Die EU Vorschrift 2004/38/EG auf die Du Dich beziehst findest Du in Deutscher Sprache unter dem Link Rechtssammlung hier bei info4alien.
Artikel 5 regelt das Recht auf Einreise
gschwarz schrieb am 26.11.2007 um 02:47:36:Member States may not require family or residence visas for your family members but only entry visas." (Hervorhebung meinerseits)
Die Broschüre ist eine Broschüre, es gilt und verbindlich für alle ist der Gesetzestext.
Diesen von Dir zitierten, fett hervorgehobenen Wortlaut zu family oder residence visa finde ich im Gesetzestext nicht.
Ein Einreisevisa kann verlangt werden.
Art. 5 Abs. 4 verlangt nur jegliche Hilfe und Unterstützung und Fristen (bei fehlenden Pass oder Visa), ..........bevor er einer Zurückweisung verfügt.
Klartext: in bestimmten Fällen ist die Zurückweisung an der Grenze möglich.
So und jetzt können wir diskutieren was sich hinter dem Begriff Einreisevisa verbirgt bzw. nach welchen Recht ein solches zu erteilen ist.
Der Begriff "Einreisevisa" findet sich nicht im
AufenthG hier gibt es Visa und Ae für Zwecke
wie Arbeit, Familienzusammenführung, Kindernachzug, Ehegattennachzug, Sprachkurs, Studium etc. aber nicht Einreise.
Der begriff Einreisevisa ist sicherlich unterschiedlich ausdeutbar.
Hoffe inständig das hier irgendwann ein Gericht mal richtig regelt und in allgemein verständliche, nicht misszuverstehende klare und deutliche Worte packt.
Ich hasse Richter und Gesetzestexte die alles schön umschreiben, alles zur Interpretation offen lassen.
Leider ist es scheinbar fast allen Gesetzgebern unmöglich allgemein verständliche Gesetzestexte zu machen, oder Gesetzestexte die nicht mit verschachtelten komplizierten Ausnahmeregelungen oder Härtefallregelungen etc. versehen sind, die selbst nur Experten nach 5maligen Lesen oder der Verfasser selbst verstehen.