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Ehe mit Iraner - Familienbuch? (Gelesen: 7.007 mal)
Yoko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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02.05.2007 um 08:44:58
 
Hallo,

hat hier jemand Erfahrung damit, bei einer Ehe mit einem/r IranerIn ein Familienbuch anzulegen? Wir (ich: Deutsche, mein Mann: Iraner) sind seit 2 Jahren verheiratet. Da wir im Ausland geheiratet haben und auch da leben, brauchten wir bei der Eheschließung kein Familienbuch anlegen.

Das möchten wir aber gerne nachholen. Das erste Problem dabei ist die Abstammungsurkunde meines Mannes. Wir müssten beim Iranischen Außenministerium einen Auszug aus seinem Shenasnameh besorgen und von der Deutschen Botschaft übersetzen lassen.

Nun hat uns die Deutsche Botschaft in Teheran mitgeteilt, dass wir zuerst die Ehe im Iran registrieren lassen sollen (d.h. in seinem Shenasnameh eintragen lassen), dann einen Auszug besorgen, auf dem steht, dass er mit mir verheiratet ist, und diesen dann übersetzen lassen.

Wir möchten die Ehe aber nicht im Iran registrieren lassen, da dies an gewisse Bedingungen geknüpft ist. Ich sehe auch keinen zwingenden Grund, warum eine Registrierung im Iran eine Vorbedingung für eine Registrierung in Deutschland sein sollte. Auf meiner deutschen Abstammungsurkunde steht schließlich auch nicht, dass ich verheiratet bin.

Hat hier jemand damit Erfahrung, ob der Auszug aus dem Shenasnameh auch ohne den Eintrag der Eheschließung angenommen wird?

Die Frage ist sehr speziell, trotzdem hoffe ich, dass jemand uns weiterhelfen kann. Vielen Dank,

Yoko
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ronny
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Antwort #1 - 02.05.2007 um 09:24:14
 
Hallo,

welches Standesamt soll denn das FamBuch anlegen, und wer fordert wwas ?

Wo fand die Eheschließung statt ? Und wo lebt ihr jetzt ?

Grüße

Ronny Zwinkernd
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Yoko
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Antwort #2 - 02.05.2007 um 09:31:31
 
Hallo Ronny,

wir leben in Japan, wo wir auch geheiratet haben (mit EFZ).
Zuständig ist das Standesamt I in Berlin.

Den Antrag müssten wir bei der Deutschen Botschaft in Tokyo stellen. Die kennt sich natürlich mit IranerInnen nicht aus und verlangt, dass die Papiere den Forderungen der Deutschen Botschaft in Teheran entsprechen. Die Deutsche Botschaft in Teheran hat nun von uns verlangt, wir sollten die Ehe im Iran registrieren lassen, um dann einen Auszug aus dem Shenasnameh zu erhalten, auf dem stünde, dass mein Mann mit mir verheiratet ist.

Dieser Auszug aus dem Shenasnameh dient als Ersatz für die Abstammungsurkunde. Das ist der Knackpunkt: ich verstehe nicht, wieso die Deutsche Botschaft in Teheran verlangt, dass wir unsere EHE auf der ABSTAMMUNGSURKUNDE meines Mannes eintragen lassen. Die Ehe beweisen wir doch durch die japanische Urkunde.

Und ich weiß halt nicht, was das Standesamt I in Berlin bei einem Iraner tatsächlich an Dokumenten verlangt. Ich weiß nur, was die Botschaft in Teheran uns mitgeteilt hat.

Grüße,

Yoko
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ronny
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Antwort #3 - 02.05.2007 um 09:47:20
 
Yoko schrieb am 02.05.2007 um 09:31:31:
Und ich weiß halt nicht, was das Standesamt I in Berlin bei einem Iraner tatsächlich an Dokumenten verlangt. Ich weiß nur, was die Botschaft in Teheran uns mitgeteilt hat.  


Hallo,

dann würde ich den Antrag erst mal so stellen und warten was das Standesamt I verlangt.

Die Forderung der Botschaft Teheran ist eigentlich aus Sicht des iranischen Rechts schon verständlich, weil sie darauf bedacht zu sein scheint, dass die Ehe auch im Iran als wirksam angesehen wird.

Zu deinem Schutz hätte die Registrierung auch den Vorteil, dass eine weitere Ehe nach iranischem Recht nicht so einfach möglich wäre (will keinem was unterstellen, aber bei Staaten die Polygamie zulassen, muß man es ansprechen).

Auch aus deutscher Sicht ist die Registrierung sinnvoll, denn (was ich jetzt nicht explizit nachgeschaut habe) es wäre theoretisch folgende Konstellation denkbar:

1. Ehe nach dem Recht des Eheschließungsortes gültig (Art. 11 EGBGB)

2. Ehe nach deutschem Recht gültig (Art. 13 EGBGB),

3. Ehe nach iranischem Recht nicht wirksam, weil ein Ehehindernis des iranischen Rechts vorlag.

Dann hätte das insgesamt die fatale Rechtsfolge, dass die Ehe  als nicht gültig anzusehen ist (BGH = die ärgste Rechtsfolge entscheidet über die Folgen eines Eheverbotes nach dem Heimatrecht).

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Yoko
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Antwort #4 - 02.05.2007 um 10:05:35
 
Hallo Ronny,

"3. Ehe nach iranischem Recht nicht wirksam, weil ein Ehehindernis des iranischen Rechts vorlag.

Nach dieser Antwort muss ich wohl davon ausgehen, dass unsere Ehe in Deutschland nicht gültig ist. Nach iranischem Recht muss ich erst Muslimin werden. Das bin ich nicht und will ich auch nicht werden. In Deutschland gilt Religionsfreiheit (in Japan auch). Könnte man uns trotzdem einen Fallstrick raus drehen und sich drauf berufen, dass ich mich erst dem religiösen Zwang beugen muss, um die Ehe anerkannt zu bekommen? In Japan ist die Ehe gültig.

Die Botschaft in Teheran war u.a. in Sorge, dass wir in den Iran einreisen und dann Schwierigkeiten bekommen, die letztlich auch die Botschaft miteinbeziehen würden. Im Iran ist es tatsächlich eine Straftat, wenn wir unsere Ehe nicht registrieren lassen.

Soviel ich weiß, sind wir nicht das einzige Paar mit dieser Problemlage. Ist hier vielleicht jemand, der/die sich mit so etwas auskennt?

Vielen Dank,
Yoko
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ronny
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Antwort #5 - 02.05.2007 um 10:28:58
 
Yoko schrieb am 02.05.2007 um 10:05:35:
Nach dieser Antwort muss ich wohl davon ausgehen, dass unsere Ehe in Deutschland nicht gültig ist. Nach iranischem Recht muss ich erst Muslimin werden. Das bin ich nicht und will ich auch nicht werden. In Deutschland gilt Religionsfreiheit (in Japan auch). Könnte man uns trotzdem einen Fallstrick raus drehen und sich drauf berufen, dass ich mich erst dem religiösen Zwang beugen muss, um die Ehe anerkannt zu bekommen?


Hallo,

dieses Eheverbot existiert meines Wissens nur in der umgekehrten Geschlechterkonstellation , also eine Muslima darf keinen Christen heiraten.

So wie Du es schilderst habe ich das noch nicht erlebt.

Wäre dann wirklich eine Frage, ob diese Rechtsfolge eines nicht schriftlich fixierten Eheverbotes des iranischen Rechts tatsächlich einträte.

Zitat:
Im Iran ist es tatsächlich eine Straftat, wenn wir unsere Ehe nicht registrieren lassen.


Das stimmt, nach iranischem Recht begeht ihr derzeit fortwährend eine Straftat, weil voreheliche Beziehungen verboten sind. Sie haben auch ein lebenslanges Eheverbot zur Folge...

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 04.05.2007 um 20:32:50
 
Ronny, im Iran gilt dies tatsächlich. Die genaue Begründung ist mir nicht bekannt, aber eine Eheschließung ist nur zwischen Muslimen möglich, ungeachtet des Geschlechts. Die Frage wäre, ob da nicht die ordre public Klausel anzuwenden wäre? Schließlich dürfen doch in D auch Muslimas Nichtmuslime heiraten?
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ronny
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Antwort #7 - 05.05.2007 um 09:59:16
 
Reni schrieb am 04.05.2007 um 20:32:50:
Ronny, im Iran gilt dies tatsächlich. Die genaue Begründung ist mir nicht bekannt, aber eine Eheschließung ist nur zwischen Muslimen möglich, ungeachtet des Geschlechts. Die Frage wäre, ob da nicht die ordre public Klausel anzuwenden wäre? Schließlich dürfen doch in D auch Muslimas Nichtmuslime heiraten?


Hi Reni,

ich habe tatsächlich nur das einseitige Eheverbot (Muslima heiratet Nichtmulim) schriftlich fixiert gefunden, aber wenn es das auch in der umgekehrten Konstellation geben sollte, wäre es aus deutscher Sicht ebenso nicht zu beachten.

Dann wäre der Art. 6 EGBGB auf alle Fälle zu befragen, allerdings habe ich eine solche Frage noch nie beantworten müssen, wenn die Wirksamkeit einer bereits im Ausland geschlossenen Ehe zu beurteilen war. Hatte noch keinen Fall der so gelagert war.

Wäre die Frage bei einer anstehenden Eheschließung im Inland relevant, dann wird ja im Befreiungsverfahren über die (dennoch) zu erteilende Befreiung  wegen Art. 6 ja positiv entschieden.

Das sollte dann nach meinem Rechtsempfinden bei einem anzulegenden FamBuch natürlich analog ebenso sein, aber wie gesagt :

hatte ich noch nicht und kann deswegen auch nichts zur Praxis sagen..

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #8 - 05.05.2007 um 10:25:19
 
Hallo,

erstmal vielen Dank für die Infos Smiley.

Dass wir Schwierigkeiten kriegen würden, wenn wir in den Iran gingen, ist uns klar; u.a. aus diesem Grund steht eine Reise dahin auch vorerst nicht an.

Zur Ehe Nicht-Muslimin/Muslim: die Registrierung der Eheschließung würde in unserem Fall von der Iranischen Botschaft in Tokyo vorgenommen werden, und die verlangt in jedem Fall einen Übertritt zum Islam, ob ich nun Mann oder Frau bin.

Ich kenn mich in Rechtssachen nicht aus; darf ich noch einmal ganz platt nachfragen: gibt es die Möglichkeit/Klausel, dass wir von einer Registrierung im Iran befreit werden können, weil diese mein Recht auf freie Religionswahl beeinträchtigen würde?

Grüße,
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Antwort #9 - 05.05.2007 um 11:09:05
 
Yoko schrieb am 05.05.2007 um 10:25:19:
Ich kenn mich in Rechtssachen nicht aus; darf ich noch einmal ganz platt nachfragen: gibt es die Möglichkeit/Klausel, dass wir von einer Registrierung im Iran befreit werden können, weil diese mein Recht auf freie Religionswahl beeinträchtigen würde? 


Ja, Du solltest Dich wenn sie die Ausstellung des FamBuches verweigern sollten,an das AG Schöneberg in Berlin wenden und Dich dabei auf den Art. 6 EGBGB berufen:

Sinngemäß , es verstößt gegen den Art.  6 EGBGB wenn die Gültigkeit der Ehe von einer Registrierung im Iran abhängig gemacht wird und dieser hierfür die Konversion verlangt.

Zunächst würde ich allerdings den Antrag überhaupt erst mal stellen und warten wie das Standesamt entscheidet Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #10 - 05.05.2007 um 11:19:00
 
Hi Ronny,

herzlichen Dank Durchgedreht

Wir werden die Sache dann mal angehen. Bis wir die Papiere zusammen haben dauert sowieso, und dann hat das Standesamt I derzeit eine Bearbeitungsdauer von weit über einem Jahr...

Grüße,
Yoko


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Antwort #11 - 05.05.2007 um 11:25:02
 
Yoko schrieb am 05.05.2007 um 11:19:00:
und dann hat das Standesamt I derzeit eine Bearbeitungsdauer von weit über einem Jahr... 


Hi Yoko,

sollte sich aber in Zukunft verkürzen, weil sie durch das neue PStG eine Anzahl Fälle verlieren werden. Wichtig ist dass ihr den Antrag so schnell wie möglich stellt Zwinkernd

Grüße
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Antwort #12 - 06.05.2007 um 10:20:09
 
Hallo,

wir (Iran/Deutschland; geheiratet und wohnhaft in Japan) verfolgen weiter die Anlegung eines deutschen Familienbuchs.

Unser nächstes Problem: die Abstammungsurkunde meines Mannes. Da es die im Iran so nicht gibt, dient als Ersatz das Shenasnameh (eigentlich eine Art Personalausweis); wir müssten uns einen Auszug daraus besorgen.

Das Problem: im Shenasnameh sind die Geburtsnamen der Eltern meines Mannes nicht verzeichnet (sind sie generell in diesem Dokument nicht). Um diese Geburtsnamen zu belegen, müssten wir ausserdem Auszüge aus den Shenasnameh beider Eltern besorgen. Das würde uns vor einige Probleme stellen. Da der Vater seit längerem verstorben ist, existiert sein Shenasnameh vermutlich nicht mehr. Ausserdem ist jeder Auszug mit einem großen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.

Die Deutsche Botschaft in Teheran konnte uns nicht sagen, ob dem Standesamt I in Berlin das Shenasnameh meines Mannes (also ohne die Geburtsnamen der Eltern) reicht oder nicht. Die Frage ist wirklich speziell, aber hat hier vielleicht jemand Erfahrung damit? Bevor ich meine arme Schwiegermutter im Iran auf die dortigen Behörden losschicke, wüsste ich gern, wieviele Auszüge sie denn nun besorgen soll.

Vielen Dank,
Yoko

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Antwort #13 - 22.05.2007 um 15:01:47
 
Übertretten zum Islam ist nur eine formale Sache(daserfolgt auch über Konsulat, du muss nur Aussprechen, dass du zum Islam übertrittst, und manchmal auch formlos schriftlich festhalten) , mit einem gültigen Ehevertrag im Iran konnte man alle Nachteile beheben sogar zu Vorteilen machen

Aber die Ehe muss auf jedenfall in Schenashnameh (iranis. Geburtsurkunde) eingetragen werden, Schenasnameh ist die einzige und gleichzeitig wichtigste Dokument/Urkunde dass man nur einmal bei seiner Geburt bekommen kann

Und wenn man nach iranischen Recht heiraten will, muss man auch nach islamischen Recht heiraten, das heist sich in eine anerkannte Mosche von iranischen Behörden in Mosche trauen zu lassen, dafür brauchste aber nicht Islam übertretten.

Bin selbst Iraner und weis das einfach
kannste auch auf die Gesetze im Internet ansehen, wenn du Glück hast sogar auf Deutsch
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