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Was wenn ABH Antwort ausbleibt? (Gelesen: 3.580 mal)
ChrisB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was wenn ABH Antwort ausbleibt?
12.02.2006 um 06:35:19
 
Hallo,

Ich war hier schon zuvor aktiv in AE Fragen für meiner Partnerin, ein Aupair aus Kenya. Mittlerweile sind wir verheiratet (in Deutschland und erfreulich unbürokratisch, mehr dazu später).

Die Prozedur nach der Hochzeit überraschte uns ein wenig. Auf zur ABH zwecks Antrag auf Verlängerung AE. ABH sagte uns "Nicht zuständig, gehen Sie zum Bürgerbüro". Dort konnte der Antrag ohne Probleme gestellt werden. Wir würden dann von der ABH hören. Eine Fiktionsbescheinigung gab es nicht.

Also jetzt die Situation, Antrag gestellt, aber wir haben keinerlei Nachweis in der Hand, dass dieser auch gestellt wurde. Alles was meine Frau hat ist ihre AE als Aupair, welches am 23. Februar abläuft.

Von der ABH seitdem (allerdings erst 2 Wochen her) keinerlei Reaktion. (Sind bisher auch nicht telefonisch erreichbar, und persönlich ist schwierig da berufstätig.) Und ihre AE ist ja nur noch 10 Tage gültig. Was wenn wir in diesen 10 Tagen nichts von der ABH hören, ihre AE abläuft und sie sonst nichts in der Hand hat? Trotzdem in Deutschland bleiben könnte böse Folgen haben, z.B. in einer Polizeikontrolle?

Und überhaupt, könnten da nicht noch andere Gefahren lauern? Noch ist sie als Aupair tätig, also wohnen wir noch nicht zusammen. Ihre Unterlagen hat die ABH ihrer Gemeinde längst an meine ABH gesandt. Und die Hochzeit ist wohl eine Statusänderung. Am 20. Februar werden wir zusammen ziehen. Aber was, wenn es bis dahin z.B. eine Polizeikontrolle gibt, Status geändert, kein Nachweis über Antrag auf Verlängerung, verheiratet aber wohnt noch nicht bei Ehemann, Scheinehe?

Besten Dank für alle Tips

Gruß

Chris
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 12.02.2006 um 11:48:16
 
Moin,

wurde der Antrag auf AE in deiner Stadt gestellt oder in der früheren, wo deine Frau noch gemeldet bzw wohnhaft ist?

Und evtl mal auf eurem Bürgerbüro nachfragen. Ihr habt den Paß dort mit dem Antrag abgegeben? Vielleicht ist er schon fertig.

Bei uns erfolgt keine Benachrichtigung, wenn die AE fertig ist. Im Normalfall dauert das ganze bei uns eine Woche und kann dann beim Bürgerbüro abgeholt werden..

Falls da nix ist, dann kommt ihr wohl um eine Vorsprache bei der ABH zur weiteren Klärung nicht rum.

Obwohl deine ABH nicht zuständig wäre, wenn sie dort noch nicht gemeldet ist.



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ChrisB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.02.2006 um 22:30:05
 
Hi Zkai und Danke für die Antwort.

Meine Frau ist jetzt in meiner Stadt gemeldet, aber noch bis zum 20. Februar in ihrer Stadt als Aupair tätig. Wir hatten auch Kontakt mit der ABH ihrer Stadt. Die hatten wegen der geplanten Hochzeit bereits vor 6 Wochen alle ihre Unterlagen zur ABH meiner Stadt geschickt.

Kurzum, der Antrag wurde in meiner Stadt gestellt und hier ist mittlerweile auch meine Frau gemeldet.

"Ihr habt den Paß dort mit dem Antrag abgegeben? Vielleicht ist er schon fertig."

Genau das ist ja was uns konfus macht. Nein, wir haben zusammen mit der Mitarbeiterin des Bürgerbüros ein Antragsformular auf Verlängerung AE ausgefüllt, unterschrieben und abgegeben. Ihren Paß wollten die nicht. Die Aussage war, die ABH würde Prüfen, mit uns Kantakt aufnehmen und dann gehen wir mit ihrem Paß dort hin.

Tatsächlich hat sie also total unverändert einen Paß mit AE Status Aupair gültig bis 23. Februar, keinerlei Fiktionsbescheinigung, keinerlei Nachweis oder Quittung dass der Antrag gestellt wurde. Und natürlich keinerlei Antwort. Wenn sie also z.B. in eine Polizeikontrolle kommt, kann sie lediglich eine sehr bald abgelaufene AE mit falschem Status nachweisen.

Gruß,

Chris
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ChrisB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 12.02.2006 um 22:50:40
 
Kleine Korrektur:

"aber noch bis zum 20. Februar in ihrer Stadt als Aupair tätig."

Aus beruflichen Gründen meinerseits findet der Umzug frühestens am 20. statt. Ihr Aupair Vertrag ist bereits abgelaufen, die Gastfamilie hat bereits ein neues Aupair, das sie aus "curtesy" anlernt. Sie könnte jederzeit kurzfristig zu mir kommen, z.B. zum ABH Termin. Aber deshalb auch die Bedenken "falscher Status in AE".
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 12.02.2006 um 23:46:43
 
Hi,
noch hat sie also keine Probleme bei einer Kontrolle,
da sie die aktuelle AE noch vorweisen kann. Geht doch
dann einfach kurz vor Ablauf zur ABH und fragt nach
dem Stand der Dinge. Dann eine Fiktionsbescheingung
ausstellen lassen, wenn es mit der AE noch nicht so
weit ist.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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ChrisB
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 13.02.2006 um 22:43:11
 
Danke, Mick.

Hatte heute auch mal unsere ABH an die Strippe gekriegt, und zwar einen Mann, der deutlich freundlicher war als die Auskünfte die ich dort zuvor erhielt. Er ist sogar der Leiter. Seine Aussage dennoch verblüffend: Da meine Frau ja noch ihren Paß hat, soll sie diesen zuerst an die Botschaft zum Eintrag des Ehenamens senden, so kann die neue AE gleich auf dem neuen Namen lauten. - Macht Sinn. Aber: Er wird die neue AE nicht vor dem Ablaufen der Alten fertig haben. Eine Fiktionsbescheinigung gibt er uns nicht. Brauchen wir nicht, solange sie in Deutschland bleibt. Sollte es zu einer Kontrolle kommen in der irgendjemand ihre AE sehen will, so soll dieser Jemand ihn anrufen und er wird alles bestätigen.

Hmm, hört sich doch wieder mal wunderbar unbürokratisch an und wir sind ja erst kürzlich überrascht wurden, wo etwas sich nicht nur unbürokratisch anhörte sondern tatsächlich funktionierte. Dennoch wird nach diesen Anweisungen meine Frau in Kürze sogar vorrübergehend gar keine Ausweispapiere haben, wieder nur mündliche Bestätigungen. So ganz wohl fühle ich mich dabei nicht. Mal sehen, vielleicht muss ich mich wieder eines Besseren belehren lassen und die Bürokratie ist wirklich nicht so schlimm.

Gruß,

Chris
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #6 - 14.02.2006 um 09:39:45
 
ChrisB schrieb am 13.02.2006 um 22:43:11:
Aber: Er wird die neue AE nicht vor dem Ablaufen der Alten fertig haben. Eine Fiktionsbescheinigung gibt er uns nicht.

Muß er aber. Vgl. § 81 Abs. 4 & 5:
Zitat:
(4) Beantragt ein Ausländer die Verlängerung seines Aufenthaltstitels oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend.
(5) Dem Ausländer ist eine Bescheinigung über die Wirkung seiner Antragstellung (Fiktionsbescheinigung) auszustellen.


Zitat:
Brauchen wir nicht, solange sie in Deutschland bleibt. Sollte es zu einer Kontrolle kommen in der irgendjemand ihre AE sehen will, so soll dieser Jemand ihn anrufen und er wird alles bestätigen.

Und dann ist er gerade nicht erreichbar wg. Besprechung, Urlaubs, etc.

Abu
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 14.02.2006 um 13:39:17
 
Hallo Chris,

lasst Euch auf jeden Fall beglaubigte Kopien vom Pass und der AE machen, bevor Ihr ihn einschickt. Diese Kopien soll Deine Frau als Ausweisersatz immer dabei haben. Den Pass schickt Ihr ja bestimmt per Einschreiben. Von diesem Beleg auch Kopie machen und mitführen.

Viele Grüße
Janna
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 14.02.2006 um 15:59:57
 
ich empfehle auch telefonischen botschaftskontakt zwecks ankündigung des passes...bei uns kam nämlich eine zeitlang nix, obwohl sie bescheid wussten und wir riefen nochmals an und mein mann musste den konsul verlangen, damit unser/sein pass entsprechend bearbeitet wurde...

es ging halt wieder mal um die form der bürokratie, die in afrika (ich verallgemeinere nur ungern) üblich ist...irgendjemand wollte sich ein extra-einkommen verschaffen, was er allerdings nicht erhielt...

von daher hilft der eine oder andere telefonanruf manchmal um wenigstens den weg der passveränderung zu verschnellern.

liebe grüße. feffi.
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Antwort #9 - 14.02.2006 um 20:40:38
 
Zitat:
irgendjemand wollte sich ein extra-einkommen verschaffen, was er allerdings nicht erhielt...

Also das passiert in der Konsularabteilung der kenianischen Botschaft 1000%ig nicht  Smiley Es bringt auch wenig, die Ankunft des Passes vorher telefonisch anzukündigen, da dort tagtäglich einfach zu viele Pässe eintrudeln  :brauchurlaub Seht lieber zu, dass ihr Folgendes schickt (am besten per Einschreiben):
- den Original kenianischen Reisepass
- eine Kopie der Heiratsurkunde (ins die englische Sprache übersetzt)
- 10 € (in bar oder als Verrechnungsscheck)
- einen kleinen, von deiner Frau verfassten Brief (in Englisch oder Swahili), in dem steht, dass sie ihren jetzigen Namen (alle Namen aufführen!!!) aufgrund von Eheschließung in folgenden Namen (wieder alle Namen!!!) ändern möchte
- einen als Übergabeeinschreiben frankierten Rückumschlag
und dann dauert das Ganze 5-10 Werktage.
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