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Aufenthaltsgenehmigung verlängern (Gelesen: 5.055 mal)
Pulmoll_von_Taal
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17.01.2008 um 17:33:33
 
Hallo an Alle!  Smiley

Mein Aufenthaltstitel läuft im Februar 08 aus.  weinend
Ich möchte meinen Aufenthaltstitel verlängern. Doch die brauchen eine Auskunft was ich derzeit mache. Ich habe bis vor kurzem ne Schule besucht mit Erwerb der Fachhochschulreife mit einer schulischen Berufsausbildung. Wie erwähnt mache ich das nicht mehr, ich habe es abgebrochen. Aber um den Aufenthaltstitel zu verlängern muss ich ja etwas machen, das etwas abschließt!  Was kann ich jetzt tun?

Ich bewerbe mich derzeit auch auf eine Ausbildungsstelle für 2008 und gehe derzeit auf 400 € Basis arbeiten (was ich auch darf)

Ich hoffe das mir da einer weiter helfen kann!  Smiley

Grüße
Pulmoll von Taal  Smiley Smiley
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Antwort #1 - 17.01.2008 um 17:44:27
 
Pulmoll_von_Taal schrieb am 17.01.2008 um 17:33:33:
Doch die brauchen eine Auskunft was ich derzeit mache.


Pulmoll_von_Taal schrieb am 17.01.2008 um 17:33:33:
Ich bewerbe mich derzeit auch auf eine Ausbildungsstelle für 2008 und gehe derzeit auf 400 € Basis arbeiten


Du hast bestimmt einen Schulabschluß. Lege das Ab-
schlußzeugnis vor.

Lege bei der ABH einige deiner Bewerbungen bzw. auch
die Absagen vor.

Gehaltsnachweise über deinen 400 Euro-Job mitnehmen

Was willst du sonst angeben?

Schummeln iss nich ....

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Pulmoll_von_Taal
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Antwort #2 - 17.01.2008 um 18:13:40
 
Also ich habe den Abschluss: Mittlere Reife
Weiterführende Schule:
BKTM : berufsorientiert (1. Jahr)
BKTK : FH + Schulische Berufsausbildung (2. Jahr) -> abgebrochen

derzeit habe ich sonst nix.

Ich bewerbe mich derzeit eben für eine Ausbildung (start sep.2008)
und bis dahin werde ich demnächst auf 400€ Basis arbeiten (deshalb habe ich da noch nix was ich abgeben kann)

ich war bei der Ausländerbehörde und hab gesagt das mein aufenthaltstitel bald abläuft. und die haben mir ein bogen geben zum ausfühlen. und ich muss z.b. aktuelle Schulbescheinigung besorgen/1 monat verdienstbescheinigung der eltern und zeugnis der realschule....und das ganze abgeben im rathaus in meinem ort...die überprüfen das und schicken das ganze zur ausländerbehörde...

alles kein problem außer das ich eben die schule da nicht mehr mache! habe aber noch eine schulbeschreinigung von dem 2.jahr (BKTK). aber das kann ich ja sozusagen nicht abgeben...den wenn die das beim rahthaus überprüfen und feststellen das ich dort garnicht mehr bin, dann schickt sie das ganze ja mit einem vermerk an die ausländerbehörde. und das kann ja zu größeren problemen führen, da ich ja falsche angaben gemacht habe...und deshalb will ich das nicht abgeben (schulbescheinigung).

und jetzt weiß ich wirklich nicht was ich sonst machen kann...den ich muss doch etwas machen das zu einem abschluss oder so führt! was ist mit einem Praktikum?

ich bin da total verzweifelt und weiß wirklich nicht was ich tun soll!

noch ein paar Daten:

stastsangehörigkeit : rumänisch
Pass gültig bis : Nov 08
aufenthaltstitel gültig bis: ca 15. Februar 08

wäre alles nicht so problematisch wenn ich die schule weiterhin gemacht hätte...wäre dann kein problem gewesen

bitte helft mir, wenn ihr könnt  Smiley

mfg
Pulmoll von Taal
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Antwort #3 - 17.01.2008 um 19:54:53
 
Ich habe das mal nach Hier verschoben.


Du bist EU-Bürger - warum machst du dich sooooo verrückt?

Seit wann bist du in Deutschland?

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Pulmoll_von_Taal
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Antwort #4 - 17.01.2008 um 21:42:16
 
über 12 jahre

aber zählen tut es erst ab das jahr 2000. ich weiß auch nicht genau wieso das so ist.

was denken Sie soll ich machen? bzw. wie ich weiter vorgehen soll.

nochmals vielen Dank dafür das Sie mir geantwortet haben!


mfg
Pulmoll von Taal
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Antwort #5 - 17.01.2008 um 22:50:14
 
wurde heute im Chat erörtert - ist erst einmal geklärt
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Antwort #6 - 19.01.2008 um 15:33:23
 
hallo.

der mitarbeiter bei der ABH hat gemeint, dass ich diese Daueraufenthaltsbescheinigung /Karte für eu-bürger nicht bekommen kann. Man bekommt diese Karte erst, wenn das land das der eu beigetreten ist mindestens 5 jahre in der eu ist. und rumänien ist ja glaub ich ja erst seit letztem jahr in der eu.

was kann ich jetzt tun?
Soll ich also dieses formular "niederlassungsbescheinigung" ausfühlen?

grüße
Pulmoll von Taal
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Antwort #7 - 21.01.2008 um 01:21:33
 
Stimmt das, was er gesagt hat?

mfg
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Antwort #8 - 21.01.2008 um 06:54:26
 
Zitat:
§ 4 a Freizügigkeitsgesetz

(1) Unionsbürger, ihre Familienangehörigen und Lebenspartner, die sich seit fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, haben unabhängig vom weiteren Vorliegen der Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 das Recht auf Einreise und Aufenthalt (Daueraufenthaltsrecht).


Von der Vorausseztung, dass die 5 Jahre als EU-Bürger voraus-
gesetzt werden, lese ich hier nichts.

Die Niederlassungserlaubnis kommt in deinem Fall nicht in Frage,
da du EU-Bürger bist.

Spreche nochmals mit deiner ABH - die sollen dir die gesetzliche
Grundlage zu der Aussage benennen.

Gruß

Tippi

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Antwort #9 - 21.01.2008 um 07:08:35
 
Tippi schrieb am 21.01.2008 um 06:54:26:
Spreche nochmals mit deiner ABH - die sollen dir die gesetzliche
Grundlage zu der Aussage benennen. 


Hoi,

na, das werden sie nicht können. Es ist eine Frage,
wie der Begriff "rechtmäßig" in Art. 16 RiLi 2004/38/EG
ausgelegt wird. Geht man davon aus, dass der weitere
Aufenthalt, der ursprünglich nach Art. 7 gewährt wurde,
geregelt werden soll, dann hat die Auffassung der ABH
durchaus was für sich.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #10 - 22.01.2008 um 09:45:31
 
Hoi,

um die Sache rund zu machen, lege ich noch die
Erwägungen der RiLi 2004/38/EG nach. Damit dürfte
feststehen, dass ein Rumäne den § 4a FreizügG/EU
(noch) nicht für sich in Anspruch nehmen kann (klar,
es sei denn es bestand schon vor dem Beitritt Frei-
zügigkeit als FamAng.).

Zitat:
(17) Wenn Unionsbürger, die beschlossen haben, sich dauerhaft in dem Aufnahmemitgliedstaat
niederzulassen, das Recht auf Daueraufenthalt erhielten, würde dies ihr Gefühl der Unionsbürgerschaft
verstärken und entscheidend zum sozialen Zusammenhalt - einem grundlegenden
Ziel der Union - beitragen. Es gilt daher, für alle Unionsbürger und ihre Familienangehörigen,
die sich gemäß den in dieser Richtlinie festgelegten Bedingungen fünf Jahre lang ununterbrochen
in dem Aufnahmemitgliedstaat aufgehalten haben und gegen die keine Ausweisungsmaßnahme
angeordnet wurde, ein Recht auf Daueraufenthalt vorzusehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #11 - 11.06.2008 um 01:52:39
 
Abend.

Habe das pw. verschwitzt gehabt...

Der Stand der Dinge ist der, dass meine Aufenthaltsgenehmigung verlängert wurde - trotz das Rumänien in der EU ist....d.h. ich habe noch immer nicht die unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten bzw. die Daueraufenthaltskarte für EU-Bürger.

Grund:

- Ich muss einen Arbeitsvertrag haben der mindestens 1 Jahr läuft.
- Oder eine schuliche oder berufliche Ausbildung.

(Vorgeschichte steht ja bereits in den oberen Beiträgen...)

-----

Ich muss also noch solange warten bis ich eine Ausbildung gefunden habe bzw. den Vertrag unterschrieben vorweisen kann. Wenn ich die Kriterien erfülle erhalte ich die EU-Karte und dann kann ich erst zur EBH...laut deren Aussage.

Grüße

Pulmoll_von_Taal
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Antwort #12 - 14.06.2008 um 15:58:41
 
Pulmoll_von_Taal schrieb am 11.06.2008 um 01:52:39:
Der Stand der Dinge ist der, dass meine Aufenthaltsgenehmigung verlängert wurde - trotz das Rumänien in der EU ist....d.h. ich habe noch immer nicht die unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten bzw. die Daueraufenthaltskarte für EU-Bürger.

Grund:

- Ich muss einen Arbeitsvertrag haben der mindestens 1 Jahr läuft.
- Oder eine schuliche oder berufliche Ausbildung.

(Vorgeschichte steht ja bereits in den oberen Beiträgen...)


Dann hat die ABH nichts gegen Deinen weiteren Aufenthalt. Ggf. bist Du übrigens auch einfach freizügigkeitsberechtigt - wie lange hast Du hier erlaubt erbeiten können - und sei es im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung?

Gruß, ULF
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Pulmoll_von_Taal
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Antwort #13 - 16.06.2008 um 18:12:39
 
Also Beschäftigung ist mir erlaubt. Ist in meinem Pass bemerkt.

März - April 08 - 400 € Basis
Mai - Juli 08 - fest eingestellt (Arbeitsvertrag vorhanden)
August 08 - Beginn der Ausbildung

Der Mitarbeiter der ABH meinte, dass ein Arbeitsvertrag mindestens 1 Jahr laufen muss um unbefristet bzw. EU-Karte zu erhalten.

Oder eben eine schulische oder berufliche Ausbildung - eine berufliche Ausbildung werde ich im August anfangen. Ab da erst meinte er, kann er mir die EU-Karte geben.

Problem dabei: Mein Pass läuft im November diesen Jahres aus und um eingebürgert zu werden bzw. es zu beantragen braucht die EBH unbefristete Aufenthalts Erlaubnis bzw. EU-Karte. Und die kriege ich erst im August, laut der Aussage des Mitarbeiters der ABH. Die EBH braucht ja auch einige Zeit um den Antrag zu bearbeiten und zu über prüfen. Und ab August wären es nur noch 4 Monate. und das ist zu knapp denke ich....deshalb verstehe ich nicht warum ich nicht jetzt schon die EU-Karte erhalte.

Ansonsten muss ich einen neuen rumänischen Pass beantragen das wiederum ca. 3 Monate dauert - und eben auch nach München fahren zum rumänischen Konsulat...(ich von nähe Stuttgart) - und ca. 100 € für einen Pass zahlen muss den ich ja dann eh nur für 2-3 Monate hätte bis ich eingebürgert werde, hoffe ich.

Gruß
Pulmoll_von_Taal

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Antwort #14 - 11.07.2008 um 14:42:01
 
Hi!

Wollte Euch noch sagen, dass ich jetzt die "EU-Karte" erhalten habe.
Nochmals danke für Eure tolle Unterstützung! Smiley

mfg

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