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Fortgeltung AT während selbst. Auslandstätigkeit (Gelesen: 1.318 mal)
motorcu
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12.03.2007 um 00:21:16
 
hallo,

ich habe mivh neulich für meine Selbständige erwerbstätigkeit beantragt(bisher hatte ich nicht). Und falls ich sie rechtzeitig bekomme habe ich ein gutes perspektive um meines Job-Leben. Ich werde, wie üblich Freiberufler tun, Aufträge bekommen um davon Geld zu verdienen. Nun Auftraggeber wird höchst wahrscheinlich mich manchmal ins nicht EU-Ausland schicken.

Kann ich auch für so was eine Fristverlängerung beantragen? Da ich Freiberufler sein werde werde ich wahrscheinlich nur ein Papier vom Auftraggeber bekommen, ich weiss es nicht ob so was für mich auch als eine Möglichkeit ist (für längere Aufenthalte problemlos im Ausland bleiben und mit einer Fristverlängerung wieder zürück zu kehren).

MfG
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« Zuletzt geändert: 12.03.2007 um 07:34:35 von ronny »  
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motorcu
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Antwort #1 - 13.03.2007 um 14:56:58
 
Himm...

ich glaube entweder keine hat Ahnung oder habe ich meine Frage falsch formuliert.. Für eine Fristverlängerung gibt´s bestimmte voraussetzungen? Hat man eine Möglichkeit als Freiberufler-Ingenieur so eine Fristverlängerung zu bekommen?

MfG.
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inge
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Antwort #2 - 13.03.2007 um 15:02:14
 
Zitat:
I. Für eine Fristverlängerung gibt´s bestimmte voraussetzungen?

II. Hat man eine Möglichkeit als Freiberufler-Ingenieur so eine Fristverlängerung zu bekommen?

I) Nein. Außer dass man es begründen muss
II) Beruf etc ist relativ wurst. Man muss eine AE oder NE haben. Und einen Grund, warum man die Frist braucht (Krankenpflege eines Verwandten, Auslandssemester, Bau eines Atomkraftwerks auf Bora-Bora, whatever)
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motorcu
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Antwort #3 - 17.03.2007 um 14:35:47
 
Hallo wieder,

ich hatte die Ausländerbehöre gestern besucht. Da ich diesen Beitrag angefangen habe, wollte ich laufenden neuigkeiten auch eintragen.

Es ist so, man hat einen Vertrag (egal ob es frei berufler ist oder angestellter) darin steht dass es möglich sei öfter und manchmal längere Auslandsaufenthalte haben wird, dann geht man zur Ausländerstelle und liegt es vor dadurch bekommt er eine Bescheinigung.

So weit ist alles gut. Ich werde auch so machen sobald ich meinen Vertrag haben werde.


Aber eine Frage hatte ich dort auch gestellt und keine richtige Antwort bekommen.

1. Was wäre wenn ich z.B. ins europäisches Ausland fahre und dort aufhalte? Wer wird dann wissen dass ich im Ausland bin, da es keine Grenze mehr gibt?

motorcu (=motorrad fahrer Smiley )
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.03.2007 um 14:54:16
 
motorcu schrieb am 17.03.2007 um 14:35:47:
Aber eine Frage hatte ich dort auch gestellt und keine richtige Antwort bekommen.

1. Was wäre wenn ich z.B. ins europäisches Ausland fahre und dort aufhalte? Wer wird dann wissen dass ich im Ausland bin, da es keine Grenze mehr gibt?


Wenn Du eine ausländische AE hast, dann wird man Dich fragen, ob Du lange weg warst.

Gruß, ULF
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