Visum beantragen, das im Verfahren umständlicher ist.

Gruß, ULF
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