OlafK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Hallo,
folgendes Problem:
Während der Vorbereitung der Einbürgerung, den 2 Gesprächen etc. wurde uns immer gesagt (auf Nachfrage, da das für meine Frau sehr wichtig ist), das die Einbürgerung sofort (auch innerhalb von 1-3 Tagen) erfolgt nach dem Nachweis der Ausbürgerung.
Nun steht meine Frau kurz vor der Ausbürgerung aus der russ. Staatsbürgerschaft. Vorsichtshalber haben wir jetzt nochmal nachgefragt, ob nicht noch neues Führungszeugnis etc. notwendig ist, da die Einbürgerungszusage schon länger als 6 Monate her ist.
Die Abfrage Führungszeugnis etc. ist natürlich notwendig. Soweit, so gut. Wenn das aber jetzt schon gemacht würde, wäre das zeitnah erledigt. Jetzt sagt die jetzt zuständige Bearbeiterin (die damals nie dabei war) eine Einbürgerung innerhalb von einigen Tage hätte sie noch nicht erlebt, normal wären bis 6 Monate nach dem Nachweis der Ausbürgerung.
Das wäre ja noch ok (und für uns egal) bei einer doppelten Staatsbürgerschaft. Leider gehört meine Frau nicht zu dem Kreis, welcher diese Möglichkeit hinterhergeworfen bekommt und wir verdienen "zu viel", so das wir auch die Gebühren zahlen können. Meine Frau muß(te) sich also ausbürgern lassen.
Jetzt kann sie aber nicht Wochen oder gar Monate staatenlos sein. Einmal beruflich - Sie ist in der internationalen Forschung tätig, also auf Reisepass etc. anwiesen, nur Schengen reicht nicht, das meiste eben Canada, USA, GB.
Privat genauso schlimm: ihre Eltern sind älter, ihre Mutter hatte erst einen Schlaganfall. Wäre sie nicht sofort gereist und hätte als Ärztin die medizinische Versorgung in Russland organisiert (und bezahlt), hätte KEINE Behandlung stattgefunden.
Wenn ich höre, das die Staatenlosigkeit u.U. Monate dauert, kann Sie selber keine medizinische Hilfe leisten im Notfall (die Zustände dort sind katastrophal), oder aber (im schlimmsten Fall) nicht einmal zur Beerdigung. Russland läßt staatenlose nur auf Einladung des russischen Innenministeriums einreisen.
Jetzt ist die Frage, wie so etwas woanders gehandhabt wird, ob es eventuell etwas gibt, das vorschreibt, den Zeitraum der Staatenlosgikeit zu begrenzen, inwieweit eine "Ermessenseinbürgerung" vor dem Nachweis der Ausbürgerung möglich wäre, was für Spielräume es überhaupt gibt.
Mit der Zuständigen in der Verwaltung haben wir schon Gesprächstermine ausgemacht. Ich möchte aber natürlich gerne wissen, was für Spielräume es überhaupt gibt, wie es vieleicht woanders gelöst würde/wurde.
Danke !
Olaf
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