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Besuchervisum (allgemeine Fragen) (Gelesen: 1.447 mal)
moe87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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16.10.2007 um 02:02:51
 
Hallo erstmal an alle bei info4alien.de

Ich wollte mich demnächt zum ersten mal eine eine Visumbeantragung wagen und bräuchte dementsprechend ein bisschen professionelle hilfe  Durchgedreht.

Erstmal ein bisschen zum Sachverhalt:

Ich selber lebe in deutschland (inkl. deutscher angehörigkeit) schon mein ganzes leben. Bin aber arabischer abstammung. Meine Cousine (alter 30) aus Syrien wollte unbedingt einmal in Deutschland urlaub machen. Daher will ich ihr versuchen ein visum zukommen zu lassen. Sie selber ist verheiratet und hat zwei kinder. Ihre ganze Familie lebt in syrien bis auf meine mutter (ihre tante) und ich.
Ein Visum bräuchten wir nur für sie und ihre Kinder, da ihr mann nicht kann weil er arbeiten muss. Sie selber hat leider kein einkommen aber das gehalt ihres mannes ist ausreichend das sie gut leben können.


So jetzt zu meinen Fragen:


1. Ein Bekannter von mir wird wahrscheinlich die Verpflichtserklärung übernehmen. Er hat ein sehr gutes einkommen. Ich selber habe leider ein nicht so gutes einkommen. Jetzt zu meiner Frage: Was würde eher für eine anerkennung sorgen? Ich als ihr Cousin mit geringen einkommen oder mein Bekannter der nicht mit ihr verwandt ist und hohem einkommen?

2. Natürlich muss ich meiner Cousine eine Versicherung abschließen. Ich habe diese Seite http://www.care-concept.de/ gefunden. Erfüllt diese versicherung auch die europäische Visumsbestimmung? Oder kennt ihr eine bessere Versicherung als diese?

3. Meine Cousine muss ja einen Beuschsgrund angeben. Was gibt man da am besten an und inwiefern beeinflusst sie die anerkennung des visums? Weil sie will auf jedenfall nur das land besuchen und aufkeinenfall hier bleiben. Natürlich ist dies kein beweis für das konsulat, aber vielleicht kann man sich da auf irgendetwas berufen um dies zu unterlegen. Welche besuchsgründe wären also am besten für eine anerkennung?

4. Ich will alles versuchen das sie das visum anerkennt bekommt, weil sie hat es schon vor 10 jahren versucht aber erfolglos. Ich will ungern das sie wieder ernttäuscht wird, daher versuche ich so viel wie möglich über das verfahren herauszufinden. Könnt ihr mir daher weitere tipps geben die ich beachten sollte oder ihre Chance weiter erhöhen würden das ihr visum anerkannt wird? Ich hoffe ihr könnt mir helfen! Traurig


Ich weiß das sind ganz schön viele fragen  Traurig , aber es liegt mir viel daran das der antrag erfolgreich wird ich hoffe ihr könnt mir helfen. Falls ihr noch irgendwelche hilfreichen Links zur verfügung habt sagt mir bitte bescheid.

Ansonsten danke ich euch allen das ihr euch die mühe gemacht habt alles durchzulesen. Falls etwas unverständlich ist oder informationen fehlen kläre ich es natürlich auf.


Bis dann

moe87
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.10.2007 um 00:17:30
 
hmm kann mir keiner bei den fragen helfen??`jede information hilft mir schon enorm!

Vielen Dank für alle die es schon durchgelesen haben
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Einbeck
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Antwort #2 - 20.10.2007 um 01:09:51
 
1. KKV
Also zur krankenversicherung:
http://www.care-concept.de/krankenversicherung/gaesteversicherung/auslandsversic...

Kenne ich nicht.
Wünschte mir genauere Details zur Deckungssumme (entweder sagen unbegrenzt oder eine Deckungssummen nennen), auf ersten Blick okay.
Schengenweit wird haftungssumme/Deckungssumme von 30.000,-- Euro verlangt, Kosten
für Rücktransport, Überführung im Todesfall, Arzt ambulant, stationäre Behandlung, Krankenhaus, notwendige Operationen und Zahnarzt, Zahnbehandlung, Notfallbehandlung.


Eine Konkurrenz die  anerkannt wird :
http://www.adac.de/Versicherungen/Auslandskrankenschutz/Incoming/Leistungen/defa...

Bei Krankenversicherung gibt es genug Anbieter, genug Anbieter für Incoming tourists die Ihr Angebot auf Visaerfordernisse zuschneiden.
Empfehle mal die Suchfunktion bei google oder yahoo.


2. VE
Bekannter macht VE, gut und wichtig, ohne VE bekommen nur wenige ein Visa,
im Regelfall für den Otto-Normal-Kunden ein muss.
Idealerweise sollte der Einladende oder Gastgeber die VE abgeben.

3. Besuchsgrund
Die Wahrheit angeben, die Wahrheit und nichts anderes.
Es gibt keine "besten" Besuchsgründe, Dein Post liest sich wie eine Bitte zu Tipps zum Bescheissen.
Da es Deine cousine ist dürfte es ja wohl in erster Linie Familienbesuch sein,
also schreib Ihr bitte eine Einladung (deine Adresse etc. nicht vergessen).
Familienbesuch mit touristischen programm, Sightseeing in Deutschland ist doch wohl korrekt und in solchen Fällen üblich.

Es gibt keinen guten oder schlechten Grund, kein Grund  sichert  oder garantiert/erleichtert die Visaerteilung.
Nur Glaubwürdigkeit und Ehrlichkeit. Verwandtenbesuch ist schon ziemlich guter Grund, das wird entsprechend Gewürdigkeit.

Alle Visaanträge werden gewissenhaft geprüft.

Bitte beachte:
Motto: Touristische Reise nach Deutschland  beantragen (Hotels und Sightseeing) und  Verwandten verschweigen, Verwandte die man eigentlich besuchen möchte verschweigen, dies könnte kontraproduktiv sein.

Visaerteilung ist u.a. von der Rückkehrbereitschaft abhängig oder besser zweifeln an der Rückkehrbereitschaft abhängig.

Mal allgemein gefragt zur Cousine
Welche Nationalität? = Syrien
Wie sieht es bei Ihr aus, alleine reisend? alter? (Jung, ledig und arbeitslos?) =
ohne Job, gut versorgt  mit Kindern reisend, ehemann bleibt zu Hause..
Verheiratet mit/ohne Kinder?  = verheiratet  und 2 Kinder

Berufstätig? Guter Job oder sicherer Arbeitgeber? = Ehemann hat guten Job

Reise während im bezahlten Urlaub? Will Sie nur 2 wochen kommen oder 3 Monate? = wohl eher kurzfristiger besuch
Verwurzelt im Heimatland? Vermögen?

Visaerteilung ist eine Einzelfallentscheidung, beurteilt an der Sachlage des vorgelegten Antrages.
wichtig es sollten keine Zweifel an der Rückkehrbereitschaft bestehen.

tenor:
die Erfolgsaussichten eines Visaantrages auf basis der Infos kann im Internet niemand beurteilen. Dazu möchte ich mich auch nicht äußern oder Wertungen abgeben.
Da muss man Antrag und Unterlagen schon selbst sehen.
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