Blaise schrieb am 20.09.2008 um 12:01:31:Aber ohne genaue Kenntnisse des Sachverhaltes (Staatsangehörigkeit, Eheschließungsort, Zeitpunkt der Scheidung etc) ist eine seriöse Aussage dazu wohl kaum möglich.
Danke erstmal, für die zahlreichen Antworten. Ich war aber ein paar Tage nicht da, somit erst jetzt die Antwort.
Also die Ehe der Frau, wurde in Russland geschlossen. Ehemann und Ehefrau Russen. Für beide, die erste Ehe.
Die Ehe, wurde gerichtlich Geschieden ! ( In Russland, ist ja auch eine Scheidung beim Standesamt möglich, und aus Kostengründen beliebt )
Hintergrund warum Gerichtlichen Scheidung gemacht wurde, ist der, das die Frau vom Mann so geschlagen wurde, das sie ein paar Tage im Koma gelegen hat, und erheblich verletzt wurde. ( u.a. Schädelbasisbruch) Ist auch so im Urteil vermerkt. (Habe die Übersetzung mal überflogen ) Scheidung aufgrund § ??? Ich habe den § mal nachgeschaut, und das hat was mit Ehelicher Gewalt zu tun.
Der 1 Ehemann stimmte zu . Die Frau, war vom Termin befreit, ( um den Mann nicht noch einmal sehen zu müssen) und nur ihr Anwalt war anwesend . Sie ist also eindeutig geschieden.
IMHO für russische Verhältnisse, sehr eindeutig. Selbst bei Vorlage der Scheidungsdokumente bin ich zu 100 % sicher, das OLG zugestimmt hätte. Hätte nur länger gedauert, und da eine recht schnelle Eheschließung Ausländerrechtlich / Beruflich von Nöten war, wurde dieses Urteil, NICHT vorgelegt.
Die Bescheinigung hatte den Inhalt :
Frau XYZ war vom TT.MM.JJJJ ( Ihr 16 Geburtstag ) an, nie verheiratet im Oblast von XXXX. Was eigentlich auch der Wahrheit entspricht, da sie damals in einem anderen Oblast geheiratet hat, was dem anderen Oblast bekannt hätte sein können / müssen. Das wurde aber gar nicht erst geprüft, sondern das geschrieben, was das OLG haben wollte . ( Noch nie verheiratet seit dem 16 Geburtstag)
Gebiet = Oblast
http://de.wikipedia.org/wiki/Oblast , also so was wie Bundesland.
Die 2 te Eheschließung, wurde in Deutschland durchgeführt. Ziemlich genau 2 Jahre, nach der Scheidung.
Mit den üblichen Unterlagen. ( GB Urkunde, Ledigkeitsbescheinigung u.s.w. ) OLG erteilte Freigabe.
Nach der Eheschließung, gab es
AE für 3 Jahre.
Nach den 3 Jahren , wurde die D. Staatsbürgerschaft beantragt, und auch genehmigt und erteilt .
Zur Vervollständigung der Infos :
Ehe mit Deutschen, besteht noch.
Es gibt zwei Eheliche Kinder.
Die Frau hat seit 5 Jahren, überdurchschnittlich gut bezahlten Job.
Keine Vorstrafen. ( Nur OWI Bussgeldbescheid über Rot fahren plus 3 Punkte )
Sie waren auch schon beim Hausanwalt, der meinte da brennt nichts an. Alles schon verjährt. Der hat aber nach Aussagen der Frau, keine Ahnung von Straf / Verwaltung / Ausländerrecht . Deshalb ist sie verunsichert.
Jetzt muss sie halt ein paar Dokumente vorlegen, wo halt der 1 Ehename eingetragen ist. Da hat sie etwas Angst, das es rauskommt, und sie die D. Staatsbürgerschaft verliert, und evt. auch noch bestraft wird.
Michael