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Anschpruch einbürgerung (Gelesen: 5.611 mal)
Newbi
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Anschpruch einbürgerung
12.10.2005 um 14:53:01
 
ich wohne in Hamburg, habe ich hier studiert.ich bin jetzt seit 9 jahren in Deutschland.zum zeit punkt meine einbürgerungs antrag, habe ich alle Einbürgerungsvoraussetzungen auch der achtjährige rechtmäßige Aufenthalt im Bundesgebiet  erfuellt.ich habe jetzt in märz 2005 ein antrag fuer das einbürgerung gestellt. bisher habe ich kein antwort von behoerde bekommen. zwei mal habe ich persoennlich gefragt.der beamte hat kein auskunft gegeben.ich wollte es nur wissen wie meine aktuelle stand ist?
jetzt habe ich ein paar fragen. ich hoffe jemand kann mir hilfen.
was beduetet anschpruch einbürgerung. zum zeitpunkt der antrag muss mann alle voraussetung erfuellen oder  zum zeitpunkt der einbürgerung urkunde erteilung muss mann auch alle voraussetzung erfuellen?beispiel obwohl ich arbeite aber mein arbeits vertrag bis jahres ende befristet ist. ich suche gleich seitig andere job moeglich keit, weil mein aufenthalt auch bis jahres ende befristet ist. falls jetzt bis jehres ende ich kein neue job finde, dann wie kann mann eine entschprecende aufenhalt verlaengen?
fals ich kein aufenhalterlaubnis verlängerung nicht mehr kriege und Deutschland verlassen muss, dann wie wird mein einbürgerung antrag weiter gehen? wird diese antrag abgelehnt? haette ich bis jetzt einer zusicherung des behoerde bekommen, koennte ich ueber all arbeiten, aber jetzt mein aufenthalt is auch nur zweck gebunden.ich kann auch nur in bestimmte bereich arbeiten.fals ich jetzt ein anwalt schalte, kann das  was beschleunigen? gesetzlich kann ich mit der zweck ein aufenthalt verlangerung antragen so lange mein fall von der einbürgerungbehörde nicht beschlossen ist? wie kann ein anwalt in diesen fall hilfen?auch wann ich zusicherung von der behoerde erhalte, muss ich mein saatbuergerschaft entlassen. ich habe schoen mein botschaft gefragt, diese verfahren  wird ein paar wochen dauern. ich bin sehr dankbar, fuer eine detailiierte antwort.
Schoen gruess
Hood
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Ralf
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Antwort #1 - 12.10.2005 um 22:15:21
 
Zitat:
ich wohne in Hamburg, habe ich hier studiert.ich bin jetzt seit 9 jahren in Deutschland.zum zeit punkt meine einbürgerungs antrag, habe ich alle Einbürgerungsvoraussetzungen auch der achtjährige rechtmäßige Aufenthalt im Bundesgebiet  erfuellt.

Hallo!

Nun, das alleine reicht manchmal nicht. Von Gesetz gefordert wird, dass man seit 8 Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat. Nicht jeder rechtmäßige Aufenthalt ist auch ein geöhnlicher Aufenthalt.
Zu der Problematik der Anrechenbarkeit von Zeiten mit Aufenthaltsbewilligung bei Studenten gibt es hier bereits mehrere Threads, einfach mal die Suchfunktion benutzen.

Zitat:
ich habe jetzt in märz 2005 ein antrag fuer das einbürgerung gestellt. bisher habe ich kein antwort von behoerde bekommen. zwei mal habe ich persoennlich gefragt.der beamte hat kein auskunft gegeben.ich wollte es nur wissen wie meine aktuelle stand ist?

Wenn nach mehr als 6 Monaten noch keine Reaktion der Behörde erfolgt ist, ist dies zumindest ungewöhnlich.

Zitat:
jetzt habe ich ein paar fragen. ich hoffe jemand kann mir hilfen.
was beduetet anschpruch einbürgerung.

Anspruch bedeutet: Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Einbürgerung erfolgen.

Zitat:
zum zeitpunkt der antrag muss mann alle voraussetung erfuellen oder  zum zeitpunkt der einbürgerung urkunde erteilung muss mann auch alle voraussetzung erfuellen?

Selbstverständlich müssen die Voraussetzungen auch noch zum Zeitpunkt der Einbürgerung erfüllt sein.

Zitat:
fals ich kein aufenhalterlaubnis verlängerung nicht mehr kriege und Deutschland verlassen muss, dann wie wird mein einbürgerung antrag weiter gehen?

Sicher nicht. Ohne gültigen Aufenthaltstitel ist keine Einbürgerung möglich.

Zitat:
fals ich jetzt ein anwalt schalte, kann das  was beschleunigen?

Den Rückgang des Kontostandes sicherlich. Ansonsten wird die Behörde die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs beantworten, daran ändert auch ein Anwalt nichts.

Zitat:
gesetzlich kann ich mit der zweck ein aufenthalt verlangerung antragen so lange mein fall von der einbürgerungbehörde nicht beschlossen ist? wie kann ein anwalt in diesen fall hilfen?

Der Zweck des Aufenthalts hat ja nichts mit der Einbürgerung zu tun. Eher ist fraglich, ob ein zweckgebundener Aufenthalt überhaupt für eine Einbürgerung ausreicht; Stichwort gewöhnlicher Aufenthalt, siehe oben.
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Newbi
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Antwort #2 - 20.01.2006 um 19:58:14
 
HALLO ALLE MITGLIEDER
Ich habe folgendes fragen.vielleicht kann jemand mich hilfen. ich lebe in Deutschland jetzt seit 9 jahren.  ich habe hier hochschule studium absolviert und jetzt seit ein jahr arbeite ich.
vorher 9 jahren habe ich mit ein studium zwecks gebunden aufenthaltbewilligung gelebt. seit ein jahr besitze ich aufenthalterlaubnis( abscnitt 18(2)).ich wohne in Hamburg. ich habe bereits einen antrag fuer das einbuergerung latzte jahr gestellt. trotz fast 11 monaten vorbei sind habe ich kein einzige antwort von der behoerde bekommen.ist das normal oder ungewoehnlich?
ich habe auch fast 52 renten versicherung beitraege geleistet. kann ich die reste 8 rente versicherungen freiwillig zahlen und 60 beitraege erreichen?
ich frage es, da ich gehoert habe das jetzt gibt es einige aenderungen in rechtlinien.
vorher koennte ich nicht fuer eine Niederlassungerlaubnis beantragen. Kann ich fuer ein niederlassungerlaubnis beantragen?Was ist Eigentlich  Daueraufenthaltsrichtlinie (RL 2003/109/EG)? Wann Wird Diese richtlinie in kraft treten?Ich habe gehört  Ab em  23 Januar Kann mann ein antrag stellen is das stimmt?
ich bin sehr Dankbar fuer Ihre Hilfe/rat. vielen Dank HOOD:
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Ralf
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Antwort #3 - 21.01.2006 um 00:05:36
 
Newbi schrieb am 20.01.2006 um 19:58:14:
vorher 9 jahren habe ich mit ein studium zwecks gebunden aufenthaltbewilligung gelebt.

Leider ist mir nicht bekannt, ob diese Zeiten in Hamburg für die Einbürgerung nach § 10 StAG angerechnet werden können.

Zitat:
trotz fast 11 monaten vorbei sind habe ich kein einzige antwort von der behoerde bekommen.ist das normal oder ungewoehnlich?

Hmmm..... Ich weiß wohl, dass die Einbürgerungsstelle in Hamburg stark belastet ist, aber zumindest eine Zwischennachricht hätte erfolgen sollen. Evtl. mal nachfragen.

Zitat:
ich habe auch fast 52 renten versicherung beitraege geleistet. kann ich die reste 8 rente versicherungen freiwillig zahlen und 60 beitraege erreichen?

Die Rentenversicherungsbeiträge spielen nur dann eine Rolle, wenn der Antrag nach § 8 StAG bearbeitet wird. Ob man dort Beiträge außer der Reihe entrichten kann, weiß ich nicht. Ggf. mal beim Rentenversicherungsträger erkundigen.

Zitat:
ich frage es, da ich gehoert habe das jetzt gibt es einige aenderungen in rechtlinien....

ZU den Änderungen wird es sicher noch eine Antwort auf deine identische andere Anfrage im Bereich "Gesetzesänderungen" geben. Hat ja auch nichts mit Einbürgerung zu tun.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 27.01.2006 um 15:30:36
 
Hi,

AB-Zeiten w. in HH angerechnet.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 27.01.2006 um 15:39:46
 
Hi nochmal,

im Beitrag oben meinte ich, dass es mir bekannt ist dass die AB-Zeiten fuer die EINBUERGERUNG anerkannte werden.
M.W.n. kann man eine Aufenthaltstitelaenderung nur in der konsularischen Abteilung einer De Vertretung im Heimatland beabtragen.
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Newbi
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Antwort #6 - 10.03.2006 um 13:31:01
 
Ich bin seit 96  in deutschland. vorher aufenhaltbewilligung gehabt. Dipl.-Ing studium erfolgreich absolviert. zum schluss eine befristet arbeit vertrag seit 1,5 jahren und befristet aufenthalterlaubnis seit 1 jahre. ich habe einen einbürgerung  nach der anspruech nr. 10 beantragt.
letztes jahr habe ich einen antrag des einbürgerung gestellt. ein jahr ist jetzt vorbei. bekomme ich kein nachricht von der behoerde. ich habe 3 maal erfaragen. ein maal auch schriftliche anfrage.heute bin ich wieder bei mein zustaendige beamte gewesen. 3 maal habe ich mein sach verstaendige gefragt aber er antwortet, das er ueberhaupt kein seit hat mein aktuelle zustand zu schildern. er sagt bitte bleiben sie geduldig. mein frage ist wann mann ein antrag gestellt hat, hat mann auch kein recht aktuelle zustand zu fragen? und auch jetzt nach ein jahr vorbei ist weiss ich es nicht was mit mein akte passiert ist? sind wir nicht in rechtstaat?wir sind von unsere laender auswandern, da wo kaum recht gibt. und jetzt wenn es genauso hier passiert, wo muessen wir hin? ich bin nicht aufgeregt, da ich kein entscheidung bekmmen habe aber mindestens ich dachte es ist mein recht zu wissen was in mein fall pasiert ist. ich hoffe jemand kann mir hilfen.
Gruess und schoenes wochenende
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Antwort #7 - 10.03.2006 um 17:55:58
 
Newbi schrieb am 10.03.2006 um 13:31:01:
mein frage ist wann mann ein antrag gestellt hat, hat mann auch kein recht aktuelle zustand zu fragen?

Doch, dieses Recht hat man im Prinzip. Mir scheint aber, dass deine Behörde ein wenig überlastet ist, dann will man solche Anfragen natürlich vermeiden, damit nicht noch weitere Verzögerungen entstehen. Evtl. ist die Behörde auch mit der einen oder anderen Untätigkeitsklage beschäftigt, so dass für sinnvolle Sachbearbeitung gar keine Zeit mehr bleibt.

Zitat:
und auch jetzt nach ein jahr vorbei ist weiss ich es nicht was mit mein akte passiert ist?

Wir wissen es auch nicht. :nix

Zitat:
sind wir nicht in rechtstaat?

Sicher sind wir das. Leider ist der Staat aber in Zeiten leerer Kassen gezwungen, an allen Ecken und Enden Personal einzusparen, zumal nach vorherrschender Meinung im Volk ja sowieso viel zu viel davon vorhanden ist.  Laut lachend

Fazit: Es hilft wohl nur weiter abwarten, bis man an der Reihe ist.
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Antwort #8 - 21.05.2006 um 17:57:15
 
Hallo alle Mitglieder,
Ich habe letzte jahr ein Anspruch §10 Einbürgerung antrag gestellt. Mein zuestaendige behoerde hat lange bearbeitungzeit, bis jetzt ueber 14 monaten
geaduert. EB hat damals innerhalb von 8 wochen alle abfragen von alle Behoerden ausser AB angefordert. sie haben damals also innerhalb von 8 wochen auch positive ergebnis ueber mich von der alle behoerde erhalten. Merkwuerdig ist seit ich ein EB antrag gestellt habe, EB hat nie mein akte von AB  gefordert. letzte monat habe ich endlich mit zuestandige leiter gesprochen. naechste tag Eb hat mein akte von der AB angefordert. es scheint in naechste tagen EB verfahren wird beschleunigt.und hoffe ich bald ein zusicherung von der EB bekomme.
ich habe aber es gelesen.
Die Unterlagen dürfen aber im Zeitpunkt der Einbürgerung nicht älter als sechs Monate sein.
jetzt mein fragen sind folgendes.
1)wiel lange muss ich noch fuer ein zusicherung rechnen??
2)Die Unterlagen dürfen auch  im Zeitpunkt der Zusicherung  nicht älter als sechs Monate sein? falls so was ist dann EB muss alle abfrage nochmal starten. Da erste abfragen bereit ueber ein jahr alt sind. wenn so was ist dann es kostet noch seit und wer hat schuld dafuer? Wenn EB nicht vernueftigt diese verfahren bearbeitet hat, warum muss ich mit diese  so lange seit belasten und um sonst fuer eine bescheid so lange warten? trotz ich alle vorausetzungen erfuellt habe, steuer bezahlt habe und da ich Ingenieur bin von mein arbeit in der entwicklung dieses land ein positive rolle gespielt habe. warum ein beamte kann mit mir so spielen.
kann jemand mir raten wo soll ich gegen diese unrecht beschwerden?
3)falls ich glueck habe und bald bekomme ich mein erwartet zusicherung, dann muss ich mein alte staatsangehoerigkeit entlassen.vermutlich diese verfahren  kann auch mehr als 6 monaten sein.
dann da bei EB abfragen älter als 6 monaten. wird dann EB 3 mal abfragen starten?
4) ich habe gehoert ein neue EB integration/sprach test eingefuehrt ist.Obwohl ich in einer Deutsch Hochschule Ingeieurwissenschaft studium sehr gut absolviert habe, soll ich noch wieder diese kurs besuchen oder test schreiben muss?
ich bedanke mich voraus fuer eure Rat.
Hood
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Antwort #9 - 23.05.2006 um 17:18:15
 
Hallo alle

es scheint keine will mich hier auch hilfen. ich habe gesehen mein thema wuerde 76 mal gelesen, aber keine will weiter hilfen oder antworten.
trotz es danke euch
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Antwort #10 - 23.05.2006 um 20:04:31
 
Newbi schrieb am 23.05.2006 um 17:18:15:
aber keine will weiter hilfen oder antworten.


Das wird wohl daran liegen, dass deine Fragen schon mehrfach beantwortet wurden. Habe deine begonnenen Threads mal zusammengefasst. Bitte nicht immer wieder ein neues Thema mit denselben Fragen beginnen.  Ärgerlich

1. Du solltest bei deiner zuständigen Behörde mal nach dem Sachstand fragen.
2. Wenn die Behörde neue Abfragen machen will, wird sie das tun. Weitere Kosten hast du dadurch nicht.
3. Keine Ahnung, da du nicht gesagt hast, welche Staatsangehörigkeit du besitzt.
4. Noch ist nichts neues eingeführt. Einen Deutschtest gibt es immer dann, wenn ausreichende Deutschkenntnisse nicht auf andere Weise nachgewiesen werden können. Ein deutscher Studienabschluss wird zumindest dann als ausreichend angesehen, wenn das Studium in deutscher Sprache erfolgte.
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