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Welchen Pass nach Heirat Deutsch-Russisch (Gelesen: 11.152 mal)
yaqushi
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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22.06.2006 um 10:24:34
 
Hi,

ich (deutsch) und meine Freundin (russisch) wollen heiraten. Sie ist schon seit etwa 5 JAhren hier wegen Studiums und arbeitet nun hier aufgrund der neuen Gesetzgebung vom 01.01.2005 für abgeschlossene Akademiker, die ihr Studium hier in D gemacht haben.

Zum Thema: Nach der Heirat will sie ihren russischen Pass behalten, falls sie mal ihre Familie besuchen will, will sie kein Visum für ihr Heimatland beantragen müssen. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, einen deutschen Pass zu bekommen?
Im Prinzip ist es ja egal, welchen Pass sie hat, aber wir reisen gerne und viel, daher muss sie fast immer ein zusätzliches Visum wegen dem russischen Pass beantragen, z.B. England, Irland, Tschechien, USA, etc... Visa für diese Länder und viele weitere bräuchte sie ja mit einem deutsche Pass nicht.

Gibt es also eine Möglichkeit, nach der Hochzeit, zwei Pässe zu besitzen oder einen anderen schlauen Trick?
Eine Freundin erzählte, wenn man eine neue Staatsbürgerschaft annimmt, muss man erklären, die alte abzugeben, was man aber nicht nachweisen muss, sprich man behält einfach den 'alten' PAss. Aber wäre das nicht illegal?

Gruss
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.06.2006 um 10:36:42
 
Zitat:
Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, einen deutschen Pass zu bekommen?


Durch die Eheschließung sicher nicht Zwinkernd

Ggf. nach Erfüllen der zeitlichen Voraussetzungen des § 9 StAG (zwei Jahre eheliche Lebensgemeinschaft) im Wege der Einbürgerung (siehe Unterforum Einbürgerung und oben www.info4alien.de/yabbfiles/Templates/Forum/default/i4a_einbuergerung01.gif

Zitat:
Gibt es also eine Möglichkeit, nach der Hochzeit, zwei Pässe zu besitzen oder einen anderen schlauen Trick?  


Nein es sei denn man wäre Doppelstaater durch Geburt, oder stammte aus einem Land  dessen Angehörige bei der Einbürgerung aufgrund einer Gegenseitigkeitsvereinbarung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden.

Russland gehört da nicht zu Zwinkernd

Zitat:
Eine Freundin erzählte, wenn man eine neue Staatsbürgerschaft annimmt, muss man erklären, die alte abzugeben, was man aber nicht nachweisen muss, sprich man behält einfach den 'alten' PAss. Aber wäre das nicht illegal?


Nicht nur potenziell illegal sondern völliger Quatsch  unentschlossen

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.06.2006 um 23:09:40
 
@ ronny: nur potenziell illegal ???  Zwinkernd  Augenrollen

@ yaqushi: Die Besorgung der Visa in die genannten Staaten halte ich für weniger problematisch, als die für Heimreisen zur Familie in der Russischen Föderation.

Von Tschechien kann ich definitiv sagen, dass Deine Frau dort beim Grenzübertritt in Deiner Begleitung (als Deine Ehegattin) ohne jedes Problem und kostenlos ein Visum bekommen würde. Ähnlich ist es mit Polen. Darüber wurde hier im Forum gerade erst recht ausführlich diskutiert.
Vom Hörensagen weiß ich, dass es auch mit anderen Staaten keine oder keine nennenswerten Probleme gibt.

Welchen Trick die zahllosen Russischen Staatsbürger die hier in Dutschland mit beiden Pässen leben, anwenden, weiß ich nicht. Mir ist das ein Rätsel, aber irgendwie machen das viele. (Wohlgemerkt: Ich rede hier nicht von legalen Doppelstaatlern.)
Blos riskieren sie damit durchaus ihren Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft mit Konsequenzen, denen vermutlich dicke Tränen folgen würden.

Aber wenn ich Deine Anfrage richtig verstanden habe, suchst Du nach einer Empfehlung?

Dazu kann ich nur raten - sofern Deine Gattin kein Deutsches Staatsamt anstrebt - die Russische Staatsangehörigkeit zu behalten, da Deine Gattin in dieser Eigenschaft nahezu alle Rechte (und Pflichten) genießt, als wäre sie eine Deutsche Staatsbürgerin.
Der eventuelle Zuatzaufwand für Reisen ist "Pillepalle" im Verhältnis dazu, sich jedesmal ein Visum für einen Besuch bei der Famile etc. besorgen zu müssen.

Wenn Du Dich hier im Forum etwas umschaust wirst Du hunderte Fälle finden, wo faule Tricks zu einem unguten Ende führten.

Ach so: Meine Frau ist ebenfalls Russische Staatsangehörige (aber keine Russin!) und wir überlegen auch seit einigen Jahren, was die optimale Variante unter den gegebenen Umständen ist. Zunächst können wir mit dem dt. AT und dem russischen Pass ganz gut leben.

Anzustreben, aber politisch offenbar nicht gewollt, wäre eine klare Regelung von Staatsangehörigkeiten und besonderen Visa für Heimreisen. Dann wären auch nicht so viele Leute geneigt, Gesetze zu umgehen, worüber sich dann einige Leute hier so gern aufregen.

Grüße,
Zeppelin
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Abu
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Antwort #3 - 22.06.2006 um 23:44:27
 
ronny schrieb am 22.06.2006 um 10:36:42:
Ggf. nach Erfüllen der zeitlichen Voraussetzungen des § 9 StAG (zwei Jahre eheliche Lebensgemeinschaft) im Wege der Einbürgerung (siehe Unterforum Einbürgerung und oben www.info4alien.de/yabbfiles/Templates/Forum/default/i4a_einbuergerung01.gif

Sind es nicht drei Jahre?

Abu
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.06.2006 um 07:15:01
 
Hi Abu,

Zitat:
Sind es nicht drei Jahre?


§ 9 StAG fordert drei Jahre rechtmäßigen Aufenthalt und zwei Jahre eheliche Lebensgemeinschaft und da sie schon als Studentin seit 5 Jahren in Deutschland ist, kommt es nur noch auf die zwei Jahre eheliche Lebensgmeinschaft an, um die zeitlichen Voraussetzungen zu erfüllen Zwinkernd

Grüße
sunnysunshine


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Abu
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Antwort #5 - 23.06.2006 um 09:19:55
 
Verstanden. Thanks.

Abu
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nixwissen
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Antwort #6 - 24.06.2006 um 11:40:32
 
Hi,

Um es nochmal deutlich zu sagen: Nach der Heirat braucht sie als Russin zwar immer noch Visa für die meisten Länder aber z.B. nicht für Schengen.
Bei allen anderen Ländern ist der Visumsantrag wohl auch nur noch eine Formsache durch den AT und die Ehe in D.

Anders herum ist ein Visum für Russland für Deutsche doch auch kein Problem, oder?

Gruß,
Norbert
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Zeppelin
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Antwort #7 - 24.06.2006 um 13:20:27
 
nixwissen schrieb am 24.06.2006 um 11:40:32:
Anders herum ist ein Visum für Russland für Deutsche doch auch kein Problem, oder?

Gruß,
Norbert

Abgesehen von erforderlichen Einladungen, Visagebüren, Bearbeitungszeiten, melderechtlichen Anforderungen der russischen Föderation, dem damit verbundenen organisatorischen Aufwand etc. wohl kaum.

(Ich bereite gerade einen Besuch von mir, meiner tatarischen Frau und meinen deutschen Eltern bei der Familie meiner Frau in der Russichen Föderation im Sommer 2007 vor...) Wenn das als "kein Problem einzustufen ist", muss ich die zitierte Frage mit 'nein' beantworten.

Für meine Gattin brauchen wir dank Russichem Pass und deutschem AT keine Visa.
Für mich und meine Eltern wirds teuer und zeitaufwändig.
Aber was tut man nicht alles...

Gruß,
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nixwissen
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Antwort #8 - 24.06.2006 um 13:49:27
 
Hi,

Ok, Sorry, dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.  Traurig

Naja, zumindest den Teil mit dem Visum für Russland.
Für den meisten Rest der Welt ist ein Visum aber für kaum jemanden so einfach zu bekommen wie für Deutsche und für Ehegatten von Deutschen gilt das ähnlich (wenn sie einen AT in D haben).

Gruß,
Norbert
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Antwort #9 - 24.06.2006 um 14:41:54
 
nixwissen schrieb am 24.06.2006 um 13:49:27:
Hi,

Ok, Sorry, dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil.  Traurig

Naja, zumindest den Teil mit dem Visum für Russland.
Für den meisten Rest der Welt ist ein Visum aber für kaum jemanden so einfach zu bekommen wie für Deutsche und für Ehegatten von Deutschen gilt das ähnlich (wenn sie einen AT in D haben).

Gruß,
Norbert

Hi,
macht ja nix. Grundsätzlich hast Du ja recht, wenn da nicht die genannten Kleinigkeiten am Rande wären.
Ich wollte ja auch nur sagen - wie schon an früheren Stellen hier im Thread - dass folgendes sehr erwägenswert ist:
Zitat:
... Zum Thema: Nach der Heirat will sie ihren russischen Pass behalten, falls sie mal ihre Familie besuchen will, will sie kein Visum für ihr Heimatland beantragen müssen. ...


Und der Stauts einer Ehegattin eines Dt. Staatsbürgers mit einschlägigem AT erlaubt es ja - wie Du selbst schreibst - in den meisten Fällen weitgehend problemlos an Reisevisa für andere Staaten zu kommen.
Es hat auch nichts mit Illoyalität oder Undankbarkeit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland zu tun, wenn man bei Wahrung aller sonstigen Pflichten und Rechte unter den gegebenen Umständen vorerst den Russischen  Pass behält, sondern das ganze Gegenteil.

Optimal wäre natürlich ein Diplomatenpass, aber wer bringt es schon so weit?

Grüße,
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Antwort #10 - 24.06.2006 um 15:06:38
 
Hi,

In diesem Fall würde ich auch raten, den russischen Pass zu behalten, spricht ja sonst auch nichts dagegen. Meine Frau wird auch ihren Chinesischen behalten, obwohl ein Visum für China für Deutsche wirklich nur ne Formsache ist.

Mit der Heiratsurkunde und der AE in D sind auch Visa kein Problem. Letztes Jahr, als wir noch nicht verheiratet waren, hatten wir für sie ein Visum für Ungarn beantragt, weil wir dort im Rahmen ihres Besuchs in D Urlaub machen wollten. Das Schengenvisum hatten wir schon. Was für ein Aufriss! Es ging eigentlich nur, weil uns eine nette Ungarin in der Botschaft massiv beim Schummeln geholfen hat  Augenrollen
Jetzt hatte ich mal gefragt, wie das dann jetzt nach der Heirat aussieht: Reine Formsache - wenn man dafür nicht pers. nach Berlin toben müsste.

Wie überall geht es beim Visum um die Rückkehrbereitschaft und ev. noch die Echtheit der Papiere. Wenn man da mit dem deutschen Familienbuch und einer deutschen AE aufkreutzt, gibt's da eben keine Fragen mehr  Smiley

Gruß,
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Antwort #11 - 26.06.2006 um 14:34:49
 
Zeppelin schrieb am 22.06.2006 um 23:09:40:
Anzustreben, aber politisch offenbar nicht gewollt, wäre eine klare Regelung von Staatsangehörigkeiten und besonderen Visa für Heimreisen.


Die Ukraine erteilt(e) Langfristmehrfachvisa an ehemalige Ukrainer. Ist für Deutsche aber nicht mehr so ausschlaggebend, weil es seit gut einem Jahr visafreie Einreise gibt.

Gruß, ULF
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Antwort #12 - 26.06.2006 um 15:30:19
 
ulf schrieb am 26.06.2006 um 14:34:49:
Die Ukraine erteilt(e) Langfristmehrfachvisa an ehemalige Ukrainer. Ist für Deutsche aber nicht mehr so ausschlaggebend, weil es seit gut einem Jahr visafreie Einreise gibt.

Gruß, ULF

Mag stimmen, aber hier geht es um eine Russische Staatsbürgerin und um keine Ukrainische. Smiley
Ferner "frösteln" die zwischenzeitlich so hoffnungsvollen Beziehungen zur Ukraine inzwischen auch schon wieder.

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 26.06.2006 um 15:36:51
 
War als Beispiel gemeint, wie man es sinnvoll regeln kann.

Und für Unionsbürger wird die Ukraine die Visafreiheit wohl beibehalten, seitdem aufgefallen ist, daß Touristen deutlich mehr Geld ins Land bringen.

Gruß, ULF
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Antwort #14 - 26.06.2006 um 15:46:56
 
ulf schrieb am 26.06.2006 um 15:36:51:
War als Beispiel gemeint, wie man es sinnvoll regeln kann...

Gruß, ULF


Schon okay. Das wäre ja auch meine Vision, die aber eben bzgl. der allermeisten Staaten dieser Welt nicht absehbar scheint.
Und meine Bemerkung "politisch nicht gewollt" ging auch eher in Richtung Wladimir...

Aber ich glaube die Eingangsfrage hier ist auch erschöpfend beantwortet.

Grüße, Zeppelin
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