manuelj schrieb am 07.02.2008 um 20:46:27:
- kann man mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis für D einen Zweitwohnsitz in einem anderen Schengenland haben?
Deutsches Melderecht.
Im Bezug auf Ausland kennt es keinen Zweitwohnsitz im Nachbarland.
Hauptwohnsitz ist dort wo der Lebensmittelpunkt ist, wo die Familie lebt oder von wo Du zur Arbeit fährt.
In Deutschland würdest Du, wenn zur Anmeldung verpflichtet, mit Hauptwohnsitz geführt.
manuelj schrieb am 07.02.2008 um 20:46:27:- wie lange darf man sich innerhalb welchen Zeitraums mit einer solchen befristeten Aufenthaltserlaubnis in einem anderen Schengenland am Stück oder zusammengerechnet aufhalten (ohne diese zu verlieren)?
(6 Monate oder 90 Tage?)
Eine deutsche
AE berechtigt Dich 90 Tage pro Halbjahr in einen Schengen-Partner Staat aufzuhalten, ohne das Du eine Visa/AE dieses Staates benötigst.
Hier vermischt Du etwas.
Willst Du länger als 90 Tage pro Halbjahr in einem anderen Schengenland bleiben, solltest Du dich vorher um ein nationales Visa dieses Staates oder um eine
AE des Staates bemühen.
Du kannst nicht mit dt.
AE in fremden Staaten leben.
Bis zu 6 Monate darf man sich (vorübergehender Natur) mit einer deutschen AE im Ausland aufhalten,
(§ 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG)
bleibt man länger sollte man sich dies evtl vorher genehmigen lassen oder
die
AE verfällt.
Die
AE verfällt auch bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland aus einem Grund der in seiner Natur nicht vorübergehend ist, also wenn sich die Familie ins Ausland (wegen Auslandsumzug) abmeldet, was z.B. bedeutet die dt. Wohnung aufgibt..