Hi Edi!
Zitat:Staatsbürgerschaft gegen meinen Willen
Der Erwerb einer Staatsangehörigkeit geschieht ja fast immer - außer im Fall der Einbürgerung auf eigenen Antrag - gegen den Willen des Betroffenen. Wenn ein Kind geboren wird, erwirbt es in der Regel die Staatsangehörigkeit der Eltern, ohne dass die Eltern und insbesondere das Kind danach gefragt werden, ob sie dies auch wollen.
Der Erwerb einer bestimmten Staatsangehörigkeit richtet sich ausschließlich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht der betreffenden Staates.
Du hast bei deiner Geburt vordergründig die jugoslawische Staatsangehörigkeit erworben. Tatsächlich wurde diese aber nur vermittelt durch die Staatsangehörigkeit derjenigen jugoslawischen Teilrepublik, der man durch Abstammung von den Eltern auch angehörte. Entscheiden dafür war weniger der eigene Geburtsort, sondern die Herkunft der Eltern.
Wenn deine Eltern damals aus der Teilrepublik Bosnien stammten, war es völlig normal, dass du ebenfalls in die Register dieser Teilrepublik eingetragen wurdest.
Wichtigstes Indiz dafür waren die Kenn-Buchstaben BIH oder BH in deinem alten Pass. Dieser scheint ja verloren gegangen zu sein, frag doch mal bei deiner Ausländerbehörde nach: In der Ausländerakte sollte eigentlich eine Kopie dieses Passes vorhanden sein.
Nach dem Zerfall des ehemaligen Jugoslawiens wurden in der Regel die Bürger der Teilrepubliken automatisch Bürger der dann selbständigen Staaten. Zumindest in den Anfangsjahren war dies meist auch kein Problem. Zugegeben: in Bosnien war dies wegen des langen Bürgerkrieges schwieriger als in den anderen Nachfolgestaaten, allerdings ist dieser ja nun auch schon seit einigen Jahren vorbei.
Diejenigen Ex-Jugoslawen, die sich bis heute nicht um einen neuen Pass bemüht haben, haben es natürgemäß jetzt schwerer als noch vor Jahren.
Nun hast du die Einbürgerung beantragt, die erste Hürde ist ja schon genommen, du hast die Einbürgerungs-Zusicherung erhalten. Diese dient dazu, die bisherige Staatsangehörigkeit ablegen zu können, denn dies ist Voraussetzung dazu.
Damit man diese ablegen kann, muss natürlich zunächst geklärt werden, welche man überhaupt besitzt.
Bei dir sieht dies nach der bosnischen Staatsangehörigkeit aus. Wenn die bosnischen Behörden allerdings verlangen, dass du dich dort erst mal einbürgern lassen müsstest, kann dies nur bedeuten, dass du diese StA (noch) nicht besitzt. Du solltest daher versuchen, dir dies schriftlich bescheinigen zu lassen. Aus einer Staatsangehörigkeit, die man nicht besitzt, kann und braucht man sích ja auch nicht entlassen zu lassen.
Die bosnischen Behörden sollten dazu eine klare Aussage treffen können, entweder Besitz der Staatsangehörigkeit oder eben nicht. Im Zweifel beantragst du formell ein Staatsangehörigkeits-Feststellungsverfahren.
Wenn du die bosnische Staatsangehörigkeit doch besitzt, ist die Entlassung daraus der einzige Weg, um diese wieder los zu werden. Leider ist dies mit erheblichen Kosten verbunden, nach hiesiger Kenntnis zur Zeit 1.331,- Euro.
Da diese Kosten bei entsprechend geringem Einkommen unzumutbar hoch sein könnte (siehe die von eishenning genannten Themen), solltest du dich wegen dieser Frage an die Einbürgerungsbehörde wenden, damit diese dir die individuelle Zumutbarkeitsgrenze berechnet. Diese ist abhängig vom Einkommen und den Familienverhältnissen.