Hallo Thom,
der Fall wird sich in den seltensten Fällen in der Realität stellen, da deutsche
EFZ im Ausland nicht so oft gefordert werden, wie umgekehrt. Von den
Problemstaaten ist mir adhoc keiner geläufig, der ein deutsches
EFZ fordert (Marokko mal ausgenommen).
Häufig wird bei einer Eheschließung auf jede deutsche Urkunde ausser der Geburtsurkunde verzichtet.
Aber, sollte es zu einer solchen Konstellation kommen, wäre meine Vorgehensweise so:
- Prüfung der Urkunden des ausl. Verlobten
vor Ausstellung
EFZ- Eheschließung mit
EFZ- Im Einzelfall (je nach Staat) noch Prüfung der Heiratsurkunde durch VA
Bei den
Problemstaaten macht die ganze Prüfung doch nur dann Sinn wenn ich mir erstmal vergegenwärtige, warum geprüft wird:
- weil der Familienstand vor der Ehe manipuliert wurde,
- weil eine Vorehe vorübergehend geschieden wurde,
- weil eine Identität manipuliert wurde um ggf. eine Vorgeschichte in DE zu verbergen,
- weil ggf. bei der Eheschließung selbst geschummelt wird (ist aber eher seltener der Fall).
Ob und in welchem Umfang eine Prüfung stattfindet, entscheidet allein die Behörde in DE , die eine Prüfung veranlasst, seltenst die Botschaft selbst.
Also:
Falls ein deutsches
EFZ im Ausland tatsächlich verlangt werden sollte, dann darf das erst nach vorhergehender Prüfung ausgestellt werden, wenn der ausl. Verlobte aus einem Problemstaat kommt. Ich signalisiere ja mit der Ausstellung dass (formell ordnungsgemäße Eheschließung vorausgesetzt) ich die Prüfung der materiellen Eheschließungsvoraussetzungen bereits abgeschlossen habe.
Grüße
Ronny