trixie schrieb am 17.04.2008 um 15:28:56:Wenn er bei der Ausreise keinen Ausreisestempel bekommen hat (sonst wäre ja wohl der illegale Aufenthalt aufgefallen), wie weisst er dann die Ausreise nach, sofern das Flugticket nicht mehr vorhanden ist, bzw. wann beginnt der neue Halbjahreszeitraum?
Naya28 schrieb am 17.04.2008 um 15:31:44:Im Mai möchte er nach Deutschland kommen, hierfür benötige ich Infos für die Einreise.
Deshalb nannte ich das oben
"Grauzone"...
Wenn ich mal den Aspekt "Heiraten in DK" außen vor lasse....
Der Aufenthaltszeitraum ist nicht an der Ausreise, sondern an der zuvor stattgefundenen Einreise festzumachen... und die lässt sich scheinbar nicht mehr nachvollziehen...
Ob er einen Ausreisestempel bekam oder nicht, weiß hier auch niemand. Man sollte davon ausgehen, dass er keinen bekam, da sonst der illegale Aufenthalt bemerkt wurde ... aber vielleicht war man froh, dass ausgereist wurde und hat den lieben Gott einen guten Mann sein lassen ...
Nun zur Theorie:
Aufgrund der Voraufenthalte besteht wahrscheinlich Visumspflicht. Wird dieses Visum beantragt, dann muss der Grund für das Visum und damit einhergehend die Aufenthaltszeiten im Schengengebiet offengelegt werden... ansonsten geht die Auslandsvertretung von einem möglichen visumsfreien Aufenthalt aus ...
Die Praxis:
Keiner weiß was ... keiner hat was gemerkt ... eine Offenlegung der Zeiten bei der Botschaft erfolgt nicht, man hatte ja Glück... (wertneutral!)
Wie das ganze dann bei der Einreise abläuft kann niemand sagen, da die Dokumenten- und Stempellage nicht gänzlich bekannt ist bzw. ob die Spanier nicht doch einen Vermerk in irgendeinem System hinterlegt haben...
Insofern kann ich nur zur Theorie raten...
Daddy