Hab das mal zum Staatsangehörigkeitsrecht
verschoben, denn darum geht es ja.
SigSag hat Recht, wenn das Kind einen deutschen
Elternteil hat, erwirbt es mit der Geburt automatisch
die deutsche Staatsangehörigkeit, es spielt dabei
keine Rolle, wo es geboren wird. Siehe § 4 Abs. 1
StAG.
Ob es darüber hinaus auch die Staatsangehörigkeit
des anderen Elternteils erwirbt, hängt vom Staats-
angehörigkeitsrecht dessen Heimatstaates ab.
Einen Staat "Afrika" gibt es allerdings nicht, hier
wären schon genauere Angaben erforderlich, um
welchen Staat es sich handelt.