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Heiraten ohne Ausbildung und Wohnung (Gelesen: 6.778 mal)
SheriLady
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01.01.2008 um 17:42:01
 
Hallo liebe Helfer,

ich bin noch ein Newbie, aber das Forum hat mich begeistert weil hier echt ein paar Leute ein ähnliches Schicksal haben wie ich.

Also folgendes, hoffe ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben.

Ich habe 2007 als Animateurin in der Türkei gearbeitet und dort einen lieben Türken kennengelernt, wie haben uns unsterblich ineinander verliebt. Ich bin Deutsche und gerade mal 19, werde bald 20. Er ist Türke und ist 23.
Nun haben wir den Job an den Nagel gehängt (man akzeptiert dort leider keine paare Griesgrämig ) und möchten heiraten.
Wir sind uns echt tod-sicher und halten es ohneeinander kaum aus.  Bis vorgestern war ich noch für 5 1/2 Wochen bei seiner Familie. Zusammen sind wir jetzt (und das tagtäglich) seit 6 über Monaten, zwei Wochen war ich in der Zeit in Deutschland wegen meinem Reisepass und die Zeit war schon der absolute Horror für uns, denn wir brauchen uns wie die Luft zum atmen und halten es kaum aus. weinend

Nur zu meinem Problem...die Heirat is wie ich gelesen hab schon mal eine komplizierte Sache und dauert etwas...aber trotzdem wollen wir es durchziehen, dennoch hab ich Bedenken ob das so hinhaut, mit Visum und Trara, denn:....

....ich bin natürlich arbeitslos (gemeldet und war dann 5 1/2 Wochen ortsabwesend, hoffe dass weiter gezahlt wird, wenn ich morgen dahin gehe)
....habe noch keine Ausbildung
....lebe noch bei meinem Vater und habe demnach noch keine eigene Wohnung
... er spricht noch kein Deutsch (lernt es aber und will als schnellmöglich einen Sprachkurs mit Test A1 machen.)

Ich will mir jetzt eine Ausbildungsstelle noch für 2008 suchen, was schwierig wird, weils dafür schon recht spät is und zu allererst eine eigene Wohnung so klein und günstig wie möglich. Die AUsbildung würde natürlich erst im Herbst 08 anfangen und bis dahin wirds natürlich schwierig mit der Wohnung.
Wir würden aber gerne so schnell wie möglich heiraten, vll sogar schon diesen Monat und dann ihn rüberholen, mit dem Familienzusammenführungsvisum.
Ich habe dabei an eine Heirat in der Türkei gedacht, weil es da wohl um einiges schneller geht (vll täusch ich mich auch?!?)

Ist mir das alles überhaupt möglich in meiner Situtaion? Wie kann ich am besten vorgehen? Welche Tipps könnt ihr mir geben? Was brauch ich alles???  

Ich wäre euch echt dankbar, wenn ihr mir helfen könntet, dass mein Schatz und ich ziemlich bald sehen, denn wir ersticken fast vor Traurigkeit über die Distanz!  weinendEs ist sehr ernst!!!

Dank euch schon mal und hoffe auf zahlreiche Antworten.

Glg unentschlossen

SheriLady
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Antwort #1 - 01.01.2008 um 18:45:15
 
Hi,
frohes Neues Jahr helfen und gute Ratschläge geben ist in Deinem Falle gar nicht so einfach,
vorallem wenn man keine Hoffnungen und Träume wecken oder zerstören will.

So sehr ich auch mit Liebenden mitfühle komme ich hier auch erstmal in Versuchung eher Ratschläge für Leben als nach Ausländerrecht zu erteilen.

Ihr seit Euch sicher das Ihr heiraten wollt und nach der Heirat in Deutschland leben wollt.
Das Leben eröffnet Euch viele Möglichkeiten.
Vielleicht könntet Ihr ja auch woanders zusammenleben und arbeiten und Eure Beziehung vertiefen und das Leben im Alltag testen.

Heiraten kann man in verschiedenen Ländern, wenn Deutschland geplant ist, Kontakt zum Standesbeamten aufnehmen und mit ihm die Unterlagen, Dokumente und Ablauf besprechen.
Die deutschen Auslandsvertretungen haben auf Ihren Webseiten meistens gute Info zur Heirat von Ausländern in Deutschland und von Deutschen im Gastland.

Hier bei info4 alien findest du auch einige sehr informative Threads, nutze mal die Suchfunktion.

Heiraten dürfte der leichtere Teil sein.

Bei Heirat in D beantragt er ein Heiratsvisum, bei Heirat in der Turkei ein Visum zur Familienzusammenführung (Ehegattennachzug) damit er dauerhaft nach Deutschland übersiedeln kann.

Auf das Heiratsvisum hast Du keinen Rechtsanspruch, diese Visa liegt im Ermessen der Behörden, wie auch beim FzF Visa ist die zuständige deutsche ABH zu beteiligen und muss der Visaerteilung zustimmen.
Nach heirat und bei Ehegattennachzug-Visa ist die Rechtsposition stärker.

Die Deutschkenntnisse oder ein Ausnahmetatbestand sind bei Antragstellung nachzuweisen,
die übliche regelmäßige Bearbeitungsdauer für Heirats- oder FzF Visa liegt bei ca. 10 Wochen.

Sorry, mit der Hoffnung im nächsten Monat, da ist nichts zu machen, auch ohne Deutschkenntnisse nach A1 wird es in seinem Falle nicht gehe.

Theoretisch könntest Du Eure Zeit nutzen um ihm Deutsch beizubringen.


Für das Heiratsvisum muss im Regelfall der LU gesichert sein, im Regelfall wird die Vorlage einer VE erforderlich, diese VE kann theoretisch Dein Vater für Dich abgeben.

Bei FzF eines ausl. Ehegatten  zu Deutschen soll  die AE  gem. § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr.1 AufenthG (Sicherung des Lebensunterhaltes) erteilt werden.

Ansonsten nutze die Suchfunktion.
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Antwort #2 - 01.01.2008 um 21:05:30
 
Danke für die Antwort einbeck.

Wir hatten schon überlegt einfach in die Türkei zu gehen dort zu heiraten  und im Tourismus einen Job zu finden und einfach da zu bleiben.
Allerdings muss ich immer daran denken dass ich noch keine Ausbildung habe und wenn was schief läuft und ich plötzlich wieder zurück muss....??? was dann....
ich meine sollte das in den nächsten 2-3 Jahren passieren...wäre es vll noch nicht ganz zu spät, ich bin ja erst 19. Aber in 10- 15 Jahren....wäre das schon fatal.

Natürlich denken wir nicht daran, dass sowas passiert...aber der deutsche Weg ist dann vll besser.

Allerdings geht das so einfach???? in der türkei heiraten, vll ne billige wohnung finden mit einem zimmer oder so in deutschland...die FZF beantragen und dann im herbst ne ausbildung beginnen, wenn es noch möglich ist...???

Wo fange ich da an...was brauch ich alles....hab ich da Chancen...das sind meine Fragen.

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Antwort #3 - 01.01.2008 um 22:17:20
 
SheriLady schrieb am 01.01.2008 um 21:05:30:
Allerdings geht das so einfach????


Einfach? Das Wort ist doch relativ!

SheriLady schrieb am 01.01.2008 um 21:05:30:
Wo fange ich da an


Schick ihm gleich mal zum Deutschlernen, denn ohne Deutschkenntnisse wird es nichts.

Abhängig wo Du heiraten willst.

Heirat in Türkei, Informationen zur Heirat in der Türkei und den
erforderlichen Unterlagen einholen
Infos zur Heirat in der Türkei findest Du auch auf den Webseiten der dt. Auslandsvertretungen in der Türkei.

Heirat in D.
Auf zum Standesamt und den Standesbeamten zu erforderlichen Unterlagen von Dir und deinem Verlobten fragen.

Je nachdem:
Heirat in D = Heiratsvisa beantragen.....
Heirat in Türkei: Nach erfolgter Heirat  ein FzF-Visa zum Ehegattennachzug beantragen.....

SheriLady schrieb am 01.01.2008 um 21:05:30:
was brauch ich alles


Erfährst Du von dem  Standesamt wo Du heiratest, bzw. dort wo das Visa beantragt wird.
Empfehlung: Hier mal die Suchfunktion auch zu Personenstandrecht nutzen und Webseiten dt. AV besuchen.

Schon mal die Webseiten der deutschen AV besucht und Merkblätter zu Visa und Heirat in Türkei oder Deutschland gelesen?
Die Beantworten auch viele Fragen ohne das man hier jeden jedes mal alles und immer das gleiche Schreiben muss.

Sorry, in Deinem Fall gibt es soviele Möglichkeiten, das man Romane schreiben kann zu Ablauf und Unterlagen.

SheriLady schrieb am 01.01.2008 um 21:05:30:
hab ich da Chancen


Zum Heiraten ja, das geht immer wenn man alle Unterlagen hat.

Auf ein Visa, nutze die Suchfunktion, kannst Du vieles und hilfreiches finden.

Zu den Erfolgsaussichten mag ich mich nicht äußern , auch nicht zur Länge des Visaverfahren.
Sorry im Laufe der Zeit zu mißtrauisch geworden, ausserdem muss man die Unterlagen, den kompletten Antrag sehen, um so etwas beurteilen zu können.

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Antwort #4 - 02.01.2008 um 00:17:59
 
Hi,

erstmal möchte ich sagen, daß Du unbedingt an dem Vorsatz festhalten solltest, eine Ausbildung zu machen.

Ergänzend zu Einbecks Ausführungen kann man vielleicht noch sagen:
In dieser Situation dürfte eine Heirat in der Türkei der einfachere Weg sein.
Deine Situation in D spielt dann für die FZF praktisch keine Rolle.
Für eine Hochzeit in D wären ein paar mehr Hürden zu nehmen.

Dies ist zwar kein Forum für Lebensberatung aber einen Tip möchte ich trotzdem geben:
Eröffne doch bitte Deiner Flamme, daß Du gedenkst, für die nächsten 5-10 Jahre erstmal in die TR zu gehen, damit Ihr dort Euer gemeinsames Glück leben könnt. Dann schau mal, was er davon hält.
Wink verstanden?

Bei konkreten Sachfragen wirst Du hier aber immer eine vernünftige Antwort bekommen.

Gruß,
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Antwort #5 - 02.01.2008 um 00:35:43
 
Naja, will mal nicht so hart sein und mit einigen Links helfen,
finde das Wichtige wohl auch schneller und einfacher.
Bezogen auf die Botschaft in Ankara,
bitte aber Zuständigkeit prüfen, ob nicht Istanbul oder Izmir zuständig ist.

http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/04/Eheschliessung__und__Scheidun...

Interessant bei nötiger Urkundenbeschaffung:
http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/04/Beschaffung__von__Turk__Perso...

Zu Visa und Visaverfahren allgemein:
http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/04/Visa/SV.html

Hier die Sammlung der visamerkblätter:
http://www.ankara.diplo.de/Vertretung/ankara/de/04/Visa/SV__Merkblatter.html
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Antwort #6 - 02.01.2008 um 02:38:43
 
Danke an Nixwissen

Werde heute mal ein paar Behörden abklappern, was die dazu einbringen. Mein Verlobter hat leider noch keinen Pass, was die Sache etwas verzögert, denn der kostet in der Türkei ja auch ne Stange Geld.

nixwissen schrieb am 02.01.2008 um 00:17:59:
Deine Situation in D spielt dann für die FZF praktisch keine Rolle. 


Soll also heißen, wieviel ich verdiene bzw. ob ich überhaupt was verdiene und ne eigene WOhnung habe interessiert sie bei dem Visum für FZF überhaupt nicht???!!!
Wenn ich also erstmal verheiratet bin, können sie eigentlich nicht mehr so viel einwenden, wie bspw. bei einem Besuchsvisum wo man ja oft sagt, dass es meist auf die Laune der ABH bzw. des Konsulats ankommt?




nixwissen schrieb am 02.01.2008 um 00:17:59:
Eröffne doch bitte Deiner Flamme, daß Du gedenkst, für die nächsten 5-10 Jahre erstmal in die TR zu gehen, damit Ihr dort Euer gemeinsames Glück leben könnt. Dann schau mal, was er davon hält. 


Also von dem Scheinehekrams kann ich absehen...denn wenns nach ihm ginge, dann wär ihm das Leben in der Türkei auch lieber. Er würd überall hingehen egal wo, solange ich dabei bin.
Werd dann wohl die Ausbildung machen und dann in die Türkei gehen, direkt, denn Deutschland war noch nie mein Land. Und gearbeitet hab ich da auch schon, weis also wie leicht es ist Job und Wohnung zu finden.

Irgendwie hab ich das Gefühl, dass ich noch nicht weit genug fortgeschritten bin um in diesem Forum Beiträge verfassen zu dürfen?!  hä?
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Antwort #7 - 02.01.2008 um 08:27:11
 
SheriLady schrieb am 02.01.2008 um 02:38:43:
Soll also heißen, wieviel ich verdiene bzw. ob ich überhaupt was verdiene und ne eigene WOhnung habe interessiert sie bei dem Visum für FZF überhaupt nicht???!!! 

Ich teile nixwissens Ansicht nicht, schliesslich hast du schon in der Tükei gelebt und gearbeitet, sprichst die Sprache und bist mit den gebräuchen vertraut.
"Warum nicht dort leben?" wäre eine mögliche Frage wenn der LU hier nicht gesichert ist.
Ob das wirklich so kommt kann dir hier keiner konkret sagen.

SheriLady schrieb am 02.01.2008 um 02:38:43:
Irgendwie hab ich das Gefühl, dass ich noch nicht weit genug fortgeschritten bin um in diesem Forum Beiträge verfassen zu dürfen?!hä?

Du brauchst mind. 5 Beträge um PNs verfassen zu können.
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Antwort #8 - 02.01.2008 um 17:31:30
 
Hi,

maki hat natürlich Recht, man könnte auf die Idee der Regelausnahme kommen aber doch wohl kaum wegen einer Saison als Animateurin.
Wenn man aber sowas:
Zitat:
Werd dann wohl die Ausbildung machen und dann in die Türkei gehen, direkt, denn Deutschland war noch nie mein Land. Und gearbeitet hab ich da auch schon, weis also wie leicht es ist Job und Wohnung zu finden.

der ABH unter die Nase reibt, schon eher. Das ist eigentlich genau das, was man sich bei dieser Regelausnahme gedacht haben dürfte.

Zitat:
Also von dem Scheinehekrams kann ich absehen...denn wenns nach ihm ginge, dann wär ihm das Leben in der Türkei auch lieber. Er würd überall hingehen egal wo, solange ich dabei bin. 

Wenn Du nie ernsthaft gesagt hast, daß Euer Leben in TR stattfinden wird, kann er viel erzählen. Die Zeit Deiner Ausbildung in D reicht ja für den eigenständigen Aufenthalt. Aber lassen wir es gut sein mit dem Thema.

Gruß,
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Antwort #9 - 02.01.2008 um 17:40:22
 
Hallöchen,

da mir das Forum das letzte Jahr sehr geholfen hat...möchte ich doch jetzt auch mal einen Beitrag schreiben...

Ich habe letztes Jahr im August auch in der Türkei geheiratet...zu der Zeit habe ich auch drüben mit meinen Mann gewohnt....

Ich will jetzt nichts falsches sagen aber die ABH meinte zu mir es wäre egal was ich verdiene und wo ich wohne....nur ich müsste halt die letzten Lohnabrechnungen(bei dir wars. Arbeitslosenbescheid)...abgeben....eine Wohnung hatte ich auch nicht...da meine Eltern ein Haus haben...haben sie die Mietbescheinigung unterschrieben....und wir brauchten noch ein paar Papiere aus D...es kommt auf die Regionen der ABH an mal sind es mehr Papiere die man braucht mal weniger....
es war zwar 3 Monate ziemlicher Stress und Papierkram....aber wir haben es auch geschafft....die Scheinehebefragung haben wir hinter uns gebracht...und auch deutsch musste mein Mann auf dem Konsulat sprechen...da wir noch nach dem alten Gesetz den Antrag abgeben haben...jetzt braucht ihr aber aufjedenfall denn Sprackkurs A1...


Also wie schon gesagt die Behörden entscheiden...aber es ist nicht ganz aussichtslos....

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Antwort #10 - 02.01.2008 um 18:35:16
 
Hallo allerseits,

Star85 schrieb am 02.01.2008 um 17:40:22:
jetzt braucht ihr aber aufjedenfall denn Sprackkurs A1... 


Mein Verlobter war heute beim Goethe-Institut. Er hat sich erkundigt inwieweit er den Sprachkurs so schnell wie möglich absolvieren kann.

Leider kann er wohl erst im Februar beginnen und muss in 2 Monate machen. War aufgrund seiner Arbeit wohl nicht anders möglich und trotzdem geht er dann jeden Tag dorthin, mit der Arbeitsstelle will er reden ob er nicht seinen einzigen Freientag in der Woche dafür opfern darf, dass er unter der Woche früher gehen kann um rechtzeitig zum Kurs zu erscheinen.

Heißt wohl, dass ich den Antrag sowieso erst Ende März stellen kann, wenn er die Prüfung bestanden hat, (oder??)

Des weiteren war er heute auf dem Amt und hat nach seiner Geburtsurkunde gefragt, die wollten wir schon mal besorgen, weil die brauch er ja eh dann. Er meinte nur zu mir die anderen Papiere für die Hochzeit konnte er nicht bekommen, weil ich ihm wohl erst so eine Art Ledigkeitsbescheinigung schicken muss. Ist es genau die, oder gibt es dafür hier einen anderen Namen.
Ich blicke nicht so genau durch...
Wo bekomm ich die denn???

Ich bin jetzt auf Wohnungs-u. Übergangsweise auch Jobsuche. Denn spätestens wenn er irgendwann kommt, brauchen wir eh ein eigenes Reich.

Eine gute Freundin mit mir hat eine Art WG gegründet, sie hat noch ein Zimmer frei was echt günstig wäre.
Wäre es sinnvoll dieses Angebot vll anzunehmen, damit ich mir mehr Chancen einräumen kann, was die Papiere angeht.
Denn ich weis 100% dass meine Eltern mir keinesfalls irgendwelche Unterschriften für die Sache geben werden, weil sie total gegen diese Hochzeit sind. Sie wollen mir im Bezug auf meine Beziehung überhaupt nicht helfen, was ich nicht verstehen kann.

maki schrieb am 02.01.2008 um 08:27:11:
Ich teile nixwissens Ansicht nicht, schliesslich hast du schon in der Tükei gelebt und gearbeitet, sprichst die Sprache und bist mit den gebräuchen vertraut. 


Naja ganz so doll sprech ich sie nicht, um genau zu sein hab ich erst angefangen sie zu lernen. Der Club in dem ich damals gearbeitet habe war in deutscher Hand.

@ Star85: seit ihr noch glücklich???  Smiley....hat er eine Stelle bekommen????

Lg SheriLady
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Antwort #11 - 02.01.2008 um 18:55:38
 
Hi,

Du stellst gar keinen Antrag auf ein Visum, das macht er bei der Botschaft.
Aber tröste Dich, jeder 2. will hier ein Visum für einen Ausländer beantragen Zwinkernd

Ohne A1 kein Visum, stellt Euch mal darauf ein, daß das nicht einfach wird.

Hast Du mal die ganzen Links von Einbeck abgegrast? Die meisten Fragen müssten da beantwortet werden.

Wenn Ihr in der TR geheiratet habt, darfst Du nur nicht obdachlos sein.
Wie verständigt Ihr Euch? Diese Frage wird vermutlich gestellt werden. Englisch wäre gut. Die ABH darf nicht auf die Idee kommen, daß Ihr auch in der TR leben könntet, dann wird alles gut (wenn auch nicht einfach).

Gruß,
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Antwort #12 - 02.01.2008 um 19:01:24
 
Hallo,

den Antrag zur Fammilienzusammenführung kannst du erst mit dem Sprachtest beantragen.....sonst würden sie den Antrag ablehnen da er nicht vollständig ist....das ganze wird sich schon ein weilchen hin ziehen wie gesagt meistens so um die 10 Wochen...Grossstädte usw. da kann es noch ein weilchen länger dauern....wir hatten Glück...und es hat 12 Wochen gedauert....allerdings war die ABH auch in einer Kleinstadt...

Also mit der Ledigkeitsbescheinigung kann ich dir nicht weiterhelfen...ihr braucht später der EFZ das bekommst du aber nur hier wenn du seine Sachen beim Standesamt abgibst...also die Sachen die ihr für hier braucht sollte er ganz einfach in der Türkei bekommen...meistens braucht er dann auch schon einen Reisepass da die meisten Standesämter einen türkischen Ausweis (Nüfus) nicht anerkennen....das mit dem Pass ist teuer aber auch zwingend notwendig....lass ihn gleich länger als für einen 1 Jahr machen den, sonst müsst ihr auch hier wieder von A nach B rennen....und er braucht ihn sowieso zum Antrag...

Klar bin ich glücklich :romeo:....solch eine Sache sollte ja gut überlegt sein, ich denke wenn du das ganze Jahr da gewesen bist....weisst du was ich damit meine....

wie gesagt wenn du kein Doppelstaatler bist...solltest du dir gerade keinen Stress mit der Wohn- und Lohnbescheinigung machen.....

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Antwort #13 - 02.01.2008 um 19:29:09
 
nixwissen schrieb am 02.01.2008 um 18:55:38:
Wie verständigt Ihr Euch? Diese Frage wird vermutlich gestellt werden. Englisch wäre gut. Die ABH darf nicht auf die Idee kommen, daß Ihr auch in der TR leben könntet, dann wird alles gut (wenn auch nicht einfach). 


Ja wir sprechen beide perfektes Englisch. Er hat das letztes Jahr relativ fix gelernt, innerhalb 2 Monaten und dafür ist es wirklich richtig richtig gut. Wir verstehen uns einwandtfrei, ohne Missverständnisse, ich selbst bin nach der langen Zeit mit ihm schon so weit, dass ich schon Englisch denke und meinen Freunden und Familie manchmal auch in Englisch antworte Zwinkernd

Was meinst du aber damit die ABH darf darauf nicht komme, sollte ich das lieber nicht erwähnen dass ich nach meiner Ausbildung wieder mit ihm zurückwill???
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Antwort #14 - 02.01.2008 um 20:20:43
 
ja ich denke so in der Art ist das gemeint....sonst würden die es vielleicht als ausnutzen sehen...oder als Sprungbrett....

und das mit dem englisch solltest du sagen, weil es einen § gibt in dem steht wenn man im Ausland des Ehemannes gearbeitet hat und die Sprache beherrscht...ist es auch zumutbar da zu leben...jedenfalls steht es da so in der Art....

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