Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
NAMENSÄNDERUNG??? (Gelesen: 8.272 mal)
RASCHIDO
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 63

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag NAMENSÄNDERUNG???
08.06.2006 um 10:30:49
 
hallo an alle,

ich habe mich mal beim standesamt erkundigt wegen namesnänderung, da mein vater araber ist und meine mutter deutsche und ich jetzt in marokko eine marrokanerin heiraten werde.

also mein geburtsname war der von meinem vater, (Al-Sayd)* und der meiner mutter (Meier)*. wie gesagt bei meiner geburt, hieß ich Al-Sayd und als ich fünf jahre alt war, dass war 1989 wurden meine eltern geschieden und meine mutter beantragte beim ordnungsamt glaube ich, dass ich ihren nachnamen also Meier bekomme. den habe ich bis heute, aber finde ihn nicht sonderlich schön und würde gern wenn ich jetzt in ca. 2 monaten mit meiner verlobten aus marroko verheiratet bin wieder den namen meines vaters annehmen.

die frau auf dem standesamt allerdings meinte, dass mein geburtsname von meinem vater ungültig geworden ist nachdem meine mutter dies vom ordnungsamt umändern lassen hatt. und ich somit keinen anspruch habe, diesen namen von meinem vater wieder anzunehmen.

also da ich den leuten beim standesamt nicht 100% traue, wollte ich hier nochmal nachfragen ob ihr da ne chance seht. achja und den von meiner verlobten wollte ich auch nicht unbedingt annehmen weil der mir nicht gefällt.

aber falls ich den von meinem vater nicht annehmen kann, würd ich den dann meinem jetzigen namen noch vorziehen.

achja und generell, falls ich absolut keine chance mehr hätte den namen von meinem vater anzunehmen, da die änderung von meiner mutter rechtskräftig ist. gibt es da generell noch andere möglichkeiten seinen namen zu ändern. denn ich hätte sogern meinen moslimischen nachnamen zurück, wenns irgendwie geht würde ich sogar einen total anderen namen annehmen, hauptsache mein jetziger name verschwiendet.

mfg RASCHIDO
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
RASCHIDO
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 63

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NAMENSÄNDERUNG???
Antwort #1 - 08.06.2006 um 10:31:54
 
nachtrag:*

die namen sind natürlich nicht die richtigen!!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
RASCHIDO
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 63

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NAMENSÄNDERUNG???
Antwort #2 - 09.06.2006 um 09:41:11
 
hallo leute,

gibts denn keinen der mir weiter helfen kann???? Griesgrämig

mfg RASCHIDO
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ghalbi
Full Top-Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 384

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NAMENSÄNDERUNG???
Antwort #3 - 09.06.2006 um 11:04:37
 
Hallo Rashido,
das Namenänderungsgesetz stammt noch aus der Zeit, als die Juden ihre Namen ändern lassen wollten. Damit man nicht sofort an ihrem Namen erkannt hat, dass sie Juden sind.
Also hat man damals als Hürde eingebaut, dass ein Name nur aus einem ganz wichtigen Grund geändert werden kann.
Und so ist das Gesetz noch heute. Also ich sehe da keine Möglichkeit.
Viele Grüße
Ghalbi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
line
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 264
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NAMENSÄNDERUNG???
Antwort #4 - 09.06.2006 um 11:13:13
 
Hi raschido,

"Wunschkonzert" gibt's bei Namen nicht. Wäre nur die Frage, ob Du den Namen des Vaters wieder bekommen kannst (wenn Du den Deiner Frau nicht willst).
Ronny meldet sich sicher noch mit einer fachkundigen Antwort.

Einfach ein bissl Geduld haben.  Zwinkernd

line
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NAMENSÄNDERUNG???
Antwort #5 - 09.06.2006 um 11:16:53
 
Der Name eines Menschen ist ein wichtiges Identifikationsmerkmal und deshalb ist es - zumindest in den zivilisierteren Ländern - nicht üblich und berechtigterweise auch schwierig, seinen Namen beliebig zu wechseln.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.932

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NAMENSÄNDERUNG???
Antwort #6 - 09.06.2006 um 11:30:47
 
Ghalbi schrieb am 09.06.2006 um 11:04:37:
Hallo Rashido,
das Namenänderungsgesetz stammt noch aus der Zeit, als die Juden ihre Namen ändern lassen wollten. Damit man nicht sofort an ihrem Namen erkannt hat, dass sie Juden sind.
Also hat man damals als Hürde eingebaut, dass ein Name nur aus einem ganz wichtigen Grund geändert werden kann.


Wenn ich das bei wikipedia richtig nachvollziehe, dann
haben die Nazis eine Namensänderungsverordnung zur
Durchführung des Namesänderungsgesetzes zusätzlich
erlassen. Damit wurden Juden verpflichtet, einen zu-
sätzlichen Vornamen anzunehmen, damit sie als Juden
identifiziert werden können.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
line
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 264
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NAMENSÄNDERUNG???
Antwort #7 - 09.06.2006 um 11:34:59
 
Achso, wenn ich das richtig nachvollziehe hat das dann nichts mit raschido zu tun...

Augenrollen Augenrollen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.932

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NAMENSÄNDERUNG???
Antwort #8 - 09.06.2006 um 11:44:59
 
line schrieb am 09.06.2006 um 11:34:59:
Achso, wenn ich das richtig nachvollziehe hat das dann nichts mit raschido zu tun...

Augenrollen Augenrollen


Naja, Ghalbi hat versucht zu erklären, warum es schwierig
ist, einen Namen zu ändern. Das hat im weiten Sinne schon
was mit raschido zu tun. Damit dann auch die Korrektur von
Ghalbis Posting.

Dein Posting (und diese meine Antwort) hat aber mit Sicher-
heit nix mit Raschido zu tun, also: Back to Topic
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Reni
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
Wien
Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NAMENSÄNDERUNG???
Antwort #9 - 09.06.2006 um 11:46:24
 
Ich glaube, als erstes würde ich mal prüfen, ob die damalige Namensänderung korrekt durchgeführt wurde - wäre sie rückgängig zu machen, könnte das u.U. einfacher sein als eine neue Änderung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ghalbi
Full Top-Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 384

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NAMENSÄNDERUNG???
Antwort #10 - 09.06.2006 um 11:47:04
 
Ja stimmt, es wurde da eine Richtlinie zitiert
Richtlinien am 23.Dezember 1932 - MdI I Z 47/32 -

Die Richtlinien enthielten unter Ziffer VI einen Abschnitt "Judennamen", der mit seiner für die betreffenden Behörden verbindlichen Weisung, keine Änderungen jüdischer Namen in nichtjüdische vorzunehmen, offenkundig judenfeindlich war und schon eine Vorbereitung des faschistischen Namensrechts darstellte. Der Abschnitt lautet:

"(1) Der Standpunkt, dass es einer Persönlichkeit jüdischer Herkunft zur Unehre gereiche, einen jüdischen Namen zu führen, kann nicht gebilligt werden. Bestrebungen jüdischer Personen, ihre jüdische Abkunft durch Ablegung oder Änderung ihrer jüdischen Namen zu verschleiern, können daher nicht unterstützt werden. Der Übertritt zum Christentum bildet keinen Grund, den Namen zu ändern. Ebensowenig kann die Namensänderung mit dem Hinweis auf antisemitische Strömungen oder auf das Bestreben eines besseren wirtschaftlichen Fortkommens begründet werden.

(2) Dagegen werden anstössige jüdische Namen, die erfahrungsgemäss zu Spötteleien Anlass geben (wie Itzig, Schmul) oder Abneigung gegen den Träger erwecken können (Nachtschweiss, Totenkopf), gleich den anstössigen Namen deutschen Ursprungs geändert werden können, indessen in der Regel nur durch Gewährung eines anklingenden Namens (Issen, Schmal), des Namens eines nahen Familienangehörigen oder eines Phantasienamens, nicht durch Gewährung eines sonst vorkommenden Namens."

@line
wenn es nicht dazu passt, kann ja ein neuer Thread aufgemacht werden. Wollte ich aber nicht tun.

Viele Grüße
Ghalbi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
yeki
Newbie
*
Offline


i love i4a


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NAMENSÄNDERUNG???
Antwort #11 - 09.06.2006 um 11:47:39
 
Hi Raschido,

bin da absoluter Laie, das hier ist also wahrscheinlich keine Hilfe, sondern nur moralische Unterstützung...  Zwinkernd

Kann Deine Abneigung gegen "Meier" (ich weiß schon, oder so ähnlich) in Marokko gut verstehen, zumal Du ja arabische Wurzeln hast.

Natürlich ist es nicht einfach, seinen Namen zu ändern, aber könnte es nicht eine Rolle spielen, dass damals Deine Mutter die Änderung durchgesetzt hat, während Du minderjährig warst?

Ich erinnere mich dunkel an eine Bekannte, die als volljährige Tochter geschiedener Elter auch nachträglich vom Nachnamen des Vaters zu dem der Mutter (oder umgekehrt, weiß ich nicht) wechseln konnte und dann mit 20 oder so plötzlich einen anderen Nachnamen hatte.

Ich fürchte allerdings, so eine Namensänderung kann nur einmal gemacht werden, und das wäre bei Dir dann ja schon gelaufen...

Viel Glück jedenfalls...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NAMENSÄNDERUNG???
Antwort #12 - 09.06.2006 um 12:05:25
 
Hallo,

hab Urlaub und komme daher nur sporadisch vorbei Zwinkernd

Für die Änderungg des Familiennamens bedarf es des Vorliegen eines wichtigen Grundes, den ich vorliegend nicht erkennen kann. Es müßten konkrete Benachteiligungen und/ oder Behinderungen glaubhaft gemacht werden die mit dem jetzigen Familiennamen verknüpft sind. Wenn der name tatsächlich Meier wäre und in der gleichen Stadt noch etliche Meiers leben, die ggf. auch noch den gleichen Vornamen tragen, könnte wegen Verwechslungsgefahr durch Post etc. ein wichtiger Grund vorliegen.

Die vergangene Namensänderung wurde vermutlich auf der gleichen Rechtsgrundlage von der Mutter veranlasst. Diese Namensänderung (wieder vermutlich) in den Geburtsnamen der Mutter wegen der unterschedlchen Namensführung von Mutter und Kind war sicher rechtmäßig und mit dem notwendigen Behördenverfahren nach dem § 3 NamÄndG durchgeführt. Kannst Dir ggf. mal die Akte anschauen, aber ich kenne diese Verfahren aus eigener Erfahrung, da ist meist alles ok gewesen, eine Rücknahme wohl kaum machbar.
Die Handlung der Mutter als gesetzlichem Vertreter ist dem heute erwachsenen Kind zurechenbar.

Für eine Rückänderung sehe ich so nach erstem Anschein keine Chance , sorry Zwinkernd
Ich hab in über 900 Namensänderungen so einen Fall noch nicht positiv entschieden , auch die Verwaltungsgerichte sehen da kaum einen Weg.

Kosten der Änderung je nach Aufwand 1022 € im Ablehnungsfall die Hälfte Zwinkernd

Schau am sinnvollsten mal nach der ursprünglichen Etscheidung, rede mit deiner jetzt zuständigen Namensänderungsbehörde (falls der Name wirklich ein Sammelname wie Meier sein sollte ) und lass Dir vor einer Antragstellung die Erfolgsaussichten prognostizieren Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
RASCHIDO
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 63

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NAMENSÄNDERUNG???
Antwort #13 - 09.06.2006 um 12:26:51
 
hallo und ich danke euch allen schon mal für eure anteilnahme.

und @ yeki du hast es auf den punkt gebracht, ich schäme mich einfach für diesen namen, und möchte meinen arabischen ursprungsnamen wieder haben.

und @ronny wie schon gesagt mein richtiger name ist nicht meier und somit auch kein sammelname, allerdings wohnt jemand in meinem geburtsnamen der genau den gleichen namen hat wie ich. und der namensfetter ist sehr polizeibekannt und hat schon edlichen strafen in seinem strafenregister stehen. deshalb musste ich schon einige mal bei der polizei meinen ausweis vorlegen das ich auch wirklich nicht der bin der soviele strafen hat, obwohl ich derzeit in einer anderen stadt wohne die 30km von meinem geburtsort weg ist.

könnte das ein grund sein, den namen meines vaters wieder anzunehmen, da eine person die genauso heiszt wie ich polizeibekannt ist????

mfg RASCHDIO
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ghalbi
Full Top-Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 384

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NAMENSÄNDERUNG???
Antwort #14 - 09.06.2006 um 12:43:33
 
Hallo Rashido,
gleichen Vor- und Familienname hat der andere?
Viele Grüße
Ghalbi
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema