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Islam.Fam.namen ändern NACH Eheschließ.(nig.-dt.)WIE? (Gelesen: 6.295 mal)
ourson
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27.06.2007 um 13:55:55
 
Hallo,
ich habe eine Frage wegen der Namensänderung der Familie meines nigerianischen Ehemannes im Heimatland Nigeria. (Ich bin Deutsche; wir haben 2005 in Deutschland geheiratet)

Aus religiösen Gründen wollen sie den islamischen NACHnamen ablegen und nur den vorhandenen Stammesnamen behalten sowie die christlichen Vornamen. Nach Konvertierung zum evangelischen Glauben bekommen sie mit dem noch immer vorhandenen islamischen Namen Probleme verschiedenster Art bzw. werden in islamische Streitigkeiten verwickelt.. Zwar kann solch eine Namensänderung (laut Aussage meines Mannes) in Nigeria durch öffentliche Bekanntgabe geschehen und ist dann rechtens.

Für meinen Mann allerdings und für mich ergeben sich nun Fragen, wie wir mit dieser Namensänderung umgehen können, d.h. Wohin wir das melden müssen und in welcher Form.
Denn für meinen Mann ist es ja a) wichtig, wenn er in seiner Heimat seine Herkunftsfamilie besuchen will und b) für mich, wenn ich ihn begleite.

Außerdem stellt sich nun die Frage, welche Unterlagen wohl in Deutschland benötigt werden.
Da   bisher (Heirat) alles Dokumentarische recht aufwändig und mittels deutscher Botschaft in Nigeria  (langwierig) zu überprüfen war, möchten wir da keinen Fehler machen.

Da mein Mann im nächsten Herbst nächsten Jahres seine unbefristete AE bekommen kann, die ja aus vielen Gründen eine wichtige Absicherung für weitere berufliche Ziele hier ist, möchten wir auch nicht unnötige Berg aufbauen, die den Vorgang verzögern würde. .. durch seine Vollzeitarbeit und den Besuch eines Deutschkurses  stehen ja keine Hindernisse im Weg. Führungszeugnismäßig natürlich auch nicht.

Ein bisheriger Anruf in unserem Standesamt (bei Personen meines Vertrauens) ergab den Hinweis, man könne 
a) bei der Nigerianischen Botschaft in Bonn nachfragen
b) beim Bundesverwaltungsamt in Köln.
Und natürlich
c) bei der hiesigen Ausländerbehörde.

Da es wohl ein etwas selteneres Anliegen ist und ich auch keine Zeit verlieren möchte, während der die Anfrage evtl. lange irgendwo liegen muss.. bitte ich hier mal um Rat.

Vielen Dank im voraus.

ourson
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ourson
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Antwort #1 - 27.06.2007 um 15:31:23
 
oweh... Schockiert/Erstaunt
habe gerade mal genauer nachgelesen, was ich in meinen letzten Beiträgen dazu geschrieben hatte (Februar 07') und sehe, dass
RONNIE damals schriebEine durch Urkunden und Nachweise belegbare (Vorher-Nachher ist nachvollziehbar) und dem dortigen Recht entsprechende Namensänderung ggf. noch mit dem erforderlichen echten Gerichtsbeschluß und den Urkunden erklärbare Namensänderung wird sicher akzeptiert.


Sorry, Ronnie, ich wollte nicht deine damalige Antwort ignorieren -- es ist nur so, dass ich dachte, hoffte, mir wünschte, er könnte was GENAUERES anfordern.

Ich dachte, vielleicht gibt es hier im Forum doch jemand, der von sowas schon mal gelesen oder gehört hat.

Gerade um alle unnötigen Spekulationen auszuschließen, was unrechtmäßige Namensänderung betrifft.

Und weil wir ja schließlich irgendwann dann seinen Sohn nachholen wollen.

Hmm, alles jetzt ein bissel verkürzt.
Aber vielleicht kann mir doch jemand noch einen Tipp geben.

Danke.

ourson
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Antwort #2 - 27.06.2007 um 16:13:03
 
Zitat:
ich habe eine Frage wegen der Namensänderung der Familie meines nigerianischen Ehemannes im Heimatland Nigeria. (Ich bin Deutsche; wir haben 2005 in Deutschland geheiratet)


Hallo,

das mit der Eheschließung in DE war mir im Februar noch nicht bewußt Zwinkernd

Also wie lautet denn die aktuelle Namensfürung in der Ehe ?

Habt ihr einen Ehenamen, wenn ja wessen Name wurde Ehename ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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ourson
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Antwort #3 - 27.06.2007 um 17:01:18
 
Ich trage seinen Nachnamen, welcher der "islamische" Nachname seiner Familie ist.

Danke, Ronnie, für Antwort.
Muss kurz außer Haus.
Gegen Abend wieder da.

ourson
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ronny
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Antwort #4 - 27.06.2007 um 17:25:19
 
ourson schrieb am 27.06.2007 um 17:01:18:
Ich trage seinen Nachnamen, welcher der "islamische" Nachname seiner Familie ist. 


Hallo

dann ändert sich durch eine Namensänderung in Nigeria zunächst mal nur sein Geburtsname, der Ehename bleibt unverändert.

Ich vermute mal, dass ihr für die Namensführung in der Ehe deutsches Recht gewählt habt.

Soll sich die nigerianische Namensänderung auf den Ehenamen erstrecken, wäre eine öffentlich-rechtliche Namensänderung erforderlich Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #5 - 27.06.2007 um 19:02:30
 
Hallo, Ronnie,
da bin ich wieder..

Also - ich habe mich sicherlich ungenau ausgedrückt:

Es ist unser gemeinsamer in Deutschland verwendeter NACHNAME, der weg soll.... weil   e r   islamisch interpretiert (?) gelesen (?) wird..

Ich blicke es nicht... hä?

Kannst du nochmal genauer werden, büttä...  ?

Gabi
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ronny
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Antwort #6 - 27.06.2007 um 22:09:38
 
ourson schrieb am 27.06.2007 um 19:02:30:
Es ist unser gemeinsamer in Deutschland verwendeter NACHNAME,


Hallo ,

das ist der Ehename von dem ich geredet habe. Schau mal nach:

Ihr habt ein FamBuch, da steht auf der Rückseite (vermutlich)  in spalte 10:

Die Namensfühung der Ehegatten richtet sich nach deutschem Recht. Sie führen den Ehenamen xyz.

Auch wenn er aus dem FamNamen deines Mannes gebildet wurde, ist das ein
eigenständiger Name. Den kann man nur ändern wenn das beide Ehegatten beantragen und wenn eine Behörde ändert die für beide zuständig ist. Nigerianische Behörden sind für Dich nicht zuständig so dass dein Mann zwar seinen Geburtsnamen ändern könnte der Ehenam bliebe aber der alte.

Beispiel:

vor der Änderung in Nigeria:

Eheame xyz

Mann xyz

Frau xyz geborene abc

nach Änderung in Nigeria:

Ehename xyz

Mann xyz, geb. def

Frau xyz geb. abc

Öffentlichrechtliche Namensänderung in DE:

Ehename def

Mann def

Frau def, geb. abc


Den Ehenamen darf die deutsche Behörde dann für beide ändern Zwinkernd


Grüße
RonnY Zwinkernd
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Saxonicus
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Antwort #7 - 28.06.2007 um 02:37:58
 
ronny schrieb am 27.06.2007 um 22:09:38:
Den Ehenamen darf die deutsche Behörde dann für beide ändern 


Aber wahrscheinlich geht das nicht zum Nulltarif ?

Was würden denn da für Gebühren anfallen ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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ourson
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Antwort #8 - 28.06.2007 um 05:16:04
 
Danke, Ronny,
klingt zwar in meinen Ohren (noch immer) verwirrend, aber durchaus nachvollziehbar...
Verwirrend ist wohl nur das ganze Procedere, das nun vor uns liegt.
Hast du eine Idee, wie man (er, wir, ich) in diesem Fall am besten vorgehen können?
Also, an wen was zuerst schreiben, anfordern..
Die Eltern meines Mannes müssen dann ja auch wissen, was  s i e  alles abklären, belegen müssen, damit mein Mann, wenn er im Frühjahr nächsten Jahres sie besuchen wird, die Unterlagen mitbringen kann. Vorher wird wahrscheinlich eh noch nicht alles fertig sein...

@Saxonicus:

Sicherlich wird die Änderung des Ehenamens hier in D nicht umsonst sein.
Jede Arbeit kostet. Zeit. Geld.
Aber es ist nun mal so..

(Mir tut es mehr um die Änderung des bisher liebgewonnenen Namens Leid...gggg... aber auch da ist halt nix zu machen)

LG
ourson
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ronny
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Antwort #9 - 28.06.2007 um 09:46:02
 
Hallo

zuerst müßte ml die geänderte Namensführung (am besten mit inhaltlich geprüften Urkunden etc.) nachgewiesen werden und vor allem in seinem Pass vermerkt sein.

Miit desen Unterlagen marchiert ihr zum Standesamt und lasst das FamBuch fortschreiben (geht m.E. nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde). Danach beantragt ihr die öffentlich rechtliche NÄ bei der zuständigen (meist Kreis-) Verwaltungsbehörde.

Die kann natürlich einen solchen Antrag auch ablehnen, darüber müßt ihr Euch klar sein, wenn der wichtige Grund nicht vorliegt.

Kosten je nachdem, bei mir werden je Namensänderung bis zu 1022 € fällig, bei mehreren Personen gibts "Mengenrabatt". Können so insgesamt 500 bis 750 € werden.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #10 - 28.06.2007 um 17:40:07
 
Danke, Ronny, für deine Antwort.
Wir sind jetzt doch etwas geschockt, wie teuer das werden kann.
Ist nicht einfach für uns im Moment.
Vielleicht müssen wir da noch warten mit unserem Schritt.
Der ist ja unabhängig von seinen Eltern, sprich: verwittweter Mutter und Geschwister.
Die können ihre Namensänderung somit beginnen. Müssen nicht erst warten, was hier in D evtl im Detail benötigt wird. (In dem Betrag, den du nanntest, sind da denn schon die Übersetzungsgebühren solcher Fälle drin?? Das käme sonst noch dazu. Beziehungsweise die speziellen Gebühren der Überprüfung VOR ORT, so wie es bei der Prüfung der Bachelor usw. Papiere im Heiratsfalle ist... oder??)

Danach beantragt ihr die öffentlich rechtliche NÄ bei der zuständigen (meist Kreis-) Verwaltungsbehörde.

Die kann natürlich einen solchen Antrag auch ablehnen, darüber müßt ihr Euch klar sein, wenn der wichtige Grund nicht vorliegt.


ups, was heißt das?

Die Absicht seiner Herkunftsfamilie ist ja nachvollziehbar (für jeden, der die Verhältnisse in Nigeria kennt), dass jemand der vom Islam weg-konvertierte, sich in einem Land mit rigiden (Sharia-)Methoden usw. nicht mehr wohl fühlen kann, wenn man aufgrund des islamischen Namens entsprechendes Verhalten "gefordert" ist... das aber vom Glauben her nicht mehr nachvollzogen werden kann. Leider sind dort viel extremere Methoden im Umgang üblich als hier...

Tja, das ist halt meine Sicht. Ich denke schon, dass das alles viel komplizierter ist, wenn das jemand von außen beruteilen muss.

Schwierig ist es vor allem deshalb für uns --was UNSERE Entscheidung mit dem Zeitpunkt der Namensänderung angeht-- weil wir doch den minderjährigen Sohn meines Mannes vor seinem 16.Lebensjahr zu uns holen wollen.

I c h   hatte nämlich die glorreiche Idee gehabt, diese Namensgeschichte  v o r h   e r zuklären... bevor der Junge hierher kommen soll.. also aller Papierkram diesbezüglich beginnt. Ich fände es irgendwie einfacher für die Behördenarbeit, wenn dann alle die selben Nachnamen aufzuweisen hätten..
Jetzt wird das vielleicht alles viel komplizierter..
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Antwort #11 - 29.06.2007 um 05:45:30
 
Hallo Ronny,
habe gerade in einem anderen Beitrag etwas dazu gelesen, was den Grund für NÄ angeht, d.h. ob sie (objektiv) wichtig ist oder nicht bzw. dass rein subjektive Gründe nicht ausreichen, um eine NÄ genehmigt zu bekommen.

Das lässt mich darüber grübeln, inwieweit es "akzeptabel" wäre, dass mein Mann sich seines islamischen Namens entledigen will.... übrigens will er bei diesem Schritt auch seinen -eingetragenen- islamischen Vornamen ablegen und den christlichen, auf den er vor Jahren getauft wurde, eintragen lassen. 
Gründe gibt es einige....

Ich weiß nun überhaupt nicht Bescheid, was hier als objektiv-subjektiv gilt.
Persönlich wäre es mir aber auch ein Problem, wenn ich mit einem islamischen Namen leben müsste, obwohl das meiner Religion absolut widerspricht...
(Wir leben hier übrigens aktiv in einer christlichen Gemeinde.)

Du hast in jenem anderen Beitrag etwas gesagt, was sicher nicht in unserem Falle passt: Übersetzbarkeit des Namens... oder?

Oder ist es üblich, dass der christliche Vornamen EINGETRAGEN wird und der islam. (irgendwie) noch als weiterer Name "mitgeschleppt" wird... (wie ein biographisches Überbleibsel.) ?

Fragen über Fragen
Sorry, aber ich weiß nicht, wo ich mehr Information (verständliche) finden kann.

Vielen Dank erst mal.
ourson
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ronny
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Antwort #12 - 29.06.2007 um 11:58:49
 
ourson schrieb am 29.06.2007 um 05:45:30:
Das lässt mich darüber grübeln, inwieweit es "akzeptabel" wäre, dass mein Mann sich seines islamischen Namens entledigen will.... übrigens will er bei diesem Schritt auch seinen -eingetragenen- islamischen Vornamen ablegen und den christlichen, auf den er vor Jahren getauft wurde, eintragen lassen.
Gründe gibt es einige.... 


Hallo,

ich würde nicht lange grübeln, sondern den Antrag stellen (wenns soweit ist ) Zwinkernd

Die Konvertierung ist, zumindest im umgekehrten Fall (also Christ wird Muslim) bei Vornamen ein anerkannter wichtiger Grund. Warum soll es da im Muslim zu Christ Fall anders sein ? Beim Familiennamen ist die Hürde eine etwas höhere, aber warum soll eine deutsche Christin gezwungen werden, einen nigeranischen islamischen Namen weiterzutragen (nur mal laut gedacht) Zwinkernd

Die Vornamensändrung muß er aber zwingend im Heimatstaat machen, weil die deutsche Behörde bei ihm nur den Ehenamen ändern kann. Oder abwarten bis nach der Einbürgerung .

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #13 - 29.06.2007 um 19:11:25
 
Danke. Ronny, das klingt sehr plausibel.
Werde es mal morgen mit meinem Mann besprechen, wenn er zurück ist.
Vielen Dank Smiley

LG
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 03.07.2007 um 09:56:50
 
ourson schrieb am 29.06.2007 um 05:45:30:
Persönlich wäre es mir aber auch ein Problem, wenn ich mit einem islamischen Namen leben müsste, obwohl das meiner Religion absolut widerspricht... 
ourson schrieb am 28.06.2007 um 05:16:04:
Mir tut es mehr um die Änderung des bisher liebgewonnenen Namens Leid...gggg... aber auch da ist halt nix zu machen


Natürlich ist da etwas zu machen, indem du nichts machst.

Es war doch bislang für dich überhaupt kein Problem, als aktive Christin mit einem 'islamischen' Ehenamen zu leben, für den du dich bei der Eheschließung freiwillig entschieden hast. Eine Namensänderung täte dir sogar leid.

Ihr lebt in Deutschland; dein Mann will eine unbefristete AE. Ihr habt hier offenbar keine Probleme wegen eures Ehenamens, die eine Namensänderung rechtfertigen könnten.

Wenn seine Mutter ihren Namen in Nigeria ändern möchte, kann sie das ja gern tun. Sie trägt dann eben einen anderen Namen als ihr Sohn und ihr Enkel. Du trägst ja jetzt schließlich auch einen anderen Namen als deine Eltern. Also was soll's?

Die von dir befürchteten Schwierigkeiten wegen verschiedener Namen von Vater und Sohn bei einer eventuellen Einreise nach Deutschland würden gar nicht erst entstehen, du müsstest dich nicht von dem lieb gewonnenen Namen trennen, und Kosten hättet ihr auch nicht.

Mir scheint dies allerdings kein ausländerrechtliches Problem zu sein. Spätestens bei Erteilung der unbefristeten AE sollte doch dein Mann in seiner neuen Familie angekommen sein und nicht von dir verlangen, einen afrikanischen Stammesnamen anzunehmen, nur weil dies seine Mutter in Nigeria jetzt möchte.

Mono
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