Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Einreise Baby mit deutschem Vater (Gelesen: 11.593 mal)
hochsaler
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Ratlos


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einreise Baby mit deutschem Vater
24.06.2008 um 19:51:55
 
Zuerst einmal ein Hallo an alle Forenbesucher. Ich habe mich hier neu angemeldet, weil ich mir hier Hilfe erhoffe. Falls das Thema jedoch in einer anderen Rubrik besser aufgehoben wäre, bitte ich den Administrator, es dorthin zu verschieben.

Hier die Vorgeschichte: Sohn wird als Kind eines Deutschen und einer Ausländerin während eines Auslandaufenthaltes geboren (2008). Die Geburt wird beim Auslandsstandesamt in Berlin angezeigt und daraufhin auch eine deutsche Geburts- und Abstammungsurkunde ausgestellt.

Sicher denkt jetzt jeder, kein Problem, dann ist das Kind doch auch Deutscher. Aber genau hier beginnt auch schon das Problem. Da die Behörden in dem Land sehr schlampig arbeiten und Korruption weit verbreitet ist, macht die zuständige Botschaft u. a. Zweifel an der ebenfalls vorgelegten lokalen Geburtsurkunde geltend und verweigert die Ausstellung eines deutschen Reisepasses.

Und damit nun zu meiner Frage. Aber bitte hier keine Spekulationen und auch keine Ratschläge bezüglich des deutschen Passes. Daran arbeite ich weiter und ergreife evtl. auch rechtliche Schritte. Nur dauert das alles sehr lange Zeit.

Meine einzige Frage lautet daher, welche Möglichkeiten es für das Kind gibt, trotzdem schnellstmöglich nach Deutschland einzureisen. Wir, die Eltern, haben unseren Wohnsitz in Deutschland und keinen Wohnsitz im Heimatland meiner Frau! Das Kind hat auch einen gültigen ausländischen Reisepass.

Allerdings hat in einem ähnlichen, mir bekannten Fall die Botschaft auch die Ausstellung eines Visums verweigert, weil das Kind ja auch deutsch wäre und Deutschen kein Visum ausgestellt werden könne. Eine Mitwirkung der Botschaft halte ich daher für ziemlich ausgeschlossen. Die Geburtsurkunde ist wohl auch nicht ausreichend für einen Grenzübertritt.

Was braucht das Kind also genau für eine Einreise nach Deutschland? Gibt es auch vom Auslandsstandesamt in Berlin eine Abschrift aus dem Geburtenbuch und genügt diese für den Grenzübertritt? Oder braucht es gar keinen Nachweis über die Staatsangehörigkeit und kann das Kind evtl. mit dem ausländischen Reisepass einreisen? Kann vielleicht die ABH ein entsprechendes Dokument ausstellen?

Ich wäre für alle Vorschläge dankbar, am besten mit Angabe von Gesetzestexten oder Quellen. Gerne auch andere Varianten, die mir bislang nicht eingefallen sind.

Vielen Dank an alle.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
thom
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Antwort #1 - 24.06.2008 um 21:16:14
 
hochsaler schrieb am 24.06.2008 um 19:51:55:
Eine Mitwirkung der Botschaft halte ich daher für ziemlich ausgeschlossen. 
Einen dt. Pass oder einen Eintrag in den dt. Pass des Vaters bzw. ein Visum im ausl. Pass wird das Kind benötigen, ohne Mitwirkung der Botschaft wirds nicht gehen.

Musste die Botschaft denn bei der Ausstellung der Geburts- und Abstammungsurkunde durch das Standesamt I nicht bereits mitwirken - oder kamen ihr erst später Zweifel?
thom
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Antwort #2 - 24.06.2008 um 21:36:44
 
Dumme Frage: Würde folgendes gehen:
Nach D zurückfliegen (ohne Baby), mit der Geburtsurkunde anmelden und einen Kinderreisepass beantragen? Nach welcher Rechtsvorschrift könnte das verweigert werden? Und selbst wenn, ich könnte mir vorstellen, dass sich da so mancher Beamter erweichen liesse ...

Ansonsten fiele mir noch ein:
- FZF zur Mutter, falls nur die Vaterschaft in Frage steht. Wird aber auch wieder darauf hinauslaufen, dass erst die Geburtsurkunde in Ordnung sein muß ...
- Ins Nachbarland reisen und bei der dortigen Botschaft vorsprechen. Ich würde mich wundern, wenn diese nicht ebenfalls berechtigt wäre, einen deutschen Reisepass für das Kind auszustellen (vielleicht irre ich mich aber, mal sehen, was die Experten sagen).

Eduard


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Antwort #3 - 24.06.2008 um 21:41:43
 
Du kannst das Kind hier nicht anmelden, wenn es nicht
tatsächlich hier ist. Sonst wär das "falsche Angaben ge-
macht"

Das mit dem Erweichen riecht nach .. Augen zu machen.
Klar ist die Situation doof, aber zuständig ist die Botschaft.

Sonst niemand.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Antwort #4 - 24.06.2008 um 21:43:42
 
Siehe mein Nachtrag: ist wirklich ausschließlich die Botschaft im Geburtsland zuständig?

Eduard
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Antwort #5 - 24.06.2008 um 21:48:22
 
JA
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
thom
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Antwort #6 - 24.06.2008 um 21:52:30
 
Eduard,
die Botschaft verweigert trotz Geburtsurkunde wohl Pass und Visum und macht " u. a. Zweifel an der ebenfalls vorgelegten lokalen Geburtsurkunde geltend" , d.h. konkret, sie bezweifelt Vaterschaft und/oder Mutterschaft und nicht nur ein Stück Papier.
thom
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tapir
Silver Member
****
Offline


Das Bessere ist des Guten
Feind.


Beiträge: 2.172

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Antwort #7 - 24.06.2008 um 21:53:14
 
Ich sehe das wie fons. Die deutsche Geburtsurkunde hat Beweiswirkung nach § 60 Abs. 1 S. 1 PStG. "Zweifel" an ihrer inhaltlichen Richtigkeit genügen nicht - die Botschaft müsste die Unrichtigkeit nachweisen können, § 60 Abs. 2 PStG. Auch passrechtlich kann sie sich bei Zweifeln an der Identität nicht "zurücklehnen" und einfach nein sagen, sondern hat nach § 6 Abs. 3 S. 1 PaßG von Amts wegen Ermittlungen anzustellen (welcher Art auch immer die hier sein mögen). Die Botschaft sollte mit höflichem Schreiben auf die Sach- und Rechtslage hingewiesen werden. Ich persönlich würde auch eine Frist setzen (dennoch höflich bleiben).
Zum Seitenanfang
  

In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Antwort #8 - 24.06.2008 um 21:59:58
 
hochsaler schrieb am 24.06.2008 um 19:51:55:
Hier die Vorgeschichte: Sohn wird als Kind eines Deutschen und einer Ausländerin während eines Auslandaufenthaltes geboren (2008). Die Geburt wird beim Auslandsstandesamt in Berlin angezeigt und daraufhin auch eine deutsche Geburts- und Abstammungsurkunde ausgestellt. 


Verständnisfrage
Du hast eine Geburtsanzeige mit lokaler Geburtsurkunde beim deutschen Konsulat/Botschaft gemacht?

hochsaler schrieb am 24.06.2008 um 19:51:55:
Sicher denkt jetzt jeder, kein Problem, dann ist das Kind doch auch Deutscher. Aber genau hier beginnt auch schon das Problem. Da die Behörden in dem Land sehr schlampig arbeiten und Korruption weit verbreitet ist, macht die zuständige Botschaft u. a. Zweifel an der ebenfalls vorgelegten lokalen Geburtsurkunde geltend und verweigert die Ausstellung eines deutschen Reisepasses.
 


Das Konsulat/Botschaft das die lokale Geburtsurkunde für die Geburtsanzeige akzeptiert hat,
will jetzt wo sogar eine dt. Geburtsurkunde des Standesamt I in Berlin vorliegt den Pass nicht ausstellen dies unter Hinweis auf die lokale Geb. Urkunde, die man bei der Geburtsanzeige akzeptiert hat?

hochsaler schrieb am 24.06.2008 um 19:51:55:
Allerdings hat in einem ähnlichen, mir bekannten Fall die Botschaft auch die Ausstellung eines Visums verweigert, weil das Kind ja auch deutsch wäre und Deutschen kein Visum ausgestellt werden könne. Eine Mitwirkung der Botschaft halte ich daher für ziemlich ausgeschlossen. Die Geburtsurkunde ist wohl auch nicht ausreichend für einen Grenzübertritt.


Das eheliche Kind eines Deutschen StA. ist Deutsch. Deutschen StA. können keine Visa für Deutschland ausgestellt werden.
Daher wäre die Frage des Passes vorangig zu klären.

Kannst Du evtl. etwas mehr Feedback geben?
je nach Größe unserer AV ist Passsachbearbeiter und Sachbearbeiter der Geburtsanzeige identisch bzw. haben selben vorgesetzten, das Handeln macht so wenig Sinn.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 24.06.2008 um 22:12:07 von Einbeck »  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Antwort #9 - 24.06.2008 um 22:22:03
 
tapir schrieb am 24.06.2008 um 21:53:14:
Ich persönlich würde auch eine Frist setzen (dennoch höflich bleiben).


Ich frage mich, wie da der Rechtsweg aussieht - bei einem Säugling würde ich ein gerichtliches Eilverfahren für angebracht halten, da es dem Säugling nicht zuzumuten ist, vorübergehend von den Eltern getrennt zu sein.

Eduard
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hochsaler
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


Ratlos


Beiträge: 6
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Antwort #10 - 25.06.2008 um 05:19:12
 
Vielen Dank für die zahlreichen Meldungen. Es wird mir also nichts anderes übrigbleiben, als den steinigen Weg des deutschen Passes weiter zu verfolgen.

Hier noch ein paar zusätzliche Informationen, ich weiß allerdings nicht, inwieweit sie sachdienlich sind:

  • Die Mutter des Kindes besitzt natürlich eine NE mit Aufenthalt in Deutschland seit mehr als 5 Jahren.
  • Die Geburt wurde beim örtlichen Standesamt angezeigt (sprich die lokale Geburtsurkunde von diesem zum Auslandsstandesamt in Berlin weitergeleitet). Die örtliche Standesbeamtin hat den Antrag "vorgeprüft", aber natürlich nicht inhaltlich, sondern lediglich auf Vollstädigkeit etc.
  • Ob und inwieweit die Botschaft bei der Bearbeitung der Geburtsanzeige mitgewirkt hat, weiß ich allerdings nicht. Jedenfalls ist für das Heimatland meiner Frau regelmäßig eine Urkundenprüfung vorgesehen. Ich wurde allerdings weder darüber informiert noch wurde ich für eine Urkundenprüfung zur Kasse gebeten.
  • Die Ausstellung der deutschen Urkunden benötigte jedoch einen Zeitraum von rund 3 Monaten.
  • Die lokale Geburtsurkunde habe ich dem Passantrag nur ergänzend beigelegt (persönliches Gespräch mit der Botschaft, Anwesenheit von mir, Mutter und Kind).
  • Nach Diskussion mit den Mitarbeitern am Schalter wurde die Ausstellung des Passes vom Leiter der Konsularabteilung persönlich verweigert.
  • Die Ablehnung erfolgte nur mündlich, ich wurde nicht auf meine Möglichkeiten eines Widerspruchs etc. hingewiesen.


Sollten sich daraus noch weitere Anhaltspunkte ergeben, so wäre ich für weitere Informationen dankbar.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Antwort #11 - 25.06.2008 um 07:49:59
 
hochsaler schrieb am 25.06.2008 um 05:19:12:
Die Mutter des Kindes besitzt natürlich eine NE mit Aufenthalt in Deutschland seit mehr als 5 Jahren.  

... dann wäre darauf zu achten, dass die NE nicht erlischt, wenn sich die Mutter des Kindes länger als 6 Monate nicht in Deutschland befindet. Unbedingt vor Ablauf der 6 Monate mit der ABH Kontakt aufnehmen und eine Verlängerung der Rückreisefrist beantragen.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
thom
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Antwort #12 - 25.06.2008 um 08:53:50
 
Hattest Du irgendwo eine Vaterschaftsanerkennung abgegeben?
Eigentlich wäre dies bei der Botschaft erforderlich gewesen, ansonsten gibt es doch keine Geburtsurkunde vom Standesamt I.
thom
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Antwort #13 - 25.06.2008 um 09:06:33
 
thom schrieb am 25.06.2008 um 08:53:50:
Hattest Du irgendwo eine Vaterschaftsanerkennung abgegeben?  

Sofern die Angaben in seinem Profil richtig sind, ist er verheiratet. Dann bedarf es keiner Vaterschaftsanerkennung mehr, da er automatisch als Vater gilt, solange die Vaterschaft nicht angefochten wird.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
thom
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einreise Baby mit deutschem Vater
Antwort #14 - 25.06.2008 um 09:18:47
 
Wenn es um ein Kind aus seiner Ehe ginge, verstehe ich aber das Problem an der Botschaft, und warum der Weg zum Pass trotz GU ein steiniger sein sollte, nicht mal ansatzweise.
thom
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema