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Heirat in Bosnien (Gelesen: 10.599 mal)
Bellabianca1978
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16.04.2008 um 14:00:41
 
Hallo Ihr lieben,

ich heisse Bianca, bin 29 Jahre alt und möchte im Sommer meinen Freund in Bosnien Heiraten. Ich bin deutsche und er ist Bosnier. Meine Frage ist nun welche Unterlagen von mir in Bosnien benötigt werden.  unentschlossen
Desweiteren habe ich ein großes Problem wobei mir niemand wirklich helfen konnte.
Ich bin alleinerziehende Mama von 2 Kindern aus erster Ehe. Da der Lütte noch klein ist arbeite ich nicht. Welche Kriterien müssen erfüllt werden damit er mit zu uns nach Deutschland kommen darf? weinend
Man sagte mir da ich nicht arbeite wird es sehr schwer. Ich danke Euch für Eure Hilfe
Gruß

Bianca Kuss
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Antwort #1 - 16.04.2008 um 14:27:52
 
Bellabianca1978 schrieb am 16.04.2008 um 14:00:41:
Meine Frage ist nun welche Unterlagen von mir in Bosnien benötigt werden

Diese Antwort kann dir am besten vom bonischen Standesamt gegeben werden. Auch mit der Suchfunktion "Heirat Bosnien" und Suchtiefe "alle Beiträge" bekommst du einige Infos.

Bellabianca1978 schrieb am 16.04.2008 um 14:00:41:
Welche Kriterien müssen erfüllt werden damit er mit zu uns nach Deutschland kommen darf?  

Nach der Heirat muss dein Mann einen Antrag auf FZF bei der deutschen Botschaft stellen. Er muss Deutschkenntnisse nachweisen. Dein Einkommen, bzw. fehlendes Einkommen ist kein Hindernisgrund.

trixie
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Bellabianca1978
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Antwort #2 - 16.04.2008 um 16:01:50
 
hallo trixi,.

kein hindernis? wieso sagen immer alle ich bräuchte ein einkommen damit er keine sozialhilfe hier beantragen müsste?? Schockiert/Erstaunt
Man das wäre ja schön,.. weinend,..danke trixi
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Antwort #3 - 16.04.2008 um 22:55:05
 
Bellabianca1978 schrieb am 16.04.2008 um 16:01:50:
wieso sagen immer alle ich bräuchte ein einkommen damit er keine sozialhilfe hier beantragen müsste??  

Wen meinst du mit "ALLE"?

Privatpersonen sagen dies vielleicht aus Unkenntnis, weil sie irgendwann von irgendjemanden irgendetwas gehört haben.

Sollte diese Aussage von der ABH kommen, ist dies etwas fragwürdiger, wenn nicht genauer hinterfragt wird, ob das Einkommen des in Deutschland lebenden Ehepartners wirklich relevant ist. Es gibt schon Gegebenheiten, bei denen die FZF vom Einkommen abhängig sein kann. Bei dir trifft das aufgrund deiner Angaben nicht zu.

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Antwort #4 - 17.04.2008 um 08:06:00
 
Guten morgen Trixie,

die Ausländerbehörde meinte das man das bei mir prüfen müsste. Wirklich nett waren die nicht,.. Griesgrämig...Die konnten mir auch nicht sagen ob er nach Antrag der Familienzusammenführung mit einem Visum mitkommen dürfte. Ich fahre jetzt im Mai nach Bosnien und im Juni wollen wir heiraten. Anfand Juli muss ich wieder nach Hause und hätte ihn,wenn auch nur mit normalem Visum mitgenommen. wie sieht das da aus?
Ich danke Dir schonmal und großes Lob an diese Seite,... Smiley
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Antwort #5 - 17.04.2008 um 08:12:35
 
Bellabianca1978 schrieb am 17.04.2008 um 08:06:00:
Anfand Juli muss ich wieder nach Hause und hätte ihn,wenn auch nur mit normalem Visum mitgenommen. wie sieht das da aus?  


Da kann ich Dir kaum Hoffnung machen. Für die FZF braucht er zwingend das entsprechende, nationale Visum, - ein "normales" Schengenvisum reicht da nicht. Ein bisserl Trennungsschmerz werdet Ihr da wohl noch mal überstehen müssen ...

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Antwort #6 - 17.04.2008 um 08:51:02
 
Bellabianca1978 schrieb am 17.04.2008 um 08:06:00:
...Die konnten mir auch nicht sagen ob er nach Antrag der Familienzusammenführung mit einem Visum mitkommen dürfte.

Da hat die ABH sicherlich Recht, da sie das Visum nicht erteilt, sondern die Botschaft. Erst nach der Antragstellung und Anfrage der Botschaft bei der ABH wird dort ein Vorgang eröffnet, bei dem die ABH ihre Stellungnahme abgibt. Die Bearbeitung des Vorgangs  dürfte schon einige Wochen in Anspruch nehmen, so dass du deinen Ehemann nach der Hochzeit nicht sofort mit nach Deutschland nehmen kannst.

Und als Handgepäck würde er ohnedies das zulässige Gewicht überschreiten.  Laut lachend

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Antwort #7 - 17.04.2008 um 11:38:58
 
Hallo Ihr,

kann er denn nicht nach der Hochzeit Antrag auf Familienzusammenführung stellen und gleichzeitig ein Besuchervisum? Welche Gänge muss ich nach der Rückkehr machen? Welche sind zuerst zu erledigen?

Danke Euch,..ihr seid spitze Cool
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Antwort #8 - 17.04.2008 um 12:45:20
 
Bellabianca1978 schrieb am 17.04.2008 um 11:38:58:
Antrag auf Familienzusammenführung stellen und gleichzeitig ein Besuchervisum?  

Für einen Besuch benötigt er Schengen Visum. Das setzt aber die sog. Rückkehrbereitschaft ins Heimatland voraus. Nachdem aber bereits eine FZF (langfristiger Aufenthalt in Deuschland) geplant ist, fehlt es an der Glaubwürdigkeit der Rückkehrbereitschaft, so dass ein "Besuchervisum" i.d.R. abgelehnt wird.

Alle Unterlagen, die dein Mann für die FZF benötigt, kannst du auf der HP der Deutschen Botschaft in Sarajewo nachlesen.

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Antwort #9 - 17.04.2008 um 13:13:43
 
hättest du da eine internet adresse für mich ?
was muss ich nach der hochzeit tun ?
Ok dem amt bescheid geben, und dann weiter? hä?
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Antwort #10 - 17.04.2008 um 13:26:35
 
Welche Unterlagen zur Beantraung eines Visums zum Eheagattennachzug bei der Deutschen Botschaft in Sarajewo vorzulegen sind, kannst Du
hier
nachlesen (Blaues bitte anklicken!)

Allgemeine Infos zu Visabestimmungen und für andere Visa findest Du
hier
.
Dort findest Du auch die Öffnungszeiten der Visastelle.

Nach der Hochzeit bzw. der Einreise Deines Ehemanns in Deutschland, muss die Eheschließung bei der Meldestelle angemeldet werden (übersetzte und beglaubigte Eheurkunde vorlegen!) - Sodann kann Dein Mann die AE bei der ABH beantragen.

=schweitzer=

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Antwort #11 - 17.04.2008 um 13:30:44
 
Also muss ich mich nicht an die Ausländerbehörde wenden ? Oder etwa doch?  Schockiert/Erstaunt

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein      Tippi


...

mein pc will die seite nicht öffnen,...grrrr,..kann man das irgendwie anders schicken ???? Traurig
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« Zuletzt geändert: 17.04.2008 um 13:45:52 von Tippi »  

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Antwort #12 - 17.04.2008 um 13:53:30
 
Bellabianca1978 schrieb am 17.04.2008 um 13:30:44:
Also muss ich mich nicht an die Ausländerbehörde wenden ? Oder etwa doch?


Nein, das musst Du nicht - Dein Mann muss nach der Heirat das Visum bei der deutschen Botschaft in Sarajewo beantragen. Ggf. bekommst Du in der Folge Post von der ABH, weil die etwas überprüfen wollen, Fagen an Dich haben etc.

Bellabianca1978 schrieb am 17.04.2008 um 13:30:44:
mein pc will die seite nicht öffnen,...grrrr,..kann man das irgendwie anders schicken ????


Verstehe ich nicht, hier funktionieren die links tadellos - Du kannst aber durch "googeln" selbst auf die Seite gelangen: Gib mal bei Google "Deutsche Botschaft in Sarajewo ein" - Wenn Du die Seite dann öffnest geh auf den Button "Rechts- und Konsularangelegenheiten", dann auf "Merkblätter, Listen und Antragsformulare", dann auf "Visabestimmungen" - dort suchst Du Dir raus, was Dich interessiert bzw. was ihr benötigt.

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Antwort #13 - 17.04.2008 um 14:59:40
 
was ist eine konsularische bescheinigung der botschaft????mir raucht gleich der kopf,.,... unentschlossen
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Antwort #14 - 17.04.2008 um 15:49:43
 
Ich bin kein Spezi auf dem Gebiet - weiß nur, dass mitunter zusätzlich zum Ehefähigkeitszeugnis des ausländischen Partners eine konsularische Eheunbedenklichkeitsbescheinigung (hach, endlich wieder mal so ein richtig urdeutsches Wortungetüm!  Zwinkernd) bzw. konsularische Ledigkeitsbescheinigung gefordert wird. - Damit soll wohl belegt und zusätzlich abgesichert werden, dass der Ausländer während seines/seiner Aufenthalte/s im Land des Partners nicht schon mal geheiratet hat.

Ein bisschen erläutert wurde das mal in diesem schon etwas angejahrten thread
hier
.

Aber wie schon gesagt, das ist nicht so meine Spezialstrecke.

Ich denke, das einfachste wäre doch, wenn Ihr Euch mal direkt mit der Botschaft in Verbindung setzt - die beißen ja nicht.  Zwinkernd

Ansonsten gäbe es auch
hier
fallbezogene Hilfe. Man muss aber Geduld haben, dort per Telefon jemand zur Beratung zu bekommen, der Verein ist sehr nachgefragt.

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