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Kind von deutsch-afrikanischem Ehepaar (Gelesen: 1.187 mal)
franker
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Beiträge: 17
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kind von deutsch-afrikanischem Ehepaar
25.04.2008 um 10:25:06
 
Hallo,
habe mal hier im Forum gesucht, finde aber nichts, dass so richtig auf den Fall passt.
Also eine Ausländerin, Afrikanerin, ist seit 7 Jahren mit einem Deutschen verheiratet. Sie hat die unbegrenzte Niederlassungsbewilligung oder wie das heißt.
Nun bekommt sie ein Kind.
Ist das Kind durch den deutschen Vater, den Ehemann, automatisch deutsch? Ich würde mal sagen ja.
Sie ist aus familiären Gründen in Afrika und wird dort sein, wenn sie das Kind bekommt. Der Vater ist z.Zt. hier, möglicherweise bei der Geburt aber auch dort in Afrika.
Sie wird also dort eine Geburtsbescheinigung bekommen.
Was muss sie tun, damit das Kind einen deutschen Pass bekommt? Ich nehme mal an, mit ihrer Heiratsurkunde und Auszug aus dem Melderegister sowie der Geburtsurkunde zur deutschen Botschaft gehen und dort den Pass für das Kind beantragen.
Muss der Vater, sofern er dann nicht selbst dort vor Ort sein sollte, irgendwelche Dinge beibringen?
Gruß,
Franker
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SigSag
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Beiträge: 456
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 25.04.2008 um 10:27:28
 
franker schrieb am 25.04.2008 um 10:25:06:
Ist das Kind durch den deutschen Vater, den Ehemann, automatisch deutsch? Ich würde mal sagen ja. 


Richtig!

franker schrieb am 25.04.2008 um 10:25:06:
Was muss sie tun, damit das Kind einen deutschen Pass bekommt. Ich nehme mal an, mit ihrer Heiratsurkunde und Auszug aus dem Melderegister sowie der Geburtsurkunde zur deutschen Botschaft gehen und dort den Pass für das Kind beantragen.


Auch richtig!

franker schrieb am 25.04.2008 um 10:25:06:
Muss der Vater, sofern er dann nicht selbst dort vor Ort ist, irgendwelche Dinge beibringen? 


Evtl. eine Kopie seines deutschen Ausweises respektive Passes.

SigSag
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #2 - 26.04.2008 um 00:54:09
 
Hab das mal zum Staatsangehörigkeitsrecht
verschoben, denn darum geht es ja.

SigSag hat Recht, wenn das Kind einen deutschen
Elternteil hat, erwirbt es mit der Geburt automatisch
die deutsche Staatsangehörigkeit, es spielt dabei
keine Rolle, wo es geboren wird. Siehe § 4 Abs. 1
StAG.

Ob es darüber hinaus auch die Staatsangehörigkeit
des anderen Elternteils erwirbt, hängt vom Staats-
angehörigkeitsrecht dessen Heimatstaates ab.
Einen Staat "Afrika" gibt es allerdings nicht, hier
wären schon genauere Angaben erforderlich, um
welchen Staat es sich handelt.
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