Hallo,
Vielen Dank für die Antworten. Ich habe trotzdem noch folgende Fragen:
Buscher schrieb am 13.11.2007 um 10:32:41:zwischen Kroatien und Bosnien-Herzegowina besteht ein Vertrag über die gegenseitige Anhnahme der Staatsangehörigkeit.
Was sind denn so die wesentlichen Punkte dieses Vertrages? Bzw. Was sagt denn dieser Vertrag aus?
Buscher schrieb am 13.11.2007 um 10:32:41:Wäre Dein Einbürgerungsantrag bei mir gestellt worden, ich hätte eine Erklärung zum Nichtbesitz der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit verlangt.
Ja, aber zum jetzigen Zeitpunkt des Verfahrens, ist dies doch sehr unrealistisch, wie lilly.light im Post vorher bereits beschrieben hat. Mittlerweile sind schon 9 Monate vergangen, seit ich den Entlassungsantrag aus Kroatien gestellt habe. Außerdem hatte ich ja, wie bereits gesagt, noch NIE was mit Bosnien am Hut.
lilly.light schrieb am 13.11.2007 um 03:19:51:naja dazu wird es bestimmt nicht kommen,denn er kann keine bosnische
Stag haben,er erfüllt die Voraussetzungen dazu nicht.
beide Eltern müssen in Bosnien geboren sein,oder wenn ein Elternteil in Bosnien geboren ist,dann muss er auch dort geboren sein damit er die bosnische
StAg erlangt.
Sind das wirklich die Voraussetzungen? Also, wie bereits gesagt, nur meine Mutter ist in Bosnien geboren (hat aber trotzdem nur den kroatischen Pass), ich aber bin in Deutschland geboren.
Buscher schrieb am 13.11.2007 um 10:32:41:Sollte sich später herausstelle, dass die Erklärung unwahr gewesen war, würde ich die Einbürgerung widerrufen.
Wie sollte das denn gehen? Wenn man die deutsche Staatsbürgerschaft doch einmal bekommen hat, kann man die auch nicht mehr verlieren. Sonst wäre ich ja staatenlos
Liebe Grüße
ivan23