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ermittlungsverfahren zögert aufenthaltserlaubnis hinaus (Gelesen: 4.000 mal)
lollu
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08.09.2008 um 22:01:45
 
hallo,
ich habe ein problem.mein mann (bis jetzt nur muslimisch verheiratet) ist asylbewerber.unsere gemeinsame tochter ist bereits 5 monate alt und bis jetzt ist noch keine änderung bezüglich des aufenthaltsstatus in sicht.anfang februar diesen jahres wurden sein reisepass und seine ID-card eingezogen.sein reisepass ist ok,aber blöderweise stand auf der ID-card anfangs fälschlicherweise "female" das "fe" wurde überklebt und die ID-card dann so eingeschweißt.nun werfen sie ihm urkundenfälschung vor.wirklich blöde sache.dafür konnte er ja nun wirklich nichts.naja,jedenfalls sagt uns die ausländerbehörde nun das sie ihm keine aufenthaltserlaubnis geben können solange dieses ermittlungsverfahren läuft(seit 7 MONATEN).ist ja auch verständlich,aber bis jetzt hat er ja noch nicht mal einen brief von der polizei erhalten.die info haben wir auch nur von der ausländerbehörde.hinzu kommt das sein landkreis an der schweizerischen grenze ist und ich aber in berlin wohne.es ist uns kaum möglich dieses hin-und hergefahre zu finanzieren.mit hilfe von besuchserlaubnissen äußerst schwierig.der antrag auf umverteilung läuft nun seit anfang märz(6 MONATE).allerdings erfindet der sachbearbeiter in berlin immer neue gründe die entscheidung hinauszuschieben(damit greife ich nicht die behörde an sich an,aber selbst die ausländerbehörde im schwarzwald kann die erklärungen dieses mannes nicht nachvollziehen).nach dem gesetz hat er das recht sein sorgerecht auszuüben.seine aufenthaltsgestattung ist nur noch bis november gültig und ich weiß nicht was dann passiert.kann mir kaum vorstellen das die polizei das bis dahin schafft.mein mann kommt übrigens aus gambia(westafrika).
falls irgendjemand einen tip hat oder eine idee die uns helfen könnte wäre ich sehr dankbar für eine antwort.wir sind echt verzweifelt.bitte,bitte helft uns!!
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Ralf
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Antwort #1 - 08.09.2008 um 22:44:21
 
Also, mit Einbürgerung hat das ja nun wirklich nichts zu
tun, daher verschoben.

lollu schrieb am 08.09.2008 um 22:01:45:
nach dem gesetz hat er das recht sein sorgerecht auszuüben.

Moment! Immer eins nach dem anderen.

lollu schrieb am 08.09.2008 um 22:01:45:
mein mann (bis jetzt nur muslimisch verheiratet)

Nach deutschem Recht ist das wohl gleichbedeutend mit
nicht verheiratet. Demnach kann es sich rechtlich nur
dann um sein Kind handeln, wenn eine nach deutschem
Recht wirksame Vaterschaftsanerkennung vorliegt. Ist
das denn der Fall?

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Mick
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Antwort #2 - 08.09.2008 um 23:12:09
 
lollu schrieb am 08.09.2008 um 22:01:45:
hallo,
ich habe ein problem.mein mann (bis jetzt nur muslimisch verheiratet) ist asylbewerber.unsere gemeinsame tochter ist bereits 5 monate alt und bis jetzt ist noch keine änderung bezüglich des aufenthaltsstatus in sicht.anfang februar diesen jahres wurden sein reisepass und seine ID-card eingezogen.sein reisepass ist ok,aber blöderweise stand auf der ID-card anfangs fälschlicherweise "female" das "fe" wurde überklebt und die ID-card dann so eingeschweißt.nun werfen sie ihm urkundenfälschung vor.wirklich blöde sache.dafür konnte er ja nun wirklich nichts.naja,jedenfalls sagt uns die ausländerbehörde nun das sie ihm keine aufenthaltserlaubnis geben können solange dieses ermittlungsverfahren läuft(seit 7 MONATEN).ist ja auch verständlich,aber bis jetzt hat er ja noch nicht mal einen brief von der polizei erhalten.die info haben wir auch nur von der ausländerbehörde.hinzu kommt das sein landkreis an der schweizerischen grenze ist und ich aber in berlin wohne.es ist uns kaum möglich dieses hin-und hergefahre zu finanzieren.mit hilfe von besuchserlaubnissen äußerst schwierig.der antrag auf umverteilung läuft nun seit anfang märz(6 MONATE).allerdings erfindet der sachbearbeiter in berlin immer neue gründe die entscheidung hinauszuschieben(damit greife ich nicht die behörde an sich an,aber selbst die ausländerbehörde im schwarzwald kann die erklärungen dieses mannes nicht nachvollziehen).nach dem gesetz hat er das recht sein sorgerecht auszuüben.seine aufenthaltsgestattung ist nur noch bis november gültig und ich weiß nicht was dann passiert.kann mir kaum vorstellen das die polizei das bis dahin schafft.mein mann kommt übrigens aus gambia(westafrika).
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Hoi,

ein paar Absätze und Groß-, Kleinschreibung beachten. Dann
würde das Ganze sicher auch gelesen. So ist das eine Zumutung.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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lollu
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Antwort #3 - 08.09.2008 um 23:51:20
 
ja das ist der fall.wir haben vor der geburt eine vaterschaftsanerkennung mit sorgerechtserklärung gemacht.auch in der geburtsurkunde ist er als vater eingetragen.
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lollu
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Antwort #4 - 09.09.2008 um 00:34:30
 
Änderung:
Hallo,
ich habe ein Problem.Mein Mann (bis jetzt nur muslimisch verheiratet) ist Asylbewerber.Unsere gemeinsame Tochter ist bereits 5 Monate alt und bis jetzt ist noch keine Änderung bezüglich des Aufenthaltsstatus in Sicht.

Anfang Februar diesen Jahres wurden sein Reisepass und seine ID-card eingezogen.Sein Reisepass ist ok,aber blöderweise stand auf der ID-card anfangs fälschlicherweise "female" das "fe" wurde überklebt und die ID-card dann so eingeschweißt.
Nun werfen sie ihm Urkundenfälschung vor.Wirklich blöde Sache.Dafür konnte er ja nun wirklich nichts.Naja,jedenfalls sagt uns die Ausländerbehörde nun das sie ihm keine Aufenthaltserlaubnis geben können solange dieses Ermittlungsverfahren läuft(seit 7 MONATEN).
Ist ja auch verständlich,aber bis jetzt hat er ja noch nicht mal einen Brief von der Polizei erhalten.Die Info haben wir auch nur von der Ausländerbehörde.

Hinzu kommt das sein Landkreis an der schweizerischen Grenze ist und ich aber in Berlin wohne.es ist uns kaum möglich dieses Hin-und Hergefahre zu finanzieren.Mit Hilfe von Besuchserlaubnissen äußerst schwierig.
Der Antrag auf Umverteilung läuft nun seit Anfang März(6 MONATE).Allerdings erfindet der Sachbearbeiter in Berlin immer neue Gründe die Entscheidung hinauszuschieben(damit greife ich nicht die Behörde an sich an,aber selbst die Ausländerbehörde im Schwarzwald kann die Erklärungen dieses Mannes nicht nachvollziehen).Nach dem Gesetz hat er das Recht sein Sorgerecht auszuüben.

Seine Aufenthaltsgestattung ist nur noch bis November gültig und ich weiß nicht was dann passiert.Kann mir kaum vorstellen das die Polizei das bis dahin schafft.Mein Mann kommt übrigens aus Gambia(Westafrika).


Falls irgendjemand einen Tip hat oder eine Idee die uns helfen könnte, wäre ich sehr dankbar für eine Antwort.wir sind echt verzweifelt.Bitte,bitte helft uns!!



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Antwort #5 - 09.09.2008 um 00:52:49
 
Mick schrieb am 08.09.2008 um 23:12:09:
So ist das eine Zumutung.


Entschuldigung, dumme Angewohnheit :sosmi
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Eduard
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Antwort #6 - 09.09.2008 um 01:43:41
 
Hmm. Was man tun kann:

Aktiv auf das Ermittlungsverfahren einwirken. Die ABH müßte das Aktenzeichen wissen, damit könnt Ihr dann beim zuständigen Kommissariat bzw. beim zuständigen Staatsanwalt vorsprechen. Denen ist eventuell gar nicht bekannt, dass von dem Ermittlungsverfahren etwas abhängt. Falls Ihr damit nicht weiterkommt, Anwalt beauftragen, dieser kann Akteneinsicht beantragen, Beweisanträge stellen etc., tun was immer notwendig ist, das Verfahren zu beschleunigen.

Noch eine Anmerkung am Rande: Das Aussetzen der Erteilung der AE, während ein Ermittlungsverfahren läuft, ist zunächst einmal rechtmäßig, das steht so in §79 (2) AufenthG. Diese Rechtsvorschrift hat allerdings ein Problem: es gibt keine zeitliche Obergrenze für die Dauer eines Ermittlungsverfahrens, je nach Komplexität des Falles und Auslastung der Behörden kann so ein Ermittlungsverfahren auch Jahre dauern. Wenn dies dazu führt, dass die AE-Erteilung ebenfalls um Jahre verzögert wird, dann verstößt eine solche extreme Auswirkung gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung (Art. 20 GG implizit, sowie explizit Art. 6 (2) EMRK), wäre damit trotz eindeutiger Gesetzeslage vor Gericht (u. U. halt erst vor dem BVerfG) angreifbar. Normalerweise uninteressant, weil der Rechtsweg Jahre dauert, da es hier aber um ein kleines Kind geht, käme eventuell ein Eilverfahren in Frage(?).

Eduard
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lollu
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Antwort #7 - 09.09.2008 um 02:13:54
 
Eduard schrieb am 09.09.2008 um 01:43:41:
Die ABH müßte das Aktenzeichen wissen, damit könnt Ihr dann beim zuständigen Kommissariat bzw. beim zuständigen Staatsanwalt vorsprechen.

Naja,das ist eben das Problem.Die Ausländerbehörde hat wohl nur eine kurze Info darüber erhalten.Kein Aktenzeichen,NICHTS. Vielleicht dürfen die darüber auch keine Auskunft geben.
Offiziell würden wir ja noch nicht mal wissen das überhaupt ein Ermittlungsverfahren läuft.
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shgfa
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Antwort #8 - 09.09.2008 um 08:29:31
 
Es sollte dann aber zumindest eine Vorgangsnummer bei der Polizei vorhanden sein.

Habe einen ähnlichen Fall, bei mir ist es ein nigerianischer Pass, diesen hat die Polizei zum LKA zur Echtheitsüberprüfung geschickt.
Dauer ca. 12 Monate.
Hier ist auch nichts vorhanden außer eine Bestätigung der örtlichen Polizei, dass dieser Pass ans LKA verschickt wurde.
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lollu
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Antwort #9 - 09.09.2008 um 11:59:59
 
shgfa schrieb am 09.09.2008 um 08:29:31:
Es sollte dann aber zumindest eine Vorgangsnummer bei der Polizei vorhanden sein.

Habe einen ähnlichen Fall, bei mir ist es ein nigerianischer Pass, diesen hat die Polizei zum LKA zur Echtheitsüberprüfung geschickt.
Dauer ca. 12 Monate.
Hier ist auch nichts vorhanden außer eine Bestätigung der örtlichen Polizei, dass dieser Pass ans LKA verschickt wurde.
Stimmt ich hab heute nochmal die AB angerufen.Habe jetzt wenigstens eine Telefonnummer und einen Namen.Die Botschaft klinkt sich jetzt mit ein.Vielleicht kann die ja was bewirken.
Sein Reisepass ist bei der Ausländerbehörde,an dem ist nichts zu beanstanden,und diese ID-card hat ja eigentlich in Deutschland gar keine Gültigkeit.
Wurde dir die Bearbeitungsdauer von 12 Monaten so mitgeteilt?
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