trixie schrieb am 26.05.2008 um 21:00:03:Diese Aussage überrascht mich nun etwas, dass du der Heirat mit einem Schengen Visum "zustimmst
Okay dieser Sachverhalt ist gelöst, aber allgemein zu Deiner Frage.
also off-topic, okay
Ich weiß Visamißbrauch und falsches Visa, weil ja Daueraufenthalt angestrebt wird.
Ich hätte das Schengen-Visa wegen Zweifeln an der Rückkehrbereitschaft wahrscheinlich nicht erteilt und weil ja auch ein anderes Visa (FZF) gewollt und beantragt wurde.
Da der Antragsteller aber nunmal ein Schengen-visum bekommen hat, naja probieren würde ich es jedenfalls, Antrag auf
AE auf jeden Fall stellen,
denn § 39 Abs. 3
AufenthV:
er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält
oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach der Einreise entstanden sind,
lässt im Rahmen rechtmäßigen Aufenthaltes auch "Schengen-Visum für kurzfristige aufenthalte" zu.
Zum Sachverhalt und meiner Antwort.
Diese Aussage hat mich verwirrt:
suquita schrieb am 26.05.2008 um 15:31:50:Unser Kind sollte aber in Deutschland geboren werden und auch unsere Hochzeit sollte in Deutschland stattfinden, daher haben wir für meinen Mann ein Familienzusammenführungsvisum beantragt. Genehmigt worden ist uns aber nur ein Touristenvisum mit der Begründung: damit können sie in Deutschland auch heiraten!
Lehne eine Sache (FZF visa, die korrekte Sache) ab und sage etwas zu (AE bekommen sie auch mit Schengen visa), eine Sache die ich selber nicht halten oder besser deren Zusage ich nicht erfüllen kann (für
AE ist ja die
ABH zuständig nicht AV), da nicht ich sondern
ABH zuständig ist, das macht wenig Sinn, solche Aussage läßt auf Absprache oder Rückfrage/Rücksprache schließen.