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zweite anfrage 84 jahrige anerkannte KZ opfer aus Ukrain abgelehnt (Gelesen: 2.539 mal)
dinxperlo2008
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Zeige den Link zu diesem Beitrag zweite anfrage 84 jahrige anerkannte KZ opfer aus Ukrain abgelehnt
28.07.2008 um 22:44:19
 
erste anfrage eingewilligt - aber nicht rechtzeitig benutzt - zweite anfrage abgelehnt auf grund das die erste nicht genutzt worden ist  - was zu tun ?

erste anfrage wegen krankheit nicht benutzt - trotz medizinisches schreiben kein hartefall

zweite anfrage angeblich unter neuere gesetzgebung

wer kann mich helfen ?

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...

zum thema noch hinzu zu fugen - ein sohn mit aufenthaltsbewilligung in deutschland - und andere sohn mit niederlandische  nationalitat in den niederlanden - weiterhin keine familie - allen ermordet im WWII
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: zweite anfrage 84 jahrige anerkannte KZ opfer aus Ukrain abgelehnt
Antwort #1 - 29.07.2008 um 12:44:43
 
Wann genau wurden welche Anträge gestellt?
Ist die Antragstellerin Jüdin (oder war sie aus anderen Gründen im KZ)?
Falls sie Jüdin ist: Wurde schon Kontakt mit der ZWST aufgenommen?
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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dinxperlo2008
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Antwort #2 - 29.07.2008 um 22:48:18
 

beste tapir -  vielen dank fur ihre reaktion !

erste antrag wirde 29 august 2003 gestellt  und genehmigt
zweite antrag 8 oktober 2008 - als hartefall behandelt und im vergangenen mai 2008 abgelehnt

ja sie ist judisch -  ZWST ist fur uns neuer begriff - werde nachsuchen im google

hoffe auf  weitere anweisung

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Muleta
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Antwort #3 - 30.07.2008 um 08:50:46
 
dinxperlo2008 schrieb am 29.07.2008 um 22:48:18:
erste antrag wirde 29 august 2003 gestellt  und genehmigt
zweite antrag 8 oktober 2008 - als hartefall behandelt und im vergangenen mai 2008 abgelehnt


was genau wurde beantragt? ("Visum" ist zu ungenau: zu welchem Zwecke? Auf welcher Rechtsgrundlage?)

Vermutlich wurde eine Aufnahmezusage für jüdische Zuwanderer beantragt. Nach der derzeitigen Rechtslage muss innerhalb eines Jahres das Visum beantragt werden (m.W. gleiche Regelung früher). Fristverlängerung wegen Krankheit möglich (aber nicht nachträglich, dann allenfalls Wiedereinsetzung). Nicht genutzte Aufnahmezusage führt zum Ausschluss von Folgeanträgen. Steht aber in der entsprechenden Anordnung des BMI auch so drin und wurde/wird in den entsprechenden Merkblättern auch deutlich gesagt.

Muleta
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dinxperlo2008
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Antwort #4 - 30.07.2008 um 11:53:19
 
Muleta - danke -

das datum zweite antrag muss sein 8 oktober 2007  -entschuldige

indertat es geht um eeine aufnahmezusage judische zuwanderer

verstehe nicht " aber nicht nachtraglich -dann allenfalls Wiedereinsetzung "was meinen  sie mit allenfalls wiedereinsetzung??

we r tut dass denn ?

ubrigens ist die ablehnung bis jetzt nur telefonisch mitgeteilt - hat berufung noch sinn /

Tippi   Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...

kann man sagen dass die  zweite anfrage - eigentlich DIE ERSTE ist unter der neue gesetzgebung ?

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« Zuletzt geändert: 30.07.2008 um 12:14:35 von Tippi »  
 
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Muleta
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Antwort #5 - 30.07.2008 um 16:21:04
 
dinxperlo2008 schrieb am 30.07.2008 um 11:53:19:
verstehe nicht " aber nicht nachtraglich -dann allenfalls Wiedereinsetzung "was meinen  sie mit allenfalls wiedereinsetzung??


§ 32 VwVfG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

(1) War jemand ohne Verschulden verhindert, eine gesetzliche Frist einzuhalten, so ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren. Das Verschulden eines Vertreters ist dem Vertretenen zuzurechnen.

(2) Der Antrag ist innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Die Tatsachen zur Begründung des Antrages sind bei der Antragstellung oder im Verfahren über den Antrag glaubhaft zu machen. Innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Handlung nachzuholen. Ist dies geschehen, so kann Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden.

(3) Nach einem Jahr seit dem Ende der versäumten Frist kann die Wiedereinsetzung nicht mehr beantragt oder die versäumte Handlung nicht mehr nachgeholt werden, außer wenn dies vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war.

(4) Über den Antrag auf Wiedereinsetzung entscheidet die Behörde, die über die versäumte Handlung zu befinden hat.

(5) Die Wiedereinsetzung ist unzulässig, wenn sich aus einer Rechtsvorschrift ergibt, dass sie ausgeschlossen ist.

Zitat:
kann man sagen dass die  zweite anfrage - eigentlich DIE ERSTE ist unter der neue gesetzgebung ?


nein.

Muleta
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Antwort #6 - 30.07.2008 um 18:07:58
 
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tapir
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Antwort #7 - 30.07.2008 um 23:44:17
 
ZWST = Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (klick hier), ggf. kann man dort weiterhelfen.
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Antwort #8 - 31.07.2008 um 11:36:01
 
danke Tapir - habe Kontakt gemacht - wenn sich was andert werde ich mitteilen
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