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Internationaler Führerschein (Gelesen: 3.869 mal)
Anni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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02.01.2007 um 07:44:03
 
Hallo,

ich weiß nicht genau ob ich hier richtig bin, wenn nicht bitte verschieben.

So nun zum Thema. Und zwar ist mein Mann (türkischer Staatsbürger) seit Juni 06 bei mir in Deutschland. Er ist in besitz eines Internationalen Führerscheins. Soweit ich weiß, kann er diesen hier in Deutschland nur 6 Monate benutzen. Stimmt das? Wo muss ich mich hinwenden um diesen "umschreiben" zu lassen, ich mein an welche Stelle in meiner Stadt?

Hoffe Ihr könnt mir helfen!

Danke!

Anni
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 02.01.2007 um 08:47:15
 
An die Führerscheinstelle bei Deiner Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung.
Der internationale Führerschein gilt nur in Verbindung mit dem nationalen Führerschein.
Der Internationale allein reicht nicht aus.
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.01.2007 um 15:23:52
 
Anni schrieb am 02.01.2007 um 07:44:03:
Wo muss ich mich hinwenden, um diesen "umschreiben" zu lassen?

Das "Umschreiben" hast du zu Recht in Anführungszeichen gesetzt. Es bedeutet nämlich für deinen Mann folgendes:

Er besitzt keine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis mehr, da die Sechs-Monate-Frist ab Wohnsitznahme abgelaufen ist. Das Führen eines Fahrzeugs ohne die erforderliche Erlaubnis wäre ein Straftatbestand. Ich gehe davon aus, dass ihr das wisst und beachtet.

Dein Mann hat jetzt noch 2 1/2  Jahre Zeit, einen deutschen Führerschein zu erwerben, ohne hierfür eine Ausbildung (Fahrstunden und Theorieunterricht) durchlaufen zu müssen. Er muss jedoch eine theoretische (geht auch auf Türkisch) und eine praktische Prüfung erfolgreich ablegen, um den deutschen Führerschein zu bekommen. Das geht in den meisten Ländern nur über eine Fahrschule, bei der man sinnvollerweise noch ein bis zwei praktische Stunden nimmt, um zu erfahren, worauf die Prüfer besonders achten. Vermutlich wird euch die Führerscheinstelle an eine Fahrschule verweisen.

Insofern ist 'umschreiben' etwas missverständlich, wenn man darunter lediglich einen einfachen Verwaltungsakt versteht. Prüfungen müssen auf jeden Fall bestanden werden (inkl. Sehtest).

Mono
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nkem
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Antwort #3 - 03.01.2007 um 12:59:34
 
Ja es führt jetzt kein Weg mehr vorbei an der Fahrschule. Sofortmaßnahmen am Unfallort, Sehtest und der ganze andere Verwaltungskram müsst ihr jetzt angehen.--Bis er seinen deutschen Führerschein hat darf er auf keinen Fall Autofahren! Sonst bekommt er zusätzlich noch eine Sperre( sollte er erwischt werden), d.h. er wird für zwei Jahre keine Erlaubnis bekommen einen Führerschein zu machen.
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engel2006
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Antwort #4 - 22.01.2007 um 18:29:14
 
Hallo,


ich habe diesbezüglich auch ein Anliegen,nur das mein Freund(Kamerun) einen nationalen Führerschein seines Landes besitzt.
Nun meine Frage,kann er seinen hier in Deutschland in einen internationalen umschreiben lassen und gleichzeitig den nationalen Deutschen nebenbei machen oder geht das nicht. Fragezeichen
Wäre über eure Antworten sehr erfreut.

Lg
engel2006
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.01.2007 um 18:49:11
 
Nein, das geht nicht. Du scheinst eine unzutreffende Vorstellung vom internationalen Führerschein zu haben.

Es handelt sich hierbei lediglich um ein Reisedokument, mit dem die Straßenverkehrsbehörde des Heimatlandes in mehreren Sprachen bestätigt, dass der Inhaber in seinem Heimatland eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Er soll vor allem den amtlichen Verkehrsüberwachungsorganen (insbesondere der Polizei) im Ausland die Feststellung erleichtern, ob ein ausländischer Kfz-Führer mit der für sein Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis unterwegs ist.

Mono
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engel2006
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Antwort #6 - 22.01.2007 um 19:11:58
 
hallo mono,


als erstmal danke für deine Antwort.
Aber mein Problem ist eigentlich diese,er könnte dann hier in D nicht mit seinen Führeschein  Auto fahren sehe ich das richtig? Wenn das so ist was kann er diesbezüglich machen das er fahren darf,das versteh ich jetzt so, das er hier in D nochmal den Führerschein machen müsste richtig?

Lg
engel2006
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Antwort #7 - 22.01.2007 um 19:32:10
 
Ist dein Freund besuchsweise als Tourist in Deutschland oder hat er hier seinen Wohnsitz?

Für Touristen genügt meist der im Heimatland ausgestellte internationale Führerschein oder eine amtliche Übersetzung des nationalen Führerscheins. Andernfalls gilt die nationale Fahrerlaubnis noch sechs Monate ab Wohnsitznahme in Deutschland. Danach kann der ausländische Führerschein innerhalb der folgenden 2 1/2 Jahre nach einer bestandenen schriftlichen und praktischen Prüfung in eine deutsche Fahrerlaubnis 'umgeschrieben' werden. Sind ab Wohnsitznahme drei Jahre verstrichen, müssen vor den Prüfungen noch die erforderlichen Fahrstunden absolviert werden.

Näheres findest du hier:

http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.1843/Artikel/dokument.htm#4

Auf keinen Fall darf man ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ein Fahrzeug führen.

Mono

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Antwort #8 - 22.01.2007 um 19:41:50
 
Nein er ist nicht als Tourist hier,er hat hier mit einen deutschen Partner ein Geschäft,und pendelt immer zwischen Kamerun und Berlin hin und her,aber ich hoffe das sich das bald ändert. Also kann er mit seinem Führerschein hier ein Fahrzeug führen? Danke für deine Antwort und für den Link,werde ich mal reinschauen.
Lg
engel2006
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Mikael321
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Antwort #9 - 22.01.2007 um 19:42:12
 
engel2006 schrieb am 22.01.2007 um 19:11:58:
Aber mein Problem ist eigentlich diese,er könnte dann hier in D nicht mit seinen Führeschein  Auto fahren sehe ich das richtig? Wenn das so ist was kann er diesbezüglich machen das er fahren darf,das versteh ich jetzt so, das er hier in D nochmal den Führerschein machen müsste richtig?


Wie schon geschrieben, kann er 6 Monate nach der Anmeldung beim EWO Amt in Deutschland fahren. Danach kann man das noch mit einem Antrag beim Straßenverkehrsamt  auf max.  12 Monate verlängern lassen. (Hat meine Frau gemacht, weil sie schwanger war, und täglich zum Dienst fahren mußte)
Im Schwangerschaftsurlaub 6 Wochen vor und nach der Geburt, hat sie dann 6 Fahrstunden gemacht. Danach die Prüfung.

Sie ist damals mit dem eigenen Wagen zur Prüfung gefahren, das fand der Prüfer echt lustig. Smiley


Michael
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engel2006
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Antwort #10 - 22.01.2007 um 19:51:56
 
Danke für eure Antworten,werde mit meinen Freund mal darüber sprechen. Smiley


Lg
engel2006 Smiley Smiley
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