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Heirat in Deutschland mit Hospitationsvisum? Probleme mit Botschaft? (Gelesen: 3.269 mal)
Lena88
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09.01.2008 um 20:22:15
 
Hallo!

Mein syrischer Verlobter und ich wollen in diesem Frühjahr in Deutschland heiraten. Er ist Arzt und macht gerade seine Facharztausbildung in Syrien. Ende Februar möchte er mit einem dreimonatigen Hospitationsvisum nach Deutschland kommen, in dieser Zeit wollen wir hier heiraten. Dann möchte er in Deutschland seine Facharztausbildung fortsetzen.

Nun stehen wir vor folgendem Problem:

Wenn er das Hospitationsvisum in der Deutschen Botschaft in Damaskus beantragt, muss so viel ich weiß seine Rückkehrbereitschaft positiv prognostiziert werden. Auf der anderen Seite muss er aber auch seine Papiere für die Eheschließung in der Deutschen Botschaft legalisieren lassen. Somit sieht die Botschaft, dass er in Deutschland heiraten will. Nun wissen wir nicht, ob das ein Problem darstellt oder ob das der Botschaft "egal" ist, ob er in Deutschland heiratet oder nicht.
Er würde sehr gerne eine Hospitation in Deutschland machen, da er schon mal ein bisschen Erfahrung in einem deutschen Krankenhaus sammeln will für seine Facharztausbildung, die er dann in Deutschland fortsetzen wird. Außerdem ist es viel einfacher für ihn, ein Hospitationsvisum als ein Visum zur Heirat in Deutschland zu bekommen.

Ist es möglich mit einem Hospitationsvisum nach Deutschland zu kommen und dan hier zu heiraten? Wird die Botschaft ihm das Visum geben, wenn sie weiß, dass er in Deutschland heiraten will?


Danke für eure Hilfe!

Viele Grüße,
Lena


Änderung:
Ich füge dein anderes Post hier mit ein, es macht durchaus
Sinn, die ZUsammenhänge zusammen darzustellen.    Tippi



Hallo!

Ist es möglich, dass mein syrischer Verlobter, wenn er mit einem dreimonatigem Hospitationsvisum (Visum C) einreist, in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bekommt, nachdem wir in Deutschland geheiratet haben? Auf seinem Visum steht "Verlängerung ausgeschlossen".

Bezieht sich das nur auf das Visum und ist unabhängig vom Aufenthalt? Oder ist damit auch gemeint "Aufenthaltserlaubnis ausgeschlossen", wenn wir geheiratet haben?

Danke!
Lena
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« Zuletzt geändert: 09.01.2008 um 20:57:17 von Tippi »  
 
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janetm
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Antwort #1 - 09.01.2008 um 21:04:29
 
Ein Hospitationsvisum ist mir nicht geläufig, meinst du ein normales Besuchs- / Touristenvisum und bist du sicher das er mit dem C-Visum ein Praktikum machen, also hospitieren darf?

http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/cvisum.html

Ein Schengen-Visum kann in Deutschland nur bei besonderen Gründen (medizinische, humane) verlängert werden.

siehe auch: http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#7

Wenn ihr in Deutschland damit heiratet, was durchaus möglich ist, heist es also normalerweise erstmal Rückreise nach Syrien und das korrekte Visum einholen.

Das wäre dann ein Visum Typ D.

http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/dvisum.html

Aloha
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Lena88
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Antwort #2 - 09.01.2008 um 21:50:39
 
Hallo!

Danke für deine Antwort.

Ja, ich bin mir sicher, dass das Hospitationsvisum ein Visum Typ C ist. Er war schon einmal hier mit diesem Visum. Auf dem Visum steht bei Anmerkung: Zur Hospitation, und weiterhin: Erwerbstätigkeit nicht gestattet, Verlängerung ausgeschlossen.

Es ist also rechtlich möglich, dass wir mit diesem Visum in Deutschland heiraten, ja? Aber wir müssen nach der Hochzeit zurückgehen und das Visum ändern lassen. Entspricht das Visum D, das wir dann erhalten, dem Visum zur Familienzusammenführung? (Das würde bedeuten, dass wir nochmals so 2 Monate in Syrien warten müssen, bis das Visum genehmigt ist...)

Meinst du, es wird ein Problem für die Erteilung des Visums C geben, wenn die Botschaft weiß, dass wir hier heiraten wollen???

Viele Grüße,
Lena

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein      Tippi


...

Ich hab auf der Homepage der deutschen Botschaft in Damaskus nachgelesen, wie das mit dem Visa zur Familienzusammenführung ist.
Dort wird nur davon geredet, dass das Visa zur Familienzusammenführung beantragt werden kann, wenn die Ehe in Syrien geschlossen worden ist und der syrische Ehepartner nun zu dem deutschen Ehepartner nach Deutschland nachziehen will. Es ist aber keine Rede von dem Fall, wenn man in Deutschland geheiratet hat.

Siehe:

http://www.damaskus.diplo.de/Vertretung/damaskus/de/01/Visabestimmungen/Merkblat...
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« Zuletzt geändert: 09.01.2008 um 22:27:14 von Tippi »  
 
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Antwort #3 - 09.01.2008 um 22:07:50
 
H(a)i,

Lena88 schrieb am 09.01.2008 um 21:57:12:
Dort wird nur davon geredet, dass das Visa zur Familienzusammenführung beantragt werden kann, wenn die Ehe in Syrien geschlossen worden ist 


ist das in weiser Schrift auf weisen Grund geschrieben, ich kann das nicht finden.

Zitat:
Urkunde über die Eintragung der Eheschließung im syrischen Zivilregister


wo die Ehe geschlossen ist, ist nicht von belang, im Register muss sie stehen.

mfg
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Lena88
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Antwort #4 - 09.01.2008 um 22:13:33
 
Da steht:

originale Heiratsurkunde über die religiöse Eheschließung (Sharia-Gericht, Kirche) in Syrien mit deutscher Übersetzung und zweimal kopiert

Das haben wir nicht, wenn wir in Deutschland geheiratet haben.
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Antwort #5 - 10.01.2008 um 07:50:03
 
H(a)i,

kauf dir mal einen größeren Bildschirm oder benutzte die Scrollfunktion Laut lachend

Zitat:
  • originale Heiratsurkunde über die religiöse Eheschließung (Sharia-Gericht, Kirche) in Syrien mit deutscher Übersetzung und zweimal kopiert
  • Urkunde über die Eintragung der Eheschließung im syrischen Zivilregister, versehen mit einem Legalisationsvermerk der Botschaft im Original und zwei Fotokopien

Punkt zwei ist für die Leute, die nicht religiös oder im Ausland geheiratet haben. Soll ja auch vorkommen Augenrollen

Zitat:
Die Botschaft behält sich vor, im Einzelfall weitere Unterlagen zu fordern.

Heist, das sich die Sache eh nur bei Antragsabgabe bei der Botschaft klären lässt.

mfg
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