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Abschiebung droht.... (Gelesen: 2.766 mal)
Sesha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung droht....
07.09.2006 um 01:43:44
 
Grüße!

Also ich habe folgendes Problem:

Mein Freund ist Serbe und lebt seit 13 Jahren in der BRD, bis jetzt konnte er sein Aufenthaltsrecht von seiner Mutter ableiten die einen unbefristeten Aufenthalt hat, nun wird er aber im Dezember 18 und dies ist nicht mehr gegeben.
Er hätte lange die deutsche Staatsbürgerschaft haben können nach Aussage seiner Mutter, jedoch war ihr dies zu teuer. Ebenfalls wären keine Probleme aufgetraten wenn sie vor Juni seinen Antrag verlängert hätte, doch leider hat sie dies vergessen.

Also nun muss mein Freund innerhalb des nächsten Monates vorweisen, dass er für sich selbst sorgen kann wenn er denn 18 ist, das heißt eine Ausbildungsstelle oder Ähnliches sonst wird er abgeschoben.
Eigentlich wollte er an einem Projekt teilnehmen, dieses wird hierbei aber nicht berücksichtigt.

Er hat keine Vorstrafen oder Ähnliches!

Nun frage ich mich natürlich was man da tun kann, denn so schnell findet kein Mensch eine Ausbldungsstelle, wäre lieb wenn mir hier jemand helfen könnte! Zwinkernd

Liebe Grüße
Sesha
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung droht....
Antwort #1 - 07.09.2006 um 07:21:12
 
Hi,
ich habe es hierher verschoben, da es zumindest
zunächst um die Verlängerung einer Aufenthalts-
erlaubnis (AE) geht, nicht um eine Abschiebung an
sich.
Was steht als Rechtsgrundlage in seinem Aufent-
haltstitel?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Sesha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Abschiebung droht....
Antwort #2 - 07.09.2006 um 12:53:50
 
Mick schrieb am 07.09.2006 um 07:21:12:
Hi,
ich habe es hierher verschoben, da es zumindest
zunächst um die Verlängerung einer Aufenthalts-
erlaubnis (AE) geht, nicht um eine Abschiebung an
sich.
Was steht als Rechtsgrundlage in seinem Aufent-
haltstitel?


Ok tut mir leid, dass ich falsch gepostet habe Smiley

Also ich habe was Ausländerrecht angeht nicht wirklich die Ahnung, deswegen hoffe
ich, dass ich die Frage richtig beantworte:

Seines Wissens nach hatte er seitdem er 16 nur noch eine Duldung, leider kann
er nicht nach gucken weil er keinen Zugang zu seinen Unterlagen hat -.-

Danke schonmal für die Antwort Zwinkernd

LG
Sesha
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #3 - 07.09.2006 um 13:15:01
 
Hallo sesha,

also, es wäre wirklich schon sehr hilfreich, wenn Du noch mal genauere Angaben zum Aufenthaltstitel etc. Deines Freundes machen könntest.

Ich verstehe Dein Posting so, dass die ABH ihm ja durchaus noch eine Möglichkeit aufzeigen wollte, zu einem (weiteren) rechtmäßigen Aufenthalt zu kommen.

Sollte er allerdings wirklich nur noch eine Duldung haben, wird das mit der Ausbildungs-/Arbeitsplatzsuche natürlich enorm schwierig - hier in meinem Bundesland (MV) stünden seine Chancen wirklich faktisch bei NUll.

Zu prüfen wäre noch, ob gegebenenfalls ein humanitärer Aufenthalt (etwa nach § 25 Abs. 5 AufenthG ) in Frage kommen könnte. Allerdings gibt es auch dazu nach meinem Wissen sehr unterschiedliche Verfahrensweisen, die sich sowohl in unterschiedlich "liberalen" Ausführungshinweisen der Innenministerien als auch in sehr unterschiedlicher Hanshabe durch die Ausländerbehörden belegen lassen.

Eine weitere Frage wäre, ob Dein Freund von der ja wahrscheinlich im November durch die Innenministerkonderenz auf den Weg gebrachten Bleiberechtsregelung profitieren würde. (Einige Bundesländer, z.B. Berlin haben für geduldete Personen mit langer Aufenthaltsdauer einen Abschiebestopp bis zur Entscheidung durch die       Konferenz erlassen.)

Schließlich und endlich (aber das ist angesichts der hier fast nicht vorhandenen Faktenlage  eher eine hypothetische Sache) könnte der Fall Deines Freundes vielleicht einer für ein Härtefallverfahren (§ 23 a AufenthG) sein oder werden.

Ich denke, es wäre am besten - Ihr versucht bei Euch in der Nähe eine kompetente Migrationsberatungsstelle ausfindig zu machen - mit deren Hilfe Ihr die Sache mal richtig durchsprecht und abklopft.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 07.09.2006 um 13:21:52
 
Hi,

da gibts aber noch Klärungsbedarf, denn da passt was nicht zusammen.

Wieso hat er seit dem er 16 ist nur eine Duldung wenn seine Mutter eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat?

Eine Duldung bedeutet Aussetzung der Abschiebung und heißt auch, dass er eigentlich ausreisepflichtig ist. Und da paßt das auch mit der angeblich möglichen deutschen Sta nicht so ganz. Aber das Hauptproblem besteht in obiger Fragestellung. Warum eine Duldung?

Warum hat er keinen Zugang zu seinen Unterlagen?

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Sesha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 07.09.2006 um 14:43:50
 
Danke für die raschen Antworten Smiley

Also wie sich das jetzt mit der Duldung ergeben hat weiß ich ja nun nicht wirklich, seine Unterlagen- Pass etc liegen bei der Ausländerbehörde momentan.
Er ist vor 13 Jahren mit seiner Mutter und seiner Schwester in die BRD gekommen, seine Mutter war in den 13 Jahren mit einem Deutschen verheiratet, sie hat definitiv unbefristeten Aufenthalt und arbeitet auch schon lange in der selben Firma.
Nach seinen Aussagen hat er aber eine Duldung seitdem er 16 Jahre alst ist. Er meinte um das nach schauen zu können müsse er an seine Unterlagen ran die bei der Ausländerbehörde liegen, heute war er schonmal dort, leider ist auch die zuständige Person im Urlaub und er hat nur auf eine Vetretung getroffen....!
In den Schreiben die er mir gezeigt hat stand nur, dass er bis jetzt das Aufenthaltsrecht von seiner Mutter ableiten konnte und dies mit seinem 18ten Lebensjahr nicht mehr gegeben ist und er nun aufzeigen müsse, dass er für seinen Unterhalt selbst aufkommen muss, sonst habe er kein Aufenthaltsrecht mehr.

zu Schweitzer:

Ja sie geben ihm noch die Möglichkeit hier zu bleiben wenn er einen Ausbildungsplatz oder eine Schulbescheinigung vorweisen kann. Er kommt aus NRW, dieses Bundesland gehört nicht zu jenen die einen Abschiebungstopp haben bis zu der besagten Konferenz wegen Bleiberecht.


LG
Sesha
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 18.09.2006 um 17:56:44
 
Er müßte ggf. Akteneinsicht nehmen und sich zugleich um eine weiterführende Schulausbildung bemühen.

Gruß, ULF
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