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Durchreiserecht mit D-Visum auf einmal beschränkt? (Gelesen: 9.396 mal)
schweitzer
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Antwort #15 - 04.09.2008 um 09:14:36
 
tapir schrieb am 04.09.2008 um 09:10:58:
Was bedeutet "BRAS"?


"Bestimmungen des Bundes über die Rückführung von ausländischen Staatsangehörigen auf dem Luftweg (BRAS 120)"


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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tapir
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Antwort #16 - 04.09.2008 um 09:17:21
 
Danke!
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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ulfino
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Antwort #17 - 04.09.2008 um 09:43:26
 
Die BRAS 120 in jedoch außer Kraft gesetzt...
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Beppo
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Antwort #18 - 04.09.2008 um 12:48:02
 
ulfino schrieb am 04.09.2008 um 09:43:26:
Die BRAS 120 in jedoch außer Kraft gesetzt...


Schau mal rein, nur der Band I Absch. I der BRAS ist aufgehoben worden. Nämlich der Teil des GHB Schengen, der durch den SGK aufgehoben wurden. Der Rest von Band I und der Band II sind weiterhin in Kraft.

schweitzer schrieb am 04.09.2008 um 09:14:36:
Bestimmungen des Bundes über die Rückführung von ausländischen Staatsangehörigen auf dem Luftweg (BRAS 120)"


Nicht ganz richtig: BRAS = Bestimmungen, Richtlinien, Anweisungen und Sammlungen/Kataloge. Die 120 steht für die grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung. Wobei du natürlich Recht hast, dass die Bestimmungen über die Rückführung darin enthalten sind.

Gruß
Beppo

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Daddy
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Antwort #19 - 04.09.2008 um 18:13:26
 
Hi...

Wollte nur anmerken, dass das Thema noch nicht ganz durch ist ... Hab' noch was dienstliches gefunden und besprech' es grad mit Beppo per PN ... u. U. können wir morgen oder übermorgen mit einer einheitlichen (dienstlichen) Meinung auftreten Zwinkernd

Gruß
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Daddy
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Antwort #20 - 04.09.2008 um 19:35:11
 
Und nochmal die BPOL *fg... (Edit-Frist war logischerweise abgelaufen) Zwinkernd

Die Verständigung ging doch schneller als gedacht ....

Die FB ist als eigenständiger schengenwirksamer Titel hinterlegt, unabhängig des AT, aufgrund dessen sie ausgestellt wurde...

Von daher sind Reisen sowohl innerhalb des Schengenraums als auch Reisen von außerhalb in den Schengenraum mit einer FB, auch basierend auf einem nationalen Visum Typ D möglich... lt. der BPOLDir (alt) spielt es auch keine Rolle ob das Visum noch gültig ist oder nicht...

Also alles wieder "auf Null drehen" Zwinkernd

Daddy
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ulfino
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Antwort #21 - 04.09.2008 um 19:40:15
 
Bedeutet das, dass der mongolische Stang mit seinem Antrag auf Permesso (=FB) und seinem D-Visum Italien hätte durchreisen können? kopfhau
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Antwort #22 - 04.09.2008 um 19:48:14
 
ulfino schrieb am 04.09.2008 um 19:40:15:
Bedeutet das, dass der mongolische Stang mit seinem Antrag auf Permesso (=FB) und seinem D-Visum Italien hätte durchreisen können? kopfhau


Ok ... ich gebe zu, dass wir uns von der Ausgangsfrage "Permesso" etwas, wie soll ich sagen, distanziert haben... muss ich morgen im Büro nochmal nachlesen... ging grad eher um die deutsche FB...

Daddy
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Beppo
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Antwort #23 - 06.09.2008 um 02:15:18
 
Hallo ulfinio,

welchen "permesso" besitzt er denn? So wie ich es gelesen habe handelt es sich lediglich um die Erstantragstellung. Sollte es sich um eine Erstantragstellung handeln, wäre diese auch i.V.m. dem Visum nicht schengenwirksam. Die FB wurde als schengenwirksamer AT gemeldet. Die italienische Erstantragstellung leider nicht. Somit keine Reiserechte für die italienische Erstantragstellung.

Gruß
Beppo
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