Die Botschaften der Vertragsstaaten

des Schengener Übereinkommens

(Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien)

 

Merkblatt für Besuchervisa

Sie benötigen zur Beantragung eines Besuchsvisums bereits bei Antragstellung grundsätzlich

- vollständig, leserlich ausgefülltes und eigenhändig unterschriebenes Antragsformular (kostenlos am Eingang der Visastelle erhältlich)

- 1 Lichtbild aus neuester Zeit

- Verpflichtungserklärung nach § 84 AuslG im Original des Einladenden in Deutschland (hiervon kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgesehen werden)

sofern vorhanden: Nachweis über Haus- bzw. Wohnungseigentum

- für SSK-Versicherte: AT 11 Auslandskrankenschein für den Zeitraum des Visums.

Zusätzlich müssen jeweils folgende Unterlagen im Original und Fotokopie (Nachweise über Lebensunterhalt, Versicherung etc.) bei Antragstellung vorgelegt werden:

von Beamten und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst

- amtliche Urlaubsbescheinigung für den Zeitraum des beantragten Visums

- Gehaltsabrechnung

- Dienstausweis

- wenn Sie bei der SSK versichert sind: Eintrittsbescheinigung in die Sozialversicherung

von Arbeitnehmern im nicht-öffentlichen Bereich

- Urlaubsbescheinigung für den Zeitraum des beantragten Visums

- Arbeitsbescheinigung

- Unterschriftszirkular, Steuerplakat und Handelskammereintrag des Arbeitgebers

- Eintrittsbescheinigung in die Sozialversicherung

von Selbständigen:- Steuerplakat

- Unterschriftszirkular

- Handelskammereintrag

von Bauern: - von der örtlichen Landwirtschaftskammer bestätigter Bauernnachweis

- Nachweis über den Besitz bzw. Pacht für die bestellten landwirtschaftlichen Flächen

- wenn vorhanden: Nachweis über Haus- bzw. Wohnungseigentum

von Rentnern: - Rentenausweis

- wenn vorhanden: Nachweis über Haus- bzw. Wohnungseigentum

von Schülern und Studenten: Schüler- bzw. Studentennachweis

- Nachweise über den Lebensunterhalt der Eltern

- für SSK-Versicherte (über Familienversicherung der Eltern):

von Hausfrauen: - Unterlagen über den Lebensunterhalt und Versicherung des Ehemannes wie oben beschrieben

- für SSK-Versicherte (über Familienversicherung des Ehemannes):

von Personen, die zur ärztlichen Behandlung nach Deutschland reisen möchten:

- Unterlagen über den Lebensunterhalt wie oben beschrieben

- Termin bestätigt vom Arzt bzw. Krankenhaus u n d Erklärung des Arztes bzw. Krankenhaus, daß die Kostenfrage geklärt ist.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß auch bei Vorlage von allen vorgenannten Unterlagen nicht automatisch eine Visumerteilung erfolgt und die Nachreichung weiterer Unterlagen erbeten werden kann.

 

 

Merkblatt für Geschäftsvisa

Antragsteller für Geschäftsvisa werden gebeten, bei ihrer Vorsprache die nachfolgend aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Das Antragsformular wird in der Botschaft kostenlos ausgehändigt.

· Vollständig ausgefülltes und persönlich unterschriebenes Antragsformular

· Reisepaß, dessen Gültigkeit die des beantragten Visums um 3 Monate überschreitet

· frühere Reisepässe, sofern vorhanden

· ein Lichtbild

· Garantieschreiben des Arbeitgebers zu Position und Reisezweck des Antragstellers

und

sofern möglich, Garantie, daß Kosten von der Firma übernommen werden

· Unterschriftszirkular

· Nachweis der Bekanntmachung der Firma in der ‘Sicil Gazete’

· Auszug des Mitgliedseintrages in der Handelskammer

· Steuerplakat (Vergi Levhasi)

· Eintrittsbescheinigung in die Sozialversicherung

oder

notariell beglaubigter Arbeitsvertrag

oder

Nachweis der Teilhaberschaft mit Höhe des Geschäftsanteiles

· Einladungsschreiben (auch per Fax oder Telex) der Firma, die im Hauptzielland der
Schengener Staaten besucht werden soll

oder

Nachweis der bereits bestehenden Geschäftsbeziehungen (z.B. Rechnungen)

Bitte beachten Sie, daß weitere Nachweis verlangt werden können, sofern dies als notwendig erscheint. Die Vorlage der o.g. Unterlagen bedeutet nicht, daß automatisch ein Visum erteilt werden kann.

Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr

Freitag: 8.00 - 11.00 Uhr

August 1999


Merkblatt für Studierende

Info-Studium (deutsch)
Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in der Form des Visums ist persönlich bei der Auslandsvertretung in doppelter Ausfertigung, vollständig in deutscher Sprache auszufüllen und während der Besuchszeiten montags - freitags zwischen 08.00 und 12.00 Uhr einzureichen.

Ferner ist die Vorlage folgender Nachweise erforderlich:

1) Finanzierungsnachweis der Studien- und Lebenshaltungskosten für

  die Dauer des Studiums

  (Garantieerklärung eines Dritten, in der dieser sich zur Zahlung

  eines monatlichen Mindestbetrags in Höhe des jeweils gültigen

  BAföG-Satzes (derzeit ca. 1.000,--DM) verpflichtet, oder eigene Mittel)

  Die Unterschrift des Garantiegebers muß amtlich beglaubigt sein.

2) Nachweis der Hochschulberechtigung im Heimatland -

  - hier TÜRKEI - durch eine  der folgenden Unterlagen:

  * Immatrikulationsbescheinigung einer türkischen

    Universität

                   o d e r

3)* Nachweis der bestandenen zweiten Universitätseintrittsprüfung

                     oder, falls vorhanden,

4)* von deutscher Seite anerkannte Hochschulberechtigung

- Bewerberbestätigung oder Zulassungsbescheid einer deutschen

  Hochschule,  - sofern vorhanden -

5)* die Meldebescheinigung der Eltern

Die genannten Unterlagen sind sowohl im Original als auch in

Fotokopie vorzulegen.

Desweiteren ist rechtzeitige Antragstellung vor Beginn des Studiums unbedingt erforderlich, da mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit zu rechnen ist.

Ihrer Antragstellung wird entgegengesehen.

 

Diese Seite wurde am 19.10.1999 erstellt. TEB.

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