Hallo Sandy,
an einer Abschiebung sind neben der
ABH immer noch viele andere öffentliche Stellen beteiligt (z.B. Bundespolizei bei Begleitung, Polizei der Länder usw.). Diese Stellen senden nicht immer direkt nach der Abschiebung eine Aufstellung der dort entstandenen Kosten. Also muss die
ABH diese Kostenaufstellung anfordern, sobald diese benötigt wird. We schnell die andere Stelle der
ABH die Kostenaufstellung übermittelt, kann natürlich von der
ABH nur geschätzt werden. Die
ABH hat auch keinen einfluss darauf, wie schnell diese Kostenaufstellung bei ihr eingeht.
Wenn es länger dauert, als zunächst "versprochen" muss es nicht immer Schuld der
ABH sein.
sandy33 schrieb am 22.03.2008 um 13:27:53:Jetzt meine Frage, gibt es eine Frist die man der Ausländerbehörde stellen kann wo die Sachen bearbeitet werden sollen
Nein gibt es nicht. Wenn gar nichts passiert kann man aber nach einer angemessenen Zeit evtl. Untätigkeitsklage einreicht. Hierüber solltest du dich aber bei deinem Anwalt beraten lassen.
Ansonsten wäre mein Rat, immer mal bei der
ABH mündlich und schriftlich nachfragen, warum die Kostenaufstellung noch nicht erfolgt ist.
Gruß Wolfgang