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Iran / Aufenthaltserlaubnis / 6 Monate überschritten und der Rest (Gelesen: 1.776 mal)
morpheusberlin
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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27.08.2008 um 20:35:28
 
Wie kluge User richtig bemerken, soll eine Lebensberatung unterbleiben, wird auch nicht erwünscht Zwinkernd Also einfach mal ein paar Fakten:

- meine Freundin ist Iranerin, hat jetzt eine eigene Wohnung, bezieht ALG II, besucht gerade einen B1-Sprachkurs - hat A2 bestanden. Ich empfinde ihre Sprachkenntnis dennoch als unbefriedigend.
- sie ist noch verheiratet (14 Jahre; im Iran geschlossen), lebt seit 10/06 in Trennung
- ihr Mann ist Iraner, hat aus politischen Gründen Asyl seit ca. 7 Jahren
- meine Freundin ist vor ca. 4 Jahren nach Deutschland gekommen, hat wiederholt befristete Visa bekommen, teilweise auch gearbeitet
- die Scheidung wird sich hinziehen, ist kompliziert und von ihrem Mann nicht gewünscht, nicht zuletzt wird die Scheidung hier in Dtl. nicht ohne weiteres im Iran anerkannt (also schwebende Gefahr für Sie  bei Besuchen im Iran den Kopf zu verlieren, weil sie hat ja einen "zweiten" Mann)
- aus der Ehe gibt es eine iranische Tochter, bald 8 Jahre jetzt in der 2. Klasse in Deutschland (die erste Klasse auch schon), Sprachkenntnisse: ich schätze 70%, jedenfalls keine Gefahr für die Versetzung oder so

- die Probleme und Fragen:

- im letzten Jahr war sie vor der Einschulung ihrer Tochter für mehr als 6 Monate außerhalb Deutschlands - im übrigen tatsächlich weil die Tochter schwer erkrankt und nicht reisefähig im Iran lag, gemeldet hat sie diese Umstände der AHB nicht - Dokumente aus dem Iran über die Krankheit, beglaubigt übersetzt liegen aber vor, laut Anwältin aber irrelevant)
- ihr Mann nutzt diese Information als Druckmittel

Frage: Führt diese Überschreitung zur Ausweisung aus Deutschland? Die Überschreitung fand für den letzten Titel statt. Zwischenzeitlich hat sie einen erneuten Aufenthaltstitel bekommen (ein Jahr).
Sollte man die Karten bei der AHB auf den Tisch legen - und damit auch den Druck  von ihr? Oder wäre das fatal?
Kann man überhaupt die Abwesenheit nachweisen, insbesondere wenn der Iran gerade neue Pässe verteilt hat?

Habt ihr noch Hinweise für die Zukunft? Sie möchte in Deutschland bleiben, schon ihrer Tochter willen. Wie fast alle Iraner liebt sie ihr Land innig (ein wirklich beeindruckendes Land mit wundervollen Menschen, aber einer nicht hinnehmbaren Gesamtsituation). Politisches Asyl (zum Beispiel aus den Drohungen ihres Mannes) kommt für sie nicht in Frage - sie dürfte den Iran nie wieder betreten.

Danke + Viele Grüße



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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.08.2008 um 20:54:22
 
Hab das hierher verschoben, passt besser.

Die AE ist erloschen und somit ist sie auch unerlaubt
eingereist. Bei Kenntnis dieser Sachlage wäre die AE
nicht ganz so einfach verlängert worden.

Einziger Rat: das mit der zusändigen ABH klären.
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 27.08.2008 um 21:09:29
 
morpheusberlin schrieb am 27.08.2008 um 20:35:28:
- im letzten Jahr war sie vor der Einschulung ihrer Tochter für mehr als 6 Monate außerhalb Deutschlands - im übrigen tatsächlich weil die Tochter schwer erkrankt und nicht reisefähig im Iran lag, gemeldet hat sie diese Umstände der AHB nicht - Dokumente aus dem Iran über die Krankheit, beglaubigt übersetzt liegen aber vor, laut Anwältin aber irrelevant)
- ihr Mann nutzt diese Information als Druckmittel

Frage: Führt diese Überschreitung zur Ausweisung aus Deutschland? Die Überschreitung fand für den letzten Titel statt. Zwischenzeitlich hat sie einen erneuten Aufenthaltstitel bekommen (ein Jahr).
Sollte man die Karten bei der AHB auf den Tisch legen - und damit auch den Druck  von ihr? Oder wäre das fatal?
Kann man überhaupt die Abwesenheit nachweisen, insbesondere wenn der Iran gerade neue Pässe verteilt hat?


nun wollen wir es mal nicht zu einfach machen:

- der alte Aufenthaltstitel ist erloschen.
- der neue Aufenthaltstitel ist im Ergebnis wohl rechtswidrig erteilt worden

aber:

- der neue Aufenthaltstitel ist voll gültig, ihr Aufenthalt ist rechtmäßig
- eine Pflicht zur Mitteilung des Auslandsaufenthalts bestand nicht
- der neue Aufenthaltstitel könnte widerrufen werden. Dazu müsste aber die Ausländerbehörde beweisen, dass eine längere Abwesenheit stattgefunden hat
- sofern der alte Pass nicht mehr existiert, dürfte der Nachweis einer längeren Abwesenheit kaum zu führen sein.

Die die unerlaubte Einreise eine Straftat bzw. OWi darstellt und sich niemand selbst belasten muss, ist eine Mitteilung an die Behörden in der Regel nicht sinnvoll.

Anderes würde im Wesentlichen nur dann gelten, wenn der Ehemann die längere Abwesenheit tatsächlich schlüssig belegen könnte und daher die Flucht nach vorn Erpressungsversuche vermeiden kann. Wegen der Tochter würde wohl auch dann weiterhin eine AE möglich sein.

Muleta
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