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Visum für Schwiegermutter (Gelesen: 2.541 mal)
RASCHIDO
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum für Schwiegermutter
15.11.2007 um 08:06:00
 
Hallo an alle,

ich habe folgendes problem, meine frau ist schwanger und bekommt das baby vorraussichtlich im märz. wir wollen nun ihre mutter zu uns holen als unterstützung, aber da ich noch in der ausbildung bin und zu wenig verdiene kann ich diese verpflichtung nicht unterschreiben das ich die volle verantwortung über sie übernehme.

sie also die mutter hat aber ein haus in marokko das ihr gehört, also besteht da die möglichkeit das sie zur botschaft nach rabat geht und dann ein visum bekommt wenn sie nachweist das sie ein haus besitzt???

das wäre uns nämlich extrem wichtig wenn ihre mutter hier wäre wenn das baby kommt. und jemand anderes gibt es auch nicht der die verpflichtung für uns eingehen würde also den tipp brauch ich schon mal nicht, weil das außer frage steht.

und was ich auch noch wissen wollte, wie es aussieht mit dem kindergeld und dem elterngeld, wird das oder zumindest das kindergeld auch im ausland gezahlt? weil ich vielleicht nach meiner ausbildung im ausland studieren möchte.

ich danke jeden schon mal der hier konstruktiv antwortet

mfg RASCHIDO
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barbarella
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.11.2007 um 08:43:28
 
"Kindergeld erhält, wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Eltern, die im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden, bekommen ebenfalls Kindergeld."

D.h. wenn deine Frau in Deutschland bleibt, während du im Ausland studierst, bekommt sie Kindergeld für euer Kind.
Wenn sie auch ins Ausland geht, bekommt ihr nichts.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #2 - 15.11.2007 um 09:20:25
 
RASCHIDO schrieb am 15.11.2007 um 08:06:00:
also besteht da die möglichkeit das sie zur botschaft nach rabat geht und dann ein visum bekommt wenn sie nachweist das sie ein haus besitzt??? 

Hi,
das ersetzt gewiss nicht die VE.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 15.11.2007 um 09:50:54
 
barbarella schrieb am 15.11.2007 um 08:43:28:
" die im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden, bekommen ebenfalls Kindergeld."
Wobei die Einschätzung der Kindergeldkasse und des Finanzamt durchaus unterschiedlich sein können.


RASCHIDO schrieb am 15.11.2007 um 08:06:00:
diese verpflichtung nicht unterschreiben das ich die volle verantwortung über sie übernehme.
In solchen fällen geht auch manchmal die Hinterlegung eines Sparbuches . Wenn du etwas Geld zb. auf dem Sparkonto hast, kannst du ja mal mit deine ABH reden. Auch ein anderer kann die VE abgeben. Ob in der Heimat genügend Vermögen da ist, um ohne VE aus zu kommen, musst du mit der Botschaft klären. Da hängen die Trauben aber sehr hoch.


Michael
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RASCHIDO
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 15.11.2007 um 10:47:10
 
@mikael 321

meine schwiegermutter besitzt ein haus das einen ungefähren wert von 20.000 euro hat, würde das eventuell ausreichen? aber sparbuch mäßig wird da nix laufen bei mir und ein anderer wird die ve auch nicht unterschreiben.

naja ich bzw. sie wird das dann wohl mit botschaft in rabat versuchen zu klären.

mfg RASCHIDO
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.11.2007 um 10:53:19
 
RASCHIDO schrieb am 15.11.2007 um 10:47:10:
meine schwiegermutter besitzt ein haus das einen ungefähren wert von 20.000 euro hat, würde das eventuell ausreichen? 


Bei einem Antrag zu einem Besuchsaufenthalt (Visumverfahren) prüft die Botschaft nicht das vorhandene Vermögen, sondern vielmehr, ob das Vermögen für die BRD im Falle des Falles abgreifbar ist, um die möglichen Kosten der BRD im Falle einer notwendigen Leistung zu decken.

Beispiel:
Deine Mutter reist hier nach D ein und wird nicht wieder ausreisen wollen. Eine Abschiebung wird notwendig, d.h. viel Personal ist notwendig, möglicherwiese Haft und ein Ticket mmuss gekauft werden. Weiter muss sie bis zur Ausreise verpflegt werden oder sogar ärztlich behandelt. Wer zahlt das dann ? Richtig, der Staat.
Dieses Geld wird sich der Staat durch die Verpflichtungserklärung zurückholen.
Wie aber soll das geschehen, wenn ein Haus im Ausland steht ? Unmöglich. Deshalb wird dies sicher keine Berücksichtigung finden.

DC
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