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HILFE...  Heiratsurkunde Marokko (Gelesen: 3.354 mal)
nessaja
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19.09.2007 um 19:18:17
 
Hallo,
ich brauche dringend Hilfe von einem Experten.
Ich habe am 10.09.07 endlich meinen Mann in MA geheiratet,der Adoule schrieb in die Heiratsurkunde aber meinen Mädchennamen und nicht meinen jetzigen (bin geschieden) Namen.Als ich ihn darauf hinwies das mein Familienname aber anders lautet als mein Name in der Geburtsurkunde,sagte er das wäre in MA so und man schreibt dort immer nur den Namen aus der Geb.Urkunde.
Kann mir einer von den Experten hier sagen, ob das so im marokkanichem Gesetz verankert ist??
Wird meine Ehe mit diesem Namensunterschied hier in D anerkannt und was kann ich machen wenn nicht?
Bin ziemlich durcheinander und bitte sehr herzlich um Hilfe.

Liebe Grüße

Dany
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nessaja2669  
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Noahpapa
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Antwort #1 - 19.09.2007 um 19:36:40
 
Hallo, ich hoffe Du hast hier http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/de/04/Konsularischer__Service/Eheschl...
ziemlich unten auf der Seite mal alles vorher gelesen.

Das dürfte einiges abklären.

Und natürlich
http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/de/04/Konsularischer__Service/Legalis...
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nessaja
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Antwort #2 - 19.09.2007 um 19:52:02
 
Hallo Noahpapa,
ich habe die Urkunde auf der Botschaft in Rabat legalisieren lassen bevor ich sie mit nach D genommen habe.
Aber ich weiß immer noch nicht ob das so hier anerkannt wird????????????
LG Dany
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nessaja2669  
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Noahpapa
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Antwort #3 - 19.09.2007 um 19:57:49
 
Dann dürften meines Erachtens deine Sorgen unbegründet sein, da ja die D. Bot deinen "richtigen" Namen kannte.
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nessaja
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Antwort #4 - 19.09.2007 um 20:01:23
 
Ich hoffe es sehr,denn nach dem ganzen Stress mit den marokkanischen Behörden wäre dies der krönende Abschluß wenn die Urkunde hier nicht anerkannt würde  unentschlossen
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nessaja2669  
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Antwort #5 - 19.09.2007 um 20:19:54
 
Hallo Nessaja,

ich denke nicht, dass Du Dir Sorgen machen musst. In arabischen Laendern ist es haeufig so, dass der Vatersname = Dein Maedchenname entscheidend ist und in die Urkunde aufgenommen ist und der eigentliche Familienname, wenn denn anders, ignoriert wird.

Die Legalisation der Botschaft bestaetigt zwar nicht die inhaltliche Richtigkeit der Angaben, reicht aber, damit die Ehe Rechtskraft entfaltet in Deutschland

Da Dein Geburtsname ja auch Deinen deutschen Ausweispapieren zu entnehmen ist ("geborene"), ist auch die Identitaet geklaert.


LG
Anja
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nessaja
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Antwort #6 - 20.09.2007 um 18:33:34
 
Hallo Anja,
vielen Dank für deine Antwort,ich mache nur Gedanken, weil mein Standesamt meine Urkunde zur Prüfung an die übergeordnete Stelle geschickt hat und sagt wenn das mit dem Mädchennamen nicht im marokkoanischem Gesetz verankert wäre,dann würden sie die Ehe nicht anerkennen.
Weiß gar nicht was ich dann machen soll,denn der Adoule hat darauf bestanden das es nur so geht und nicht anders und das mein "richtiger" Name nichts zur Sache tut.
Von anderen widerrum habe ich gehört das bei ihnen in der Urkunde steht Frau XY,geb.Z
Warum handhaben die das so verschieden dort?
LG Dany
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nessaja2669  
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nessaja
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Antwort #7 - 27.09.2007 um 19:33:09
 
Hallo,
ich habe heute Bescheid bekommen, das meine Heiratsurkunde hier in D anerkannt wurde, auch wenn ich dort mit meinem Mädchennamen verheiratet wurde.
Mir fiel ein riesen Stein vom Herzen das wir dieses " Problem " gelöst haben, nun warten wir nur noch darauf das mein Mann seine A1 Prüfung ablegen kann um dann endlich das Visum zur FZF zu beantragen.
Ich hoffe die Bearbeitung dauert nicht so sehr lange, hat jemand vielleicht einen Anhaltspunkt wie lange es dauert von der Beantragung bis zur Ausstellung?
Danke für eventuelle Antworten.
LG Dany
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Antwort #8 - 27.09.2007 um 19:45:22
 
Schoen Durchgedreht

Zur Dauer der Bearbeitung kann man leider keinen Durchschnittswert nennen. Wenn Ihr ihn ausserdem nach dem 28.08.07 (oder nach dem 28.05., wenn bisher noch keine positive Antwort der ABH vorlag) gestellt habt, dann muss Dein Mann ausserdem vor Erteilung des Visums Deutschkennnisse Stufe A1 nachweisen.

LG
Anja
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Antwort #9 - 27.09.2007 um 19:46:09
 
Fragen wir doch mal die  Wahrsagerin

Also zwischen 3 und 9 Monaten ist alles möglich. Immer unter dem Motto wenn nicht Weihnachtsmann dann eventuell Osterhase.

Gestalte die Wartezeit sinnvoll und geniesse jeden Tag ohne ihn.
Er wird dann irgendwann dir nicht mehr von der Pelle rücken und es wird eventuell Tage geben wo Du die Zeit herbeiwünscht, wo er noch nicht da war.  Zwinkernd

Kurzum: Habe Geduld.

@Anjalein Anjalein schrieb am 27.09.2007 um 19:45:22:
dann muss Dein Mann ausserdem vor Erteilung des Visums Deutschkennnisse Stufe A1 nachweisen.


Hatte sie schon geschreibselt  Zwinkernd

nessaja schrieb am 27.09.2007 um 19:33:09:
nun warten wir nur noch darauf das mein Mann seine A1 Prüfung ablegen kann um dann endlich das Visum zur FZF zu beantragen.


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« Zuletzt geändert: 27.09.2007 um 19:56:18 von Noahpapa »  

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Antwort #10 - 28.09.2007 um 08:44:28
 
Einen wunderschönen guten Morgen,
danke für eure Antworten.
@Noahpapa
du machst mir ja echt hoffnungen auf ein baldiges zusammen leben Laut lachend, aber du hast recht da ich es eh nicht ändern kann werde ich meine Zeit in Freiheit geniessen Zwinkernd
und mich ungeduldig in Geduld üben.
Nochmals lieben Dank für deine und Anja´s schnelle Hilfe auf meine Fragen.
Ein schönes und geruhsames Wochenende wünscht euch
Dany
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