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Dringender Familiennachzug (Gelesen: 7.137 mal)
MAM92
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dringender Familiennachzug
08.09.2006 um 15:45:50
 
Hallo,

ich habe folgendes Problem: Meine Familie und ich leben seit ca. 16 Jahren in Deutschland. Wir haben weder eine deutsche Staatsangehörigkeit noch eine Niederlassungserlaubnis. Wir haben lediglich eine Aufenthaltserlaubnis nach §25(4) AufenthG. Fast alle unserer Verwandten leben im Ausland, seit der Krieg ausgebrochen ist. Nur mein Onkel musste mit seinen 2 Kindern, unter schwierigen Bedingungen in Somalia bleiben, weil er keine Ausreisemöglichkeit fand.

Am letzten Freitag hatte er sich nach dem Freitagsgebet in der Moschee kritisch gegen die sogenannte Union Islamischer Gerichte geäußert. Jemand von den Gerichten muss es wohl mitbekommen haben, denn am selben Nachmittag kamen einige Männer zu ihm Nachhause, die ihn vor seinen Kindern tot geschlagen haben. Sie wollten danach von den Kindern erfahren, wo deren Vater Vermögensgegenstände aufbewahrt hatte. Die Kinder wussten es nicht. Daraufhin setzten Sie die Kinder in ein AUto und warfen sie am Strand von Mogadishu raus. Sie drohten ihnen mit dem Tod, falls sie zurück oder nur in die Nähe ihres Hauses kommen, oder irgendjemanden von den Ereignissen berichten sollten.

Sie gingen zu einem guten Freund ihres Vaters, der nicht weit vom Strand entfernt wohnte. Dieser gewährte ihnen die Unterkunft und kontaktierte meinen Vater.

Die Kinder erzählten meinen Vater ihre Geschichte und sagten ihm dass sie sehr große Angst haben, und dass er ihnen helfen solle.

Seit diesem Tag suche ich verzweifelt nach Möglichkeiten, denn mit der Ausländerbehörde möchte ich nicht sofort reden bevor ich die Rechtslage kenne, weil ich weiß wie deren Antwortet lauten würde. Seit Jahren halten sie mir vor, dass ich zurück in mein Heimatland Somalia, wo seit über 15 Jahren Bürgerkrieg herrscht und ein Ende nicht in absehbarer Zukunft liegt, zurück gehen könnte.

Wir haben dem Freund meines Onkels vorerst ein wenig Geld geschickt, damit er die Kinder versorgen kann, da er auch wie die meisten anderen in Somalia Geldprobleme hat.

Das Mädchen meines Onkels ist 15 Jahre alt und der Junge 14 Jahre. Deren Mutter ist vor einigen Jahren gestorben.

Bitte teilt mir mit was für Möglichkeiten wir haben um sie schnellstmöglich nach  Deutschland zu bringen und sie bei uns leben könnten.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.09.2006 um 16:06:10
 
Sorry ich seh da keine Möglichkeit. Nach § 29 Abs. 3 Satz 2 AufenthG:

Zitat:
Ein Familiennachzug wird in den Fällen des § 25 Abs. 4 und 5 nicht gewährt.


ist da also keine Möglichkeit zum Familiennachzug gegeben. Es kann also
nicht in die Prüfung des § 36 (für sonstige Familienangehörige) eingestie-
gen werden.
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MAM92
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.09.2006 um 21:04:59
 
Gibt es vielleicht eine Möglichkeit über den §22 oder §23 AufenthG die Kinder nach Deutschland zu holen?
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Mick
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Antwort #3 - 08.09.2006 um 21:16:34
 
MAM92 schrieb am 08.09.2006 um 21:04:59:
Gibt es vielleicht eine Möglichkeit über den §22 oder §23 AufenthG die Kinder nach Deutschland zu holen?



Hi,
§ 23 kannste vergessen, das ist für Grupperegelungen gedacht.
§ 22 würde zumindest theoretisch gehen. Halte ich aber nicht für
wahrscheinlich, dass damit in derartige Schicksale "eingegriffen"
werden würde. Allein stehende Kinder sind nicht unbedingt eine
Seltenheit, so bitter das Schicksal auch ist. Ich denke, der § 22
ist für anderes gedacht, mir ist allerdings noch kein Fall vor die
Flinte gelaufen.

Mir käme am ehesten § 36 in den Sinn. Letztlich kann die Frage,
ob und was geht nur durch einen Visumsantrag geklärt werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 08.09.2006 um 21:34:23
 
Wobei -wie ich schrieb- 36 m. E. wegen § 29 Abs. 3 Satz 2 (was ja
den Familiennachzug grundsätzlich ausschliesst) ned geht.


Und 36 ist ja auch Familinennachzug. Aber klar: Versuch macht klug.
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Mick
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Antwort #5 - 08.09.2006 um 22:39:42
 
fons schrieb am 08.09.2006 um 21:34:23:
Wobei -wie ich schrieb- 36 m. E. wegen § 29 Abs. 3 Satz 2 (was ja
den Familiennachzug grundsätzlich ausschliesst) ned geht.


Hoi,
hatte bei meinem Post nicht im Blick, dass die hier lebenden
Angehörigen eine AE nach § 25 IV haben. Du liegst damit in
Bezug auf § 36 natürlich richtig. Klar, Versuch macht immer
kluch, aber da sehe ich kaum Aussicht, ggf. müsste eben bei
Visumsantragstellung der § 22 genannt werden (mit dem ich
nunmal keinerlei praktisch Erfahrung habe).
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Antwort #6 - 08.09.2006 um 22:52:48
 
Adoption ?
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MAM92
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Antwort #7 - 09.09.2006 um 21:58:53
 
Von wo aus müsste ich den Visaantrag stellen? Von Deutschland oder von Kenia, wenn ich sie mit §22 herholen will und wie nenne ich diesen Paragraphen im Antrag?
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Antwort #8 - 09.09.2006 um 22:34:39
 
schaust du:
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#22

Zitat:
Einem Ausländer kann für die Aufnahme aus dem Ausland aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Und Mick meint wohl, dass "Waisenkinder in Dritte-Welt Land" zumindest kein extrem ungewöhnliches Ereignis (eher ein häufigeres) Ereignis sind, das "dringende humanitäre Grunde" rechtfertigen würde. Bei solchen Formulierungen ist halt häufig wirklich ein ungewöhnliches Ereignis gemeint (insb. um keinen Präzedenzfall zu schaffen), dass nur bei wenigen zutrifft.

Aber wie gesagt: Anträge kann man immer stellen.
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Antwort #9 - 09.09.2006 um 23:15:29
 
MAM92 schrieb am 09.09.2006 um 21:58:53:
Von wo aus müsste ich den Visaantrag stellen?



Der Visumsantrag muss immer bei der dt. Auslandsvertretung
gestellt werden. Natürlich kann es auch hilfreich sein, mal den
Fall vorab mit der örtlichen ABH vorher zu erörtern.
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MAM92
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Antwort #10 - 10.09.2006 um 13:33:46
 
Wie läuft es eigentlich mit der adoption ab und wie lange dauert sowas?
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Tazman
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Antwort #11 - 10.09.2006 um 22:00:20
 
Hallo,

adoption wird ca. 2 Jahre Dauern. Ich kenne 3 Fälle wo es solange gedauert hat.

Wir sind leider kein Gerhard Schröder, bei dem hat es warscheinlich nur 1 woche gedauert.  Ärgerlich

MfG Tazman
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Antwort #12 - 10.09.2006 um 22:20:43
 
Tazman schrieb am 10.09.2006 um 22:00:20:
Wir sind leider kein Gerhard Schröder, bei dem hat es warscheinlich nur 1 woche gedauert.  Ärgerlich

Entweder du hast da Fakten dazu .. oder du lässt das Gelaber  unentschlossen
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Tazman
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Antwort #13 - 11.09.2006 um 16:41:19
 
fons schrieb am 10.09.2006 um 22:20:43:
Entweder du hast da Fakten dazu .. oder du lässt das Gelaber  unentschlossen


Hallo,

lese mal bitte unter http://www.sgipt.org/forpsy/fam/viktoria.htm nach, demnach hätte Otto Normalverbraucher nicht mal die Chance gehabt ein Kind zu adoptieren !
Fakten und beweise gibt es dazu sicherlich nicht, aber das alles seinen normalen weg gegangen ist kann auch niemand beweisen. Wie heisst es da so schön, es sind alle gleich, nur die anderen sind gleicher.  Zwinkernd

MfG Tazman
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bamthwok
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Antwort #14 - 11.09.2006 um 17:25:23
 
Die zustaendige Botschaft ist die deutsche Botschaft in Nairobi (Kenia), da die BRD zur Zeit keine (offiziellen) diplomatischen Verbindungen mit Somalia unterhaelt.

Das bedeutet, dass die Kinder zunaechst einmal nach Kenia reisen muessten, um dort einen Visumsantrag zu stellen (mit begrenzten Aussichten auf Erfolg). Dazu muessen dann auch alle Papiere in Ordnung sein.

Ich wuerde lieber doch einmal mit der ABH sprechen; oder besser mit der deutschen Botschaft in Nairobi.
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